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Bombendrohungen in Deutschland: Bundesinnenministerium: Ziel der Täter unklar

Es gab erneut Drohungen gegen Schulen und andere Einrichtungen in mehreren Bundesländern. Was wie ein Scherz wirkt, belastet die Betroffenen. Was wissen die Ermittler?

In mehreren Orten Deutschlands soll es jetzt Bombendrohungen gegeben haben. (Symbolbild) (Foto) Suche
In mehreren Orten Deutschlands soll es jetzt Bombendrohungen gegeben haben. (Symbolbild) Bild: Adobe Stock / fottoo

Bombendrohungen an Schulen in mehreren Bundesländern haben auch am Dienstag viele Menschen aufgeschreckt und Polizeieinsätze ausgelöst. Was bisher bekannt ist und wie das Bundesinnenministerium die Lage einschätzt.

Drohungen in fünf Bundesländern

Bis Dienstagmittag waren Schulen in Bayern, Nordrhein-Westfalen, Thüringen und Sachsen betroffen. Die Polizei räumte teils die Einrichtungen vorsorglich oder wies Schüler und Lehrer noch vor dem Betreten der Gebäude zurück. Es gab Durchsuchungen, um eine Gefahr auszuschließen. In Erfurt wurden mehrere Schüler und eine Lehrerin medizinisch versorgt - aufgrund der psychisch belastenden Situation, sagte eine Polizeisprecherin.

In Berlin, wo gerade Herbstferien sind, gab es laut Bundespolizeidirektion eine Drohung gegen den Hauptbahnhof. Die Polizei habe die Kräfte dort verstärkt und die Gefährdungslage überprüft. Letztlich sei nicht von einer Gefährdung der Reisenden ausgegangen worden. Der Berliner Polizei zufolge waren auch der Sender RTL und die Bundeszentrale der SPD von Drohungen betroffen. Außerdem gab es eine Drohung gegen das Sendezentrum von "Antenne Thüringen", "Landeswelle Thüringen" und "Radio Top40" in Weimar.

Auch in allen anderen Fällen konnte "die Ernsthaftigkeit verneint werden", sagte der Sprecher der Berliner Polizei. In Berlin sind noch bis zum 4. November Herbstferien, gleichwohl seien bei Schulen entsprechende Mails eingegangen, hieß es von der Polizei.

Der für politisch motivierte Straftaten zuständige Staatsschutz ermittele jetzt wegen Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten. Nach dem Gesetz ist dafür eine Strafe von bis drei Jahren Haft oder eine Geldstrafe möglich.

Der Polizeisprecher konnte zunächst keine Angaben dazu machen, wo und wann die Drohungen im Einzelnen eingingen. Im Fall des Hauptbahnhofs kam laut Bundespolizei eine entsprechende E-Mail bei der Deutschen Bahn in der Nacht zum Dienstag gegen 3.00 Uhr an.

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Teils ähnliche Drohungen

Laut Polizei gingen die Drohungen per E-Mail ein. In einigen Fällen wurden in den Schreiben Bezüge zur islamistischen Hamas hergestellt, in einem zum Ukraine-Konflikt.

Ein Polizeisprecher sagte zu den Vorfällen an einer Schule im oberfränkischen Hollfeld, wo es am Dienstag die zweite Drohung innerhalb weniger Tage gegeben hat: "Es besteht eine gewisse Ähnlichkeit." Ob die Mails vom selben Absender stammen, sei noch unklar. Die Dienststellen seien weiterhin für die Ermittlungen verantwortlich, aber sie tauschten sich eng aus, so ein Sprecher des bayerischen Landeskriminalamts am Dienstag.

Bombendrohungen: Ziel der Täter laut Bundesinnenministerium unklar

 

Zwar gab es nach und nach erste Entwarnungen, wo die Ermittlungsbehörden überhaupt von einer Gefährdung ausgegangen waren. Allerdings belastet die Situation Betroffene psychisch. Und: Die Urheber sind unbekannt, die Hintergründe unklar.

Auch ob es einen Zusammenhang zwischen den einzelnen Fällen gibt, ist offen. Möglicherweise könne es darum gehen, das Sicherheitsempfinden der Bevölkerung zu schwächen und Unmut gegen Israel zu schüren, hieß es aus Sicherheitskreisen zur Deutschen Presse-Agentur.

Die Ermittler haben noch keine Informationen zu Zielen der Täter. "Ob mit den Drohungen ein extremistisches Ziel verfolgt wird oder es sich um 'Trittbrettfahrer' handelt, die sich zur Verstärkung der Wirksamkeit ihrer Drohungen als Hamas bezeichnen, kann zum jetzigen Zeitpunkt nicht abschließend bewertet werden", teilte eine Sprecherin des Bundesinnenministeriums am Dienstag in Berlin mit. Die Ermittler in den jeweiligen Ländern bleiben zuständig.

Die Sprecherin verwies auf ähnlich geartete Fälle von Drohungen gegen Einrichtungen in Frankreich ab dem Wochenende vom 14. und 15. Oktober, darunter gegen den Louvre und Schloss Versailles. Dort steigerten sich "die Drohungen quantitativ und führten unter anderem zu sehr pressewirksamen 'Räumungen' von Flughäfen in Frankreich", so die Sprecherin.

Das droht den Tätern

Eine Bombendrohung fällt in Deutschland häufig unter den Straftatbestand der Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten (Paragraf 126 des Strafgesetzbuches (StGB)). Das kann zu Geldstrafen oder sogar mehrjährigen Haftstrafen führen.

Mitte Oktober wurde ein 41-Jähriger wegen einer Bombendrohung gegen die Krefelder Außenstelle der Bundesagentur für Arbeit zu 2000 Euro Strafe verurteilt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Ende 2016 wurde ein Mann wegen mehrerer Bombendrohungen gegen eine Kita und ein Altenheim im bayerischen Wolframs-Eschenbach zu zwei Jahren Haft ohne Bewährung verurteilt.

 

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/news.de/dpa

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