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Todesfall Leon (6) aus Tirol: Anwalt weist Vorwürfe gegen tatverdächtigen Vater zurück

Noch immer ist nicht klar, wie der kleine Leon (6) aus Tirol im vergangenen Sommer an der Kitzbüheler Ache genau starb. Sein Vater, der behauptete, an dem Fluss überfallen worden zu sein, geriet selbst unter Mordverdacht. Für seinen Anwalt sind die Vorwürfe gegen Florian A. jedoch "falsch".

Im vergangenen August fanden Ermittler den sechsjährige Leon tot an der Kitzbüheler Ache. (Foto) Suche
Im vergangenen August fanden Ermittler den sechsjährige Leon tot an der Kitzbüheler Ache. Bild: picture alliance/dpa/APA | Georg Köchler/Zoom Tirol

Was genau geschah am 28. August 2022 an der Kitzbüheler Ache? Damals wurde ein sechs Jahre alter Junge namens Leon tot an dem österreichischen Fluss gefunden. Zuvor war das schwer kranke Kind mit seinem Vater Florian A. (38) unterwegs. Dieser behauptete zunächst, von einem Unbekannten mit einer Flasche niedergeschlagen worden zu sein. Danach geriet er jedoch selbst unter Tatverdacht. Jetzt spricht sein Anwalt.

Todesfall Leon (†6) in Innsbruck: Anwalt weist Vorwürfe gegen tatverdächtigen Vater zurück

In der "Bild" weist der Innsbrucker Jurist Hubert Stanglechner die Vorwürfe zurück, Florian A. habe sich selbst die Verletzungen am Hinterkopf zugefügt, um einen Überfall vorzutäuschen: "Bisher wurden erst zwei Scherben untersucht. Dabei wurde auf einer die DNA einer unbe­kannten männlichen Person festgestellt; von meinem Mandanten wurde keine DNA gefunden." Zudem sei es noch völlig unklar, ob es sich bei der zerbrochenen Glasflasche, die am Tatort gefunden wurde, wirklich um die Tatwaffe handelt. Stanglechner führt in der "Bild" weiter aus: "Der Vorwurf, mein Mandant habe seinen eigenen Sohn in die Ache ge­worfen, sich anschließend mit einer Glasflasche selbst auf den Hinterkopf geschlagen, in der Folge die Flasche am As­phaltboden zerschlagen und sich sodann auf den Boden fallen lassen, um dort liegend zu verharren, bis ihn ein Pas­sant entdecken werde, ist nicht nur abenteuerlich, son­dern falsch."

Strafrechtler Hubert Stanglechner warnt vor "Vorverurteilung"

Der Anwalt stellt gegenüber dem Boulevardblatt außerdem klar: Die Idee, eine Belohnung von 30.000 Euro für Hinweise zur Tat auszuloben, sei nicht von seinem Mandanten selbst gekommen, sondern von einem Staatsanwalt. Auch sein Handy mit Schrittzähler, das Florian A. womöglich schon vor dem mutmaßlichen Raub weggeworfen habe, oder angeblich belastende Google-Suchen zum Thema "ohnmächtig"n könnten seinen Mandanten nicht belasten. Für Stanglechner steht fest: "Er [Florian A.] hat seinen Sohn nicht umgebracht." Die Staatsanwaltschaft Innsbruck hat sich laut "Bild" noch nicht zu den Aussagen des Verteidigers geäußert. Dieser sagte auch: "Ich verwehre mich gegen eine Vorverurtei­lung und abenteuerliche Schlussfolgerungen."

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/rad/news.de

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