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Prozess in Bautzen: Farce vor Gericht! Klima-Aktivisten verraten ihre Namen nicht

Drei Klima-Aktivisten, die einen Wald in der Nähe von Dresden besetzten, soll der Prozess gemacht haben. Problem: Das Amtsgericht Bautzen kennt die Identitäten der Angeklagten nicht. Was nun?

Das Amtsgericht Bautzen befasst sich aktuell mit drei Klima-Aktivisten, die ihre Namen nicht preisgeben. (Foto) Suche
Das Amtsgericht Bautzen befasst sich aktuell mit drei Klima-Aktivisten, die ihre Namen nicht preisgeben. Bild: picture alliance / Sebastian Kahnert/dpa-Zentralbild/dpa | Sebastian Kahnert

Ein Prozess gegen Klima-Aktivisten am Amtsgericht Bautzen erregt aktuell großes Aufsehen. Das Problem: Drei Personen, die Mitte Februar einen Wald namens Heidebogen besetzten, verraten dem Gericht ihre Namen nicht. Kommen sie deswegen sogar ohne Strafe davon?

Klima-Aktivisten nennen bei Prozess vor Amtsgericht Bautzen ihre Namen nicht

Wie aktuell die "Bild" berichtet protestierten die jungen Leute, die vom Gericht einfach nur UP (Unbekannte Person) Heibo 03, UP Heibo 14, UP Heibo 13 genannt, gegen die Erweiterung eines Kiestagebaus bei Ottendorf-Okrilla. Zum Prozess am Montag wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte kam einer der Aktivisten (UP Heibo 03) gar nicht. Laut Gerichtssprecherin Gesine Tews bestand keine Fluchtgefahr, weil unter anderem sein Anwalt eine Adresse angegeben und eine Kaution in Höhe von 800 Euro hinterlegt hatte. Dieser kenne zwar die Personalien seines Mandaten, schweige aber ebenfalls. Eine mögliche Kanzlei-Durchsuchung sei laut dem Verteidiger "hochgradig illegal".

Staatsanwaltschaft fordert Strafbefehl über 800 Euro nach Räumung von Heidebogen-Wald

Die anderen beiden Angeklagten erschienen laut "Bild" vor Gericht, ihre Identitäten blieben aber am Montag ebenfalls unbekannt. Gegen alle drei Aktivisten wurde nach der Räumung des Haftbefehls hinterlassen, sie kamen gegen eine Kaution aber frei. Wie die "Bild" weiter schreibt, wurde die Verhandlung noch vor der Anklageverlesung unterbrachen. Ein Richter soll nun über einen von der Staatsanwaltschaft geforderten Strafbefehl über 800 Euro entscheiden (vereinfachtes Verfahren zur Bewältigung leichter Kriminalität mit rechtskräftiger Verurteilung ohne mündliches Hauptverfahren). Gerichtssprecherin Gesine Tews macht laut "Bild" aber darauf aufmerksam, dass das Eintreiben der Strafe ohne Personalien schwierig werden würde. "Möglicherweise müssen wir hinnehmen, dass diese nicht durchgesetzt werden kann." Der Prozess sei auch für sie "befremdlich", Straffreiheit als Alternative wäre für sie aber ebenfalls nicht zu vertreten.

Aktivistin "Eule" aus dem Hambacher Forst 2019 zu Jugendhaft verurteilt

Dass Klima-Aktivisten ihre Identitäten nicht preisgeben, ist kein Einzelfall. Bereits bei einer Räumung des Hambacher Forsts im September 2018 nahmen Einsatzkräfte eine junge Frau namens "Eule" fest, die ihren Namen nicht verriet. Sie wurde schließlich zu neun Monaten Jugendhaft verurteilt. Udo Vetter, Anwalt für Strafrecht, klärte damals gegenüber dem "Kölner Stadt-Anzeiger" auf: "Niemand ist verpflichtet, einem Gericht seine Identität zu nennen." Dies gelte auch für die Polizei. Es handele sich lediglich um eine Ordnungswidrigkeit, für die ein Bußgeld von bis zu 1.000 Euro fällig werden könnte. Untersuchungshaft als Druckmittel ist nur bei Fluchtgefahr möglich.

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