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Gesetzesänderungen ab 01. Dezember 2019 aktuell: WhatsApp, Netflix und Co.! DIESE neuen Gesetze treten am 1.12. in Kraft

Auch im Dezember treten neue Gesetze für Verbraucher in Kraft. Welche Veränderungen auf Sie zukommen und wieso sich Bahn-Kunden freuen dürfen, verraten wir Ihnen hier auf news.de.

Ab Dezember 2019 gelten unter anderem neue Gesetze für Paketboten. Auch bei der Deutschen Bahn, WhatsApp und YouTube gibt es einige Änderungen. (Foto) Suche
Ab Dezember 2019 gelten unter anderem neue Gesetze für Paketboten. Auch bei der Deutschen Bahn, WhatsApp und YouTube gibt es einige Änderungen. Bild: Bildmontage/news.de

Kurz vor dem Jahresende kommen im Dezember auf Verbraucher neue Gesetze und Veränderungen zu. So werden ab dem 1. Dezember die Arbeitsrechte von Paketboten verbessert und die Bahn gibt ihren Winterfahrplan heraus. Zudem müssen Autofahrer in Österreich tiefer in die Tasche greifen. Damit Sie wissen, mit welchen neuen Gesetzen Sie ab dem 1. Dezember rechnen müssen, haben wir alle wichtigen Informationen dazu für Sie in einem Überblick zusammengefasst.

Änderungen im Dezember 2019: Bahn führt Winterfahrplan ein

Die Bahn führt wie jedes Jahr am 15. Dezember wieder ihren Winterfahrplan ein. Bahnkunden dürfen sich deshalb gleich zweifach freuen. Zum einen sind zum Jahresende mehr Züge auf den Strecken Berlin-Erfurt-München und Berlin-Braunschweig-Frankfurt/Main unterwegs. Diese ICE-Linien fahren dann immer im Stundentakt, ohne Pause.

Zum anderen bedeutet der neue Fahrplan nicht, wie in den letzten Jahren, eine Preiserhöhung auf Tickets. Das gab der Sprecher der Deutschen Bahn gegenüber "Bild" bekannt. Die Bundesregierung hat in ihrem Klimapaket beschlossen, die Bahnpreise zu senken.

Gesetzesänderung im Dezember 2019: Subunternehmer müssen Sozialabgaben für Paketboten zahlen

Die miesen Arbeitsbedingungen von Paketboten sorgten für einen Aufschrei in den Medien. Oftmals mussten sie lange Überstunden leisten und wurden schlecht bezahlt. Es kam heraus, dass die großen Paket-Unternehmen Aufträge an Subunternehmer verteilen. Einige von Ihnen haben aber keine Sozialabgaben abgeführt. Damit ist jetzt Schluss. Ab dem 1. Dezember tritt dasPaketboten-Schutz-Gesetz in Kraft, wie dasBundesministerium für Arbeit und Soziales in einer Pressemitteilung bekannt gab.

Das Gesetz will verhindern, dass die Nachunternehmer die Sozialabgaben richtig abgeben. Bislang mussten dafür die Paket-Firmen haften und nicht das Subunternehmen. Bei den Krankenkassen und Berufsgenossenschaften können die Subunternehmer eine Unbedenklichkeitsbescheinigung beantragen und so nachweisen, dass sie ihre Sozialabgaben richtig abgeführt haben. Damit wird der Hauptunternehmer von der Haftung entbunden.

Neu im Dezember 2019: WhatsApp verbietet Newsletter ab 1. Dezember

Laut der Webseite "Meedia" will WhatsApp Unternehmen verbieten, an ihre Nutzer Newsletter zu verschicken. "Unsere Produkte sind nicht für Massen- oder automatisierte Nachrichten bestimmt, die beide schon immer einen Verstoß gegen unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen darstellten", schreibt Whatsapp dazu in seinen FAQ. Gegen alle Firmen, die weiterhin Newsletter verschicken und somit gegen die Geschäftsbedingungen verstoßen, will der Messenger-Dienst ab 7. Dezember rechtlich vorgehen.

Neu ab Dezember 2019: Diese Samsung-Smart-TV's unterstützen nicht mehr Netflix

Haben Sie einen Samsung-TV? Dann müssen Sie vielleicht bald auf Netflix verzichten. Ab dem 2. Dezember unterstützt der Streaming-Anbieter einige TV-Geräte nicht mehr. Davon betroffen sind Geräte, die 2010 und 2011 in den USA und Kanada verkauft wurden. Ob deutsche Smart-TV's betroffen sind, ist bislang noch unklar. Falls Sie weiterhin Netflix schauen möchten, aber ihr Fernseher den Streaming-Dienst nicht mehr anbietet, gibt es einige Zusatz-Geräte, wie den Amazon Fire TV Stick, Apple Tv, Google Cromecast oderNvidia Shield TV.

Gesetzesänderung im Dezember 2019: Urlauber aufgepasst! Preise für Vignetten in Österreich steigen

Alle Autofahrer, die ab dem 1. Dezember nach Österreich fahren, müssen mehr für die Vignetten zahlen. So kostet die Jahresvignette dann 91,10 Euro und nicht wie zuvor 89, 30 Euro. Das Zwei-Monats-Ticket schlägt mit einem Preisaufschlag von 60 Cent mit 27,40 Euro zu Buche. Das Zehn-Tage-Ticket kostet künftig 9,40 Euro.

Dafür dürfen Autofahrer auf eine Mautbefreiung hoffen. Denn das österreichische Parlament hat für fünf kurze Autobahnabschnitte in Grenznähe zu Österreich beschlossen, dass die Maut dort wegfällt. Am 5. Dezember wird die Mautbefreiung aber endgültig beschlossen oder abgelehnt. Bei einer Mehrheit dürfte das Gesetz am 15. Dezember in Kraft treten. Dass würde dann die Westautobahn (A1) zwischen dem Walserberg und der Anschlussstelle Salzburg Nord sowie der Inntalautobahn (A12) zwischen der Grenze und der Anschlussstelle Kufstein-Süd betreffen, schreibt der "Focus".

YouTube-Aus? Neue Nutzungsbedingungen machen Usern Angst

Ab dem 10. Dezember ändert YouTube seine Nutzungsbedingungen. Besonders ein Abschnitt löst bei den Nutzern Panik aus. Sie fürchten, dass ihr Konto gelöscht werden könnte. In einer Belehrung dazu steht: "Youtube kann gegebenenfalls Ihren Zugriff oder den Zugriff Ihres Google-Kontos auf den gesamten oder einen Teil des Dienstes kündigen, wenn Youtube berechtigterweise davon ausgeht, dass die Bereitstellung des Dienstes an Sie nicht mehr wirtschaftlich ist". Ob sich das bewahrheitet, wird sich ab dem 10. Dezember zeigen.

Gesetzesänderung im Dezember 2019: Neue EU-Pflanzengesundheitsverordnung ab Dezember

Die Europäische Kommission hat die Richtlinien zum Pflanzenschutzrecht überarbeitet. Ab dem 14. Dezember sollen alle Topfpflanzen und Samen, die als gesundheitlich unbedenklich eingestuft wurden, mit dem EU-Pflanzenpass gekennzeichnet werden. Durch die bessere Rückverfolgbarkeit sollen Schädlinge so gar nicht erst eingeschleppt werden.

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