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für Karlsruhe, 07.05.2024: Anklage gegen ein mutmaßliches Mitglied der ausländischen terroristischen Vereinigung "Islamischer Staat" (IS) wegen Kriegsverbrechen erhoben

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Anklage gegen ein mutmaßliches Mitglied der ausländischen terroristischen Vereinigung "Islamischer Staat" (IS) wegen Kriegsverbrechen erhoben

Karlsruhe (ots) -

Die Bundesanwaltschaft hat am 26. April 2024 vor dem Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf Anklage gegen

den irakischen Staatsangehörigen Abdel J. S.

erhoben.

Der Angeschuldigte ist der Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung hinreichend verdächtig (§ 129a Abs. 1 Nr. 1 StGB, § 129b Abs. 1 Satz 1 und 2 StGB). Zudem werden ihm Kriegsverbrechen der Tötung, Verstümmelung, Folter und Bestrafung ohne ordentliches Gerichtsverfahren zur Last gelegt (§ 8 Abs. 1 Nr. 1, 3 und 7 VStGB). Die Verhaltensweisen erfüllen zum Teil auch Tatbestände nach dem StGB (§ 211 StGB, § 224 Abs. 1 Nr. 2 und 4 StGB, § 226 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 2 StGB).

In der nunmehr zugestellten Anklageschrift ist im Wesentlichen folgender Sachverhalt dargelegt:

Abdel J. S. schloss sich spätestens im Juni 2014 im Irak der ausländischen terroristischen Vereinigung "Islamischer Staat" (IS) an. Zwischen Juni 2014 und Ende 2014 beteiligte er sich bei zwei Gelegenheiten an drakonischen öffentlichen Bestrafungsaktionen des IS in der Ortschaft Al Qaim. In einem Fall ging es um die Vollstreckung von Todesurteilen gegen mindestens sechs Gefangene. Der Angeschuldigte verbrachte einen der Gefangenen zum Hinrichtungsort, überwachte das Geschehen und gab durch das Abfeuern seiner Pistole das Startsignal für die Exekution. In dem zweiten Fall sicherte er bewaffnet die öffentliche Amputation der Hand eines vermeintlichen Diebes ab. Der IS verhängte und vollstreckte die Strafen, ohne dass die Opfer Zugang zu einem ordentlich bestellten Gericht hatten.

Im Frühherbst 2014 nahm Abdel J. S. zusammen mit anderen IS-Kämpfern in Al Qaim eine Person fest und misshandelte diese in der Haft mit Schlägen und Tritten, um Informationen zu erpressen.

Abdel J. S. war am 11. Oktober 2023 festgenommen worden und befindet sich seitdem ununterbrochen in Untersuchungshaft (vgl. Pressemitteilung Nr. 45 vom 11. Oktober 2023).

Diese Meldung wurde am 07.05.2024, 05:15 Uhr durch den Der Generalbundesanwalt übermittelt.

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Kriminalstatistik zu Wohnungseinbruchdiebstahl im Kreis Karlsruhe

Einfacher Diebstahl kann nach deutschem Recht mit bis zu fünf Jahren Gefängnis bestraft werden. In einigen Fällen kann die Strafe sogar bis zu zehn Jahre betragen, beispielsweise bei bandenmäßigem Diebstahl, bei Wohnungseinbrüchen oder wenn der Dieb oder die Diebin eine Waffe mit sich geführt hat. Wird mit der Waffe gedroht, handelt es sich nicht mehr um Diebstahl, sonder um Rau, dafür sind sogar Gefängnisstrafen bis zu 15 Jahren möglich.
Insgesamt gab es im Jahr 2022 rund 1,8 Millionen Diebstähle. Das sind 20,0 Prozent mehr als noch ein Jahr zuvor.
Rund drei von zehn Diebstählen wurden 2022 aufgeklärt. Allerdings gibt es dabei deutliche Unterschiede je nach Diebstahlart. Wurde Geld gestohlen, wurden nur 7,9 Prozent der Fälle aufgeklärt, bei Ladendiebstählen 89,8 Prozent. Allerdings werden nicht alle Fälle gemeldet. Gerade bei Ladendiebstählen werden oft nur jene Fälle angezeigt, bei denen der Dieb oder die Diebin bereits erwischt wurde.

Kriminalstatistik zum Straftatbestand Mord und Totschlag im Kreis Karlsruhe

Im Jahr 2022 registrierte die Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) des Bundeskriminalamtes (BKA) im Kreis Karlsruhe 10 Straftaten aus dem Bereich Mord, Totschlag und Tötung auf Verlangen. In 50% der Fälle blieb es bei versuchter Tötung. In 1 Fall wurde geschossen. Die Aufklärungsrate lag 2022 bei 80%. Unter den insgesamt 8 Tatverdächtigen befanden sich 8 Männer und 0 Frauen. 38% der Personen sind Tatverdächtige nicht-deutscher Herkunft.

AlterAnzahl Tatverdächtige
unter 210
21 bis 250
25 bis 301
30 bis 401
40 bis 503
50 bis 600
über 603

Für das Jahr 2021 gibt die Polizeiliche Kriminalstatistik des BKA 0 erfasste Fälle von Straftaten im Bereich Mord, Totschlag und Tötung auf Verlangen im Kreis Karlsruhe bekannt, die Aufklärungsquote lag hier bei 85,714%.

+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Daten vom Blaulichtreport des Presseportals und Kriminalstatistiken des BKAs generiert. Original-Content von: „Meldungsgeber", übermittelt durch news aktuell: Zur Presseportal-Meldung. Um Sie schnellstmöglich zu informieren, werden diese Texte datengetrieben aktualisiert und stichprobenartig kontrolliert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++

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