Erstellt von - Uhr

Aktuelles zum Bahnverkehr im VRR: Einschränkungen auf der Linie RB 36 aufgrund kurzfristiger Erkrankung von Personal

Im VRR werden Einschränkungen im Bahnverkehr auf der Linie RB 36. gemeldet. Grund dafür ist die Erkrankung von Personal. Das hat der VRR mitgeteilt. Lesen Sie jetzt weitere Details und Hintergründe.

Zum VRR gehört ein weit verzweigtes Bahnnetz.  (Foto) Suche
Zum VRR gehört ein weit verzweigtes Bahnnetz.  Bild: Adobe Stock/Jerome

Im Verkehrsverbund Rhein-Ruhr kommt es am 02.05.2024 zu Einschränkungen im Bahnverkehr auf der Linie RB 36. Ursache dafür ist die kurzfristige Erkrankung von Personal an. Darüber hat der Verkehrsverbund Rhein-Ruhr seine Fahrgäste informiert. Die in Gelsenkirchen beheimatete Anstalt des öffentlichen Rechts informiert regelmäßig über Änderungen, die den Bahnverkehr im Gebiet des Verbunds betreffen. Dazu gehören auch Ereignisse außerhalb des VRR, wenn die Züge im Gebiet des Verbundes starten, enden oder diesen durchfahren.

Aktuelle Infos zu Einschränkungen im Bahnverkehr im VRR im Überblick

In der Zusammenfassung schreibt der VRR: Einschränkungen auf der Linie RB 36 aufgrund kurzfristiger Erkrankung von Personal.

TypDatumUhrzeit
Beginn:02.05.202412.00 Uhr
Ende:02.05.2024,08.00 Uhr
Letzte Aktualisierung:02.05.202401.50 Uhr

Einschränkungen auf der Linie RB 36 aufgrund kurzfristiger Erkrankung von Personal: Das meldet der VRR

Die zuständigen Bahnunternehmen in Nordrhein-Westfalen haben noch weitere Informationen für die Fahrgäste veröffentlicht. Im Wortlaut heißt es:
"Aufgrund kurzfristiger Erkrankung von Personal kommt es auf der Linie RB 36 leider vorübergehend zu Einschränkungen. Der Zugbetrieb ist in mehreren Zeiträumen eingestellt: 14:00 Uhr - 16:00 Uhr 17:00 Uhr - 18:00 Uhr 19:00 Uhr - 20:00 Uhr Alternative Reisemöglichkeiten : Ein Schienenersatzverkehr (SEV) ist mit zwei Bussen der Firma Transdev Rheinland eingerichtet."
Falls weitere Informationen verfügbar sind, werden wir von news.de Sie informieren.

DB Verspätung: Entschädigung ab wann?

Die Entschädigungen für Bahnreisende sind gesetzlich geregelt. Demnach müssen Bahnverkehrsunternehmen ab einer Verspätung von einer Stunde ein Viertel des Fahrpreises ersetzen. Kostet die Fahrt 20,- Euro, erhalten die Fahrgäste also 5,- Euro zurück. Bei Verspätungen von zwei Stunden oder mehr steigt die Erstattung auf die Hälfte des Fahrpreises.
Wichtig ist, dass die Verspätung immer erst am auf der Fahrkarte angegebenen Fahrtziel berechnet wird.
Wenn bei einem Unterwegshalt keine Weiterreise mehr möglich ist, beispielsweise weil der letzte Zug bereits abgefahren ist, zahlt die Bahn oft auch ein Hotel.

Es läuft nicht alles rund? Lieber news.de lesen statt sich ärgern.

Falls ihre Reise heute länger dauert, nutzen Sie die Zeit doch, um sich auf news.de zu informieren.

RessortThemaUnsere News
PolitikWahlenWas sagen die Wahlumfragen?
UnterhaltungPromisWas ist los bei unseren Promis?
BörseAktienDaten, Infos, Prognosen
LokalesNordrhein-WestfalenNews aus NRW

+++ Redaktioneller Hinweis: Diese Meldung wurde basierend auf vom Verkehrsverbund Rhein-Ruhr veröffentlichten Daten erstellt und wird ständig automatisch aktualisiert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++

Folgen Sie News.de schon bei WhatsApp oder Facebook? Hier finden Sie brandheiße News und den direkten Draht zur Redaktion.

/roj/news.de

Themen:
Bleiben Sie dran!

Wollen Sie wissen, wie das Thema weitergeht? Wir informieren Sie gerne.