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Blaulichtreport für Arnstadt, 28.04.2024: Kellereinbruch

Diebstahl in Arnstadt aktuell: Was ist heute passiert? Die Landespolizeiinspektion Gotha informiert über Polizeimeldungen von heute. News.de hält Sie auf dem Laufenden zu Unfall-, Brand- und Verbrechensmeldungen in Ihrer Region.

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Beispielbild, Diebstahl für das Presseportal Bild: Adobe Stock / graphee.eu

Kellereinbruch

Arnstadt (ots) -

Am Morgen des gestrigen Tages wurde der Polizei ein Kellereinbruch in einen Mehrfamilienhaus in der Kassler Straße gemeldet. Bislang unbekannte Täter verschafften sich im Zeitraum vom Freitagabend bis gestern Morgen gewaltsam Zutritt zum Mehrfamilienhaus und brachen in weiterer Folge gewaltsam eine Kellertür auf. Aus dem Keller wurde ein Pedelec der Marke Bulls sonic Evo 3 in schwarz mit einem Wert von 3000 Euro und ein Mountainbike Specialized Rockhopper Expert in Schwarz im Wert von 700 Euro entwendet. Der oder die Täter entkamen unerkannt. An der Haustür und Kellertür entstand ein Sachschaden von etwa 800 Euro. Das Mountainbike wurde aufgrund eines eigens initiierten Facebook-Aufrufes des Geschädigten hinter einem Bolzplatz bei einer Gleisanlage wieder aufgefunden.Hinweise nimmt die Polizei unter Bezugsnummer 0108389/2024 entgegen. (bk)

Diese Meldung wurde am 28.04.2024, 04:11 Uhr durch die Landespolizeiinspektion Gotha übermittelt.

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Kriminalstatistik zu Wohnungseinbruchdiebstahl im Kreis Ilm-Kreis

Einfacher Diebstahl kann nach deutschem Recht mit bis zu fünf Jahren Gefängnis bestraft werden. In einigen Fällen kann die Strafe sogar bis zu zehn Jahre betragen, beispielsweise bei bandenmäßigem Diebstahl, bei Wohnungseinbrüchen oder wenn der Dieb oder die Diebin eine Waffe mit sich geführt hat. Wird mit der Waffe gedroht, handelt es sich nicht mehr um Diebstahl, sonder um Rau, dafür sind sogar Gefängnisstrafen bis zu 15 Jahren möglich.
Insgesamt gab es im Jahr 2022 rund 1,8 Millionen Diebstähle. Das sind 20,0 Prozent mehr als noch ein Jahr zuvor.
Rund drei von zehn Diebstählen wurden 2022 aufgeklärt. Allerdings gibt es dabei deutliche Unterschiede je nach Diebstahlart. Wurde Geld gestohlen, wurden nur 7,9 Prozent der Fälle aufgeklärt, bei Ladendiebstählen 89,8 Prozent. Allerdings werden nicht alle Fälle gemeldet. Gerade bei Ladendiebstählen werden oft nur jene Fälle angezeigt, bei denen der Dieb oder die Diebin bereits erwischt wurde.

+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Daten vom Blaulichtreport des Presseportals und Kriminalstatistiken des BKAs generiert. Original-Content von: „Meldungsgeber", übermittelt durch news aktuell: Zur Presseportal-Meldung. Um Sie schnellstmöglich zu informieren, werden diese Texte datengetrieben aktualisiert und stichprobenartig kontrolliert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++

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