Erstellt von - Uhr

Aktuelles zum Bahnverkehr in Köln: Einschränkungen auf der Linie RB 48 aufgrund eines kurzfristigen Personalausfalls

Der Arbeitskräftemangel macht auch vor den Bahnbetrieben in Nordrhein-Westfalen nicht halt. Wegen Personalmangel ist der Zugverkehr bei Köln eingeschränkt. Das hat der VRR mitgeteilt. Lesen Sie jetzt weitere Details und Hintergründe.

Aktuelle Verkehrsmeldungen der Deutschen Bahn auf news.de. (Foto) Suche
Aktuelle Verkehrsmeldungen der Deutschen Bahn auf news.de. Bild: picture-alliance / dpa/dpaweb | Boris_Roessler

Personalmangel sorgt in Nordrhein-Westfalen immer wieder für Probleme im Eisenbahnverkehr. So auch aktuell auf der Linie RB 48 bei Köln. Das geht aus einer Meldung des Verkehrsverbunds Rhein-Ruhr hervor. Die in Gelsenkirchen beheimatete Anstalt des öffentlichen Rechts informiert regelmäßig über Änderungen, die den Bahnverkehr im Gebiet des Verbunds betreffen. Dazu gehören auch Ereignisse außerhalb des VRR, beispielsweise in Köln, wenn die Züge im Gebiet des Verbundes starten, enden oder diesen durchfahren.

Aktuelle Infos zu Einschränkungen im Bahnverkehr im VRR im Überblick

In der Kurzfassung heißt es: Einschränkungen auf der Linie RB 48 aufgrund eines kurzfristigen Personalausfalls.

TypDatumUhrzeit
Beginn:27.04.202410.56 Uhr
Ende:27.04.2024,08.00 Uhr
Letzte Aktualisierung:27.04.202411.18 Uhr

Einschränkungen auf der Linie RB 48 aufgrund eines kurzfristigen Personalausfalls: Das meldet der VRR

Die von den Bahnunternehmen Nordrhein-Westfalens veröffentlichte Meldung gibt noch genauere Informationen. Der Hinweis lautet wörtlich:
"Aufgrund eines kurzfristigen Personalausfalls kommt es auf der Linie RB 48 leider vorübergehend zu Einschränkungen. Es kommt zu Ausfällen auf dem gesamten Laufweg. Folgende Fahrten sind betroffen: RB 48, Wuppertal-Oberbarmen (13:13) - Köln Hbf (14:05) RB 48, Wuppertal-Oberbarmen (17:13) - Köln Hbf (18:05) RB 48, Köln Hbf (14:52) - Wuppertal-Oberbarmen (15:45) RB 48, Köln Hbf (18:52) - Wuppertal-Oberbarmen (19:45) Alternative Reisemöglichkeiten: Bitte nutzen Sie einen Zug früher oder später."
Falls weitere Informationen verfügbar sind, werden wir von news.de Sie informieren.

DB Verspätung: Entschädigung ab wann?

Die Entschädigungen für Bahnreisende sind gesetzlich geregelt. Demnach müssen Bahnverkehrsunternehmen ab einer Verspätung von einer Stunde ein Viertel des Fahrpreises ersetzen. Kostet die Fahrt 20,- Euro, erhalten die Fahrgäste also 5,- Euro zurück. Bei Verspätungen von zwei Stunden oder mehr steigt die Erstattung auf die Hälfte des Fahrpreises.
Wichtig ist, dass die Verspätung immer erst am auf der Fahrkarte angegebenen Fahrtziel berechnet wird.
Wenn bei einem Unterwegshalt keine Weiterreise mehr möglich ist, beispielsweise weil der letzte Zug bereits abgefahren ist, zahlt die Bahn oft auch ein Hotel.

Es läuft nicht alles rund? Lieber news.de lesen statt sich ärgern.

Falls ihre Reise heute länger dauert, nutzen Sie die Zeit doch, um sich auf news.de zu informieren.

RessortThemaUnsere News
PolitikWahlenWas sagen die Wahlumfragen?
WirtschaftKonjunkturifo Geschäftsklimaindex aktuell
SportSportnewsAktuelles aus dem Sport
LokalesRuhrgebietNews von Rhein und Ruhr

+++ Redaktioneller Hinweis: Diese Meldung wurde basierend auf vom Verkehrsverbund Rhein-Ruhr veröffentlichten Daten erstellt und wird ständig automatisch aktualisiert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++

Folgen Sie News.de schon bei WhatsApp oder Facebook? Hier finden Sie brandheiße News und den direkten Draht zur Redaktion.

/roj/news.de

Themen:
Bleiben Sie dran!

Wollen Sie wissen, wie das Thema weitergeht? Wir informieren Sie gerne.