Erstellt von - Uhr

Aktuelles zum Bahnverkehr in Münster: Einschränkungen auf der Linie RB 67 aufgrund einer Reparatur am Zug

Eine Reparatur bei Münster beeinträchtigt heute den Bahnverkehr auf der Linie RB 67. Das hat der VRR mitgeteilt. Lesen Sie jetzt weitere Details und Hintergründe.

Auch die Wuppertaler Schwebebahn gehört zum Tarifgebiet des VRR. Sie ist von der hier gemeldeten Störung allerdings nicht betroffen. (Foto) Suche
Auch die Wuppertaler Schwebebahn gehört zum Tarifgebiet des VRR. Sie ist von der hier gemeldeten Störung allerdings nicht betroffen. Bild: Adobe Stock/Bernd

Eine Reparatur bei Münster beeinträchtigt den Bahnverkehr im Verkehrsverbund Rhein-Ruhr. Es kommt zu Einschränkungen auf der Linie RB 67 am 27.04.2024 und am 28.04.2024. Darüber hat der VRR seine Fahrgäste informiert. Die in Gelsenkirchen beheimatete Anstalt des öffentlichen Rechts informiert regelmäßig über Änderungen, die den Bahnverkehr im Gebiet des Verbunds betreffen. Dazu gehören auch Ereignisse außerhalb des VRR, wenn die Züge im Gebiet des Verbundes starten, enden oder diesen durchfahren.

Aktuelle Infos zu Einschränkungen im Bahnverkehr in NRW im Überblick

In der Kurzfassung heißt es: Einschränkungen auf der Linie RB 67 aufgrund einer Reparatur am Zug.

TypDatumUhrzeit
Beginn:27.04.202403.00 Uhr
Ende:28.04.2024,01.00 Uhr
Letzte Aktualisierung:27.04.202403.12 Uhr

Einschränkungen auf der Linie RB 67 aufgrund einer Reparatur am Zug: Das meldet der VRR

Die zuständigen Bahnunternehmen in Nordrhein-Westfalen haben noch weitere Informationen für die Fahrgäste veröffentlicht. Im Wortlaut heißt es:
"Aufgrund einer Reparatur am Zug kommt es auf der Linie RB 67 leider vorübergehend zu Einschränkungen. Es kommt zu Ausfällen auf dem gesamten Laufweg. Folgende Fahrten sind betroffen: Rheda-Wiedenbrück (22:40) - Telgte (23:30) Telgte (00:32) - Rheda-Wiedenbrück (01:22) Beachten Sie bitte auch die separate Meldung zu den Bauarbeiten zwischen Münster (Westf) Hbf und Telgte in den Abendstunden vom 26.- 27.04.2024"
Sobald weitere Informationen veröffentlicht werden, werden wir von news.de Sie informieren.

DB Verspätung: Entschädigung ab wann?

Die Entschädigungen für Bahnreisende sind gesetzlich geregelt. Demnach müssen Bahnverkehrsunternehmen ab einer Verspätung von einer Stunde ein Viertel des Fahrpreises ersetzen. Kostet die Fahrt 20,- Euro, erhalten die Fahrgäste also 5,- Euro zurück. Bei Verspätungen von zwei Stunden oder mehr steigt die Erstattung auf die Hälfte des Fahrpreises.
Wichtig ist, dass die Verspätung immer erst am auf der Fahrkarte angegebenen Fahrtziel berechnet wird.
Wenn bei einem Unterwegshalt keine Weiterreise mehr möglich ist, beispielsweise weil der letzte Zug bereits abgefahren ist, zahlt die Bahn oft auch ein Hotel.

Es läuft nicht alles rund? Lieber news.de lesen statt sich ärgern.

Falls ihre Reise heute länger dauert, nutzen Sie die Zeit doch, um sich auf news.de zu informieren.

RessortThemaUnsere News
PolitikWahlenWas sagen die Wahlumfragen?
BörseAktienDaten, Infos, Prognosen
SportSportnewsAktuelles aus dem Sport
LokalesRuhrgebietNews von Rhein und Ruhr

+++ Redaktioneller Hinweis: Diese Meldung wurde basierend auf vom Verkehrsverbund Rhein-Ruhr veröffentlichten Daten erstellt und wird ständig automatisch aktualisiert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++

Folgen Sie News.de schon bei WhatsApp oder Facebook? Hier finden Sie brandheiße News und den direkten Draht zur Redaktion.

/roj/news.de

Themen:
Bleiben Sie dran!

Wollen Sie wissen, wie das Thema weitergeht? Wir informieren Sie gerne.