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Infos zum Bahnverkehr im VRR aktuell: Notarzteinsatz auf der Strecke in Rummenohl beendet

Ein Notarzteinsatz im VRR ist beendetDas hat der Verkehrsverbund Rhein-Ruhr mitgeteilt. Lesen Sie jetzt weitere Details und Hintergründe.

Auch die Wuppertaler Schwebebahn gehört zum Tarifgebiet des VRR. Sie ist von der hier gemeldeten Störung allerdings nicht betroffen. (Foto) Suche
Auch die Wuppertaler Schwebebahn gehört zum Tarifgebiet des VRR. Sie ist von der hier gemeldeten Störung allerdings nicht betroffen. Bild: Adobe Stock/Bernd

Der Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR) hat eine Information heute veröffentlicht. Das hat der VRR mitgeteilt. Die in Gelsenkirchen beheimatete Anstalt des öffentlichen Rechts informiert regelmäßig über Änderungen, die den Bahnverkehr im Gebiet des Verbunds betreffen. Dazu gehören auch Ereignisse außerhalb des VRR, wenn die Züge im Gebiet des Verbundes starten, enden oder diesen durchfahren.

Aktuelle Infos zum Bahnverkehr im VRR im Überblick

Das Thema der Meldung lautet: Notarzteinsatz auf der Strecke in Rummenohl beendet.

TypDatumUhrzeit
Beginn:27.04.202402.30 Uhr
Ende:27.04.2024,06.30 Uhr
Letzte Aktualisierung:27.04.202405.29 Uhr

Notarzteinsatz auf der Strecke in Rummenohl beendet: Das meldet der VRR

Die von den Bahnunternehmen Nordrhein-Westfalens veröffentlichte Meldung gibt noch genauere Informationen. Die gesamte Meldung lautet:
"Der Notarzteinsatz auf der Strecke in Rummenohl ist beendet. In Kürze fahren die Züge auf dem Streckenabschnitt wieder ohne Einschränkungen. In der Folge kann es noch vereinzelt zu Verspätungen und ggf. zu Teilausfällen kommen. Bitte prüfen Sie den Zuglauf in der Onlinereiseauskunft. Der Schienenersatzverkehr mit zwei Bussen zwischen Rummenohl und Lüdenscheid endet in Kürze.."
Sollten weitere Informationen veröffentlicht werden, werden wir von news.de Sie auf dem neuesten Stand halten.

DB Verspätung: Entschädigung ab wann?

Die Entschädigungen für Bahnreisende sind gesetzlich geregelt. Demnach müssen Bahnverkehrsunternehmen ab einer Verspätung von einer Stunde ein Viertel des Fahrpreises ersetzen. Kostet die Fahrt 20,- Euro, erhalten die Fahrgäste also 5,- Euro zurück. Bei Verspätungen von zwei Stunden oder mehr steigt die Erstattung auf die Hälfte des Fahrpreises.
Wichtig ist, dass die Verspätung immer erst am auf der Fahrkarte angegebenen Fahrtziel berechnet wird.
Wenn bei einem Unterwegshalt keine Weiterreise mehr möglich ist, beispielsweise weil der letzte Zug bereits abgefahren ist, zahlt die Bahn oft auch ein Hotel.

+++ Redaktioneller Hinweis: Diese Meldung wurde basierend auf vom Verkehrsverbund Rhein-Ruhr veröffentlichten Daten erstellt und wird ständig automatisch aktualisiert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++

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/roj/news.de

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