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Polizeimeldungen für Schwerin, 27.04.2024: Neue Förderrichtlinie zur nachhaltigen integrierten Stadtentwicklung tritt in Kraft

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Aktuelle Polizeimeldung: Blaulichtreport Bild: Adobe Stock / jgfoto

Neue Förderrichtlinie zur nachhaltigen integrierten Stadtentwicklung tritt in Kraft

Schwerin (ots) -

Am Montag tritt die "Richtlinie zur Gewährung von Zuwendungen für Maßnahmen der nachhaltigen und integrierten Stadtentwicklung (StadtentwFöRL M-V)" in Kraft. Sie wurde auf Grundlage des Programms für den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) in der Förderperiode 2021-2027 erarbeitet. Ziel der Förderrichtlinie ist, die städtische Infrastruktur in den Bereichen Bildung und Soziales sowie die Energieeffizienz in diesen beiden Bereichen zu verbessern.

"Die Europäische Union unterstützt Themen der Stadtentwicklung unter anderem mit Mitteln aus dem Fonds für regionale Entwicklung. Wir in Mecklenburg-Vorpommern nutzen diese Möglichkeit, um die Attraktivität unserer 23 Mittel- und Oberzentren als Wirtschafts- und Wohnstandort zu steigern und dem Aspekt der Zentralörtlichkeit Rechnung zu tragen. Attraktive Innenstädte, lebenswerte Stadtteilzentren und Ortskerne haben herausragende Bedeutung für alle, die dort wohnen und arbeiten, aber auch für Gäste. Das Programm EFRE Mecklenburg-Vorpommern 2021-2027 wurde im August 2022 durch die EU-Kommission genehmigt. Mit der neuen Richtlinie können die Mittel nun zielgerichtet für Investitionen in Bildung und soziale Infrastruktur eingesetzt werden", sagt Landesbauminister Christian Pegel.

Insgesamt stehen 113 Millionen Euro EFRE-Mittel - davon 90 Millionen Euro für Maßnahmen der Stadtentwicklung und 23 Millionen Euro für Maßnahmen der Energieeffizienz - zur Verfügung.

Beispiele für zuwendungsfähige Vorhaben sind die Errichtung und Sanierung von allgemeinbildenden Schulen, Kindertageseinrichtungen, Horten, Sportstätten, Begegnungsstätten und Grünflächen sowie Maßnahmen zur Energieeinsparung und Verminderung derKohlenstoffdioxid-Emissionen von Gemeinbedarfseinrichtungen.

Antragsberechtigt sind Ober- und Mittelzentren, die über ein positiv bewertetes Integriertes Stadtentwicklungskonzept (ISEK) verfügen. Die Zuwendung wird als Zuschuss bis zu 60 Prozent der Gesamtkosten ausgereicht. Der nächste Antragsstichtag ist der 27. Mai 2024, danach der 30. Juni und der 31. Dezember eines jeden Jahres. Anträge sind an das Landesförderinstitut (LFI) Mecklenburg-Vorpommern zu richten. Ein Auswahlgremium bestehend aus den zuständigen Ministerien wird diese anhand von Kriterien bewerten. Die Auswahlkriterien werden gesondert auf den Webseiten des LFI veröffentlicht.

Die Richtlinie erscheint im Amtsblatt Nr. 18 am 29. April 2024.

Hintergrund

In der vergangenen Förderperiode 2014-2020 konnten in Mecklenburg-Vorpommern knapp 252 Millionen Euro aus dem EFRE kombiniert mit Landesmitteln eingesetzt werden. Im Bildungsbereich gehören neben Schulen auch Kindertageseinrichtungen wie Krippe, Kindergarten, Hort sowie schulische Sportstätten zur Förderung. Dafür wurden rund 160 Millionen Euro bereitgestellt. Allein für Schulen wurden in den letzten Jahren rund 130 Millionen Euro als Zuwendung gewährt.

Diese Meldung wurde am 27.04.2024, 04:10 Uhr durch das Ministerium für übermittelt.

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Wie kann ich die Polizei in Schwerin erreichen?

Bei Anfragen direkt zum Thema der Meldung ist die im Text angegebene Telefonnummer die beste Wahl,sofern vorhanden.
In Notfällen ist die Polizei deutschlandweit unter der 110 erreichbar. Diese Nummer wurde 1973 im Rahmen des Notrufsystems73 bundesweit festgelegt.

Mittlerweile gibt es in vielen Land- und Stadtkreisen integrierte Leitstellen für die Feuerwehr und den Rettungsdienst. Beide sind über die 112 erreichbar. Auch über die 19 222 ist diese Leitstelle oft erreichbar.

Die intergrierte Leitstelle ist allerdings nur für Notfälle zuständig, beispielsweise nach schweren Unfällen oder bei einem Herzinfarkt. Wer Bauschmerzen hat und seinen Hausarzt nicht erreicht, kann unter der Telefonnummer 116 117 den ärztlichen Bereitschaftsdienst anrufen.

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