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Polizeimeldungen für Köln, 23.04.2024: Zwei Festnahmen an einem Tag: Bundespolizei stellt Straftäter

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Beispielbild, Diebstahl für das Presseportal Bild: Adobe Stock / Rainer Fuhrmann

Zwei Festnahmen an einem Tag: Bundespolizei stellt Straftäter

Köln (ots) -

Gleich zweimal klickten am 21. April 2024 die Handschellen. Nach einem Diebstahl und einer Körperverletzung mussten sich nun ein 21-Jähriger und ein 37-Jähriger vor einem Richter verantworten.

Um 18:54 Uhr wurde die Bundespolizei um Unterstützung nach einem Diebstahl in einer Parfümerie des Kölner Hauptbahnhofs gebeten. Nach Angaben eines Mitarbeiters soll der 21-jährige Beschuldigte dort eine Flasche Parfüm im Wert von 85 Euro in seine Umhängetasche gesteckt und die Filiale verlassen haben, ohne zu bezahlen.Die Bundespolizei verbrachte den Tatverdächtigen zur nahegelegenen Dienststelle und stellte seine Personalie fest.Da er keinen gültigen Aufenthaltsstatus vorweisen konnte, wurde der Algerier wegen des vorangegangenen Diebstahls sowie des unerlaubten Aufenthalts beanzeigt.Die Beamten nahmen ihn fest und führten ihn am Folgetag nach einer Vernehmung einem Richter vor.

Um 23:35 Uhr wurde die Bundespolizei erneut alarmiert. Diesmal soll ein 37-Jähriger einen 20-Jährigen im Kölner Hauptbahnhof durch einen Faustschlag verletzt haben.Ein hinzugerufener Rettungswagen versorgte den Geschädigten. Er trug außer einer blutigen Nase keine Verletzungen davon.Gegen den Geschädigten lag zudem eine Aufenthaltsermittlung des Amtsgerichts Kerpens aufgrund des Betäubungsmittelgesetzes vor. Die Beamten stellten seine postalische Erreichbarkeit fest und entließen den Deutschen nach Abschluss der Maßnahmen.Der Tatverdächtige wurde der Dienststelle zugeführt. Dort stellten die Beamten auch dessen Identität fest. Zudem fertigten sie eine Strafanzeige wegen der Körperverletzung. Nach Rücksprache mit der Staatsanwältin wurde der Polizeibekannte festgenommen und ebenfalls am Folgetag nach einer Vernehmung einem Richter vorgeführt.

Der Richter ordnete die Haft bei dem 37-Jährigen an. Über eine Verurteilung wird im Rahmen eines beschleunigten Verfahrens entschieden.

Diese Meldung wurde am 23.04.2024, 04:11 Uhr durch die Bundespolizeidirektion Sankt übermittelt.

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Kriminalstatistik zu Wohnungseinbruchdiebstahl im Kreis

Einfacher Diebstahl kann nach deutschem Recht mit bis zu fünf Jahren Gefängnis bestraft werden. In einigen Fällen kann die Strafe sogar bis zu zehn Jahre betragen, beispielsweise bei bandenmäßigem Diebstahl, bei Wohnungseinbrüchen oder wenn der Dieb oder die Diebin eine Waffe mit sich geführt hat.
Insgesamt gab es im Jahr 2022 rund 1,8 Millionen Diebstähle. Das bedeutet einen Zuwachs der Diebstahl-Fälle zum Jahr 2021 um 20,0 Prozent.
Rund drei von zehn Diebstählen wurden 2022 aufgeklärt. Allerdings gibt es dabei deutliche Unterschiede je nach Diebstahlart. Wurde Geld gestohlen, wurden nur 7,9 Prozent der Fälle aufgeklärt, bei Ladendiebstählen 89,8 Prozent. Allerdings werden nicht alle Fälle gemeldet. Gerade bei Ladendiebstählen werden oft nur jene Fälle angezeigt, bei denen der Dieb oder die Diebin bereits erwischt wurde.

+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Daten vom Blaulichtreport des Presseportals und Kriminalstatistiken des BKAs generiert. Original-Content von: „Meldungsgeber", übermittelt durch news aktuell: Zur Presseportal-Meldung. Um Sie schnellstmöglich zu informieren, werden diese Texte datengetrieben aktualisiert und stichprobenartig kontrolliert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++

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