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Infos zum Bahnverkehr in NRW aktuell: Baum auf der Strecke zwischen Altenbeken und Willebadessen beseitigt

Aktuelles zum Bahnverkehr im Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR). Was wurde gemeldet? Sind es gute oder schlechte Nachrichten?Lesen Sie jetzt weitere Details und Hintergründe.

Zum VRR gehört ein weit verzweigtes Bahnnetz.  (Foto) Suche
Zum VRR gehört ein weit verzweigtes Bahnnetz.  Bild: Adobe Stock/Jerome

Der Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR) hat eine Information heute und morgen veröffentlicht.
In der Kurzfassung heißt es: Baum auf der Strecke zwischen Altenbeken und Willebadessen beseitigt.
Der Verbund, der seinen Sitz in Gelsenkirchen hat, informiert regelmäßig über Einschränkungen oder auch Zusatzangebote, die den Eisenbahnverkehr in seinem Gebiet betreffen. Berichtet werden auch Ereignisse, die außerhalb des VRR stattfinden, wenn davon der Eisenbahnverkehr im Verbundgebiet betroffen ist.

Aktuelle Infos zum Bahnverkehr in NRW im Überblick

TypDatumUhrzeit
Beginn:22.04.202404.00 Uhr
Ende:22.04.2024,06.00 Uhr
Letzte Aktualisierung:22.04.202405.26 Uhr

Baum auf der Strecke zwischen Altenbeken und Willebadessen beseitigt: Das meldet der VRR

Die zuständigen Bahnunternehmen in Nordrhein-Westfalen haben noch weitere Informationen für die Fahrgäste veröffentlicht. In der veröffentlichten Fahrgastinformation heißt es:
"Der umgestürzte Baum auf der Strecke zwischen Altenbeken und Willebadessen wurde beseitigt. In Kürze fahren die Züge auf dem Streckenabschnitt wieder ohne Einschränkungen. In der Folge kann es noch zu teilweise hohen Verspätungen und gegebenenfalls zu Teilausfällen kommen. Bitte prüfen Sie den Zuglauf in der Onlinereiseauskunft."
Sollten weitere Details bekannt gegeben werden, können Sie diese bei news.de finden.

DB Verspätung: Entschädigung ab wann?

Die Entschädigungen für Bahnreisende sind gesetzlich geregelt. Demnach müssen Bahnverkehrsunternehmen ab einer Verspätung von einer Stunde ein Viertel des Fahrpreises ersetzen. Kostet die Fahrt 20,- Euro, erhalten die Fahrgäste also 5,- Euro zurück. Bei Verspätungen von zwei Stunden oder mehr steigt die Erstattung auf die Hälfte des Fahrpreises.
Wichtig ist, dass die Verspätung immer erst am auf der Fahrkarte angegebenen Fahrtziel berechnet wird.
Wenn bei einem Unterwegshalt keine Weiterreise mehr möglich ist, beispielsweise weil der letzte Zug bereits abgefahren ist, zahlt die Bahn oft auch ein Hotel.

Nutzen Sie die Bahnfahrt und lesen Sie gleich weiter

Falls ihre Reise heute länger dauert, nutzen Sie die Zeit doch, um sich auf news.de zu informieren.

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+++ Redaktioneller Hinweis: Diese Meldung wurde basierend auf vom Verkehrsverbund Rhein-Ruhr veröffentlichten Daten erstellt und wird ständig automatisch aktualisiert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++

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/roj/news.de

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