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Aktuelles zum Bahnverkehr in Münster: Einschränkungen auf der Linie RE 42 aufgrund einer Reparatur am Zug

Eine Reparatur bei Münster beeinträchtigt den Bahnverkehr auf der Linie RE 42. Das hat der VRR mitgeteilt. Lesen Sie jetzt weitere Details und Hintergründe.

Zum VRR gehört ein weit verzweigtes Bahnnetz.  (Foto) Suche
Zum VRR gehört ein weit verzweigtes Bahnnetz.  Bild: Adobe Stock/Jerome

Eine Reparatur bei Münster beeinträchtigt den Bahnverkehr im VRR. Es kommt zu Einschränkungen auf den Linien RE 42 am 07.04.2024. Das hat der VRR mitgeteilt. Die in Gelsenkirchen beheimatete Anstalt des öffentlichen Rechts informiert regelmäßig über Änderungen, die den Bahnverkehr im Gebiet des Verbunds betreffen. Dazu gehören auch Ereignisse außerhalb des VRR, wenn die Züge im Gebiet des Verbundes starten, enden oder diesen durchfahren.

Aktuelle Infos zu Einschränkungen im Bahnverkehr in Münster im Überblick

In der Zusammenfassung schreibt der VRR: Einschränkungen auf der Linie RE 42 aufgrund einer Reparatur am Zug.

TypDatumUhrzeit
Beginn:07.04.202407.00 Uhr
Ende:07.04.2024,12.00 Uhr
Letzte Aktualisierung:07.04.202409.47 Uhr

Einschränkungen auf der Linie RE 42 aufgrund einer Reparatur am Zug: Das meldet der VRR

Die von den Bahnunternehmen Nordrhein-Westfalens veröffentlichte Meldung gibt noch genauere Informationen. Die gesamte Meldung lautet:
"Aufgrund einer Reparatur am Zug kommt es auf der Linie RE 42 leider vorübergehend zu Einschränkungen. Es kommt zu Ausfällen auf dem gesamten Laufweg. Folgende Fahrten sind betroffen: RE 42 Münster (Westf) Hbf (08:11) - Recklinghausen Süd (08:55) RE 42 Münster (Westf) Hbf (10:13) - Recklinghausen Süd (10:55) RE 42 Recklinghausen Hbf (09:09) - Münster (Westf) Hbf (09:50) RE 42 Recklinghausen Hbf (11:09) - Münster (Westf) Hbf (11:52) Alternative Reisemöglichkeiten: Nutzen Sie bitte alternativ eine planmäßig früher oder später verkehrende Fahrt."
Sollten weitere Informationen veröffentlicht werden, werden wir von news.de Sie auf dem neuesten Stand halten.

DB Verspätung: Entschädigung ab wann?

Die Entschädigungen für Bahnreisende sind gesetzlich geregelt. Demnach müssen Bahnverkehrsunternehmen ab einer Verspätung von einer Stunde ein Viertel des Fahrpreises ersetzen. Kostet die Fahrt 20,- Euro, erhalten die Fahrgäste also 5,- Euro zurück. Bei Verspätungen von zwei Stunden oder mehr steigt die Erstattung auf die Hälfte des Fahrpreises.
Wichtig ist, dass die Verspätung immer erst am auf der Fahrkarte angegebenen Fahrtziel berechnet wird.
Wenn bei einem Unterwegshalt keine Weiterreise mehr möglich ist, beispielsweise weil der letzte Zug bereits abgefahren ist, zahlt die Bahn oft auch ein Hotel.

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+++ Redaktioneller Hinweis: Diese Meldung wurde basierend auf vom Verkehrsverbund Rhein-Ruhr veröffentlichten Daten erstellt und wird ständig automatisch aktualisiert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++

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roj/news.de

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