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Aktuelles zum Bahnverkehr in Düsseldorf: Einschränkungen auf der Linie RE 10 aufgrund eines kurzfristigen Personalausfalls

Der Arbeitskräftemangel macht auch vor den Bahnbetrieben in Nordrhein-Westfalen nicht halt. Wegen Personalmangel ist der Zugverkehr bei Düsseldorf eingeschränkt. Das hat der VRR mitgeteilt. Lesen Sie jetzt weitere Details und Hintergründe.

Aktuelle Verkehrsmeldungen der Deutschen Bahn auf news.de. (Foto) Suche
Aktuelle Verkehrsmeldungen der Deutschen Bahn auf news.de. Bild: Adobe Stock / Maurice Tricatelle

Immer häufiger sorgen Personalmangel und Krankheit für Probleme im Eisenbahnverkehr. So auch aktuell auf der Linie RE 10 bei Düsseldorf. Das hat der VRR mitgeteilt. Der Verbund, der seinen Sitz in Gelsenkirchen hat, informiert regelmäßig über Einschränkungen oder auch Zusatzangebote, die den Eisenbahnverkehr in seinem Gebiet betreffen. Berichtet werden auch Ereignisse, die außerhalb des VRR stattfinden, wenn davon der Eisenbahnverkehr im Verbundgebiet betroffen ist.

Aktuelle Infos zu Einschränkungen im Bahnverkehr in Düsseldorf im Überblick

In der Zusammenfassung schreibt der VRR: Einschränkungen auf der Linie RE 10 aufgrund eines kurzfristigen Personalausfalls.

TypDatumUhrzeit
Beginn:02.04.202406.00 Uhr
Ende:02.04.2024,03.00 Uhr
Letzte Aktualisierung:01.04.202411.27 Uhr

Einschränkungen auf der Linie RE 10 aufgrund eines kurzfristigen Personalausfalls: Das meldet der VRR

Die von den Bahnunternehmen Nordrhein-Westfalens veröffentlichte Meldung gibt noch genauere Informationen. Die gesamte Meldung lautet:
"Aufgrund eines kurzfristigen Personalausfalls kommt es auf der Linie RE 10 leider vorübergehend zu Einschränkungen. Es kommt zu Ausfällen auf dem gesamten Laufweg. Folgende Fahrten sind betroffen: Kleve (06:54) - Düsseldorf Hbf (08:23) Kleve (10:54) - Düsseldorf Hbf (12:23) Düsseldorf Hbf (08:38) - Kleve (10:05) Düsseldorf Hbf (12:38) - Kleve (14:05) Ein Schienenersatzverkehr mit zwei Bussen der Firma Transdev Rheinland zwischen Kleve und Düsseldorf Hbf ist eingerichtet."
Falls weitere Informationen verfügbar sind, werden wir von news.de Sie informieren.

DB Verspätung: Entschädigung ab wann?

Die Entschädigungen für Bahnreisende sind gesetzlich geregelt. Demnach müssen Bahnverkehrsunternehmen ab einer Verspätung von einer Stunde ein Viertel des Fahrpreises ersetzen. Kostet die Fahrt 20,- Euro, erhalten die Fahrgäste also 5,- Euro zurück. Bei Verspätungen von zwei Stunden oder mehr steigt die Erstattung auf die Hälfte des Fahrpreises.
Wichtig ist, dass die Verspätung immer erst am auf der Fahrkarte angegebenen Fahrtziel berechnet wird.
Wenn bei einem Unterwegshalt keine Weiterreise mehr möglich ist, beispielsweise weil der letzte Zug bereits abgefahren ist, zahlt die Bahn oft auch ein Hotel.

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+++ Redaktioneller Hinweis: Diese Meldung wurde basierend auf vom Verkehrsverbund Rhein-Ruhr veröffentlichten Daten erstellt und wird ständig automatisch aktualisiert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++

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roj/news.de

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