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Zusätzliches Zugangebot im Verkehrsverbund Rhein-Ruhr: Zusätzliche Fahrten des Schienenersatzverkehrs zur Mendener Pfingstkirmes

Es gibt auch gute Nachrichten aus dem Bahnverkehr im Verkehrsverbund Rhein-Ruhr. Die Bahn setzt vom 18.05.2024 bis zum 21.05.2024zusätzliche Züge ein. Das hat der VRR mitgeteilt. Lesen Sie jetzt weitere Details und Hintergründe.

Auch die Wuppertaler Schwebebahn gehört zum Tarifgebiet des VRR. Sie ist von der hier gemeldeten Störung allerdings nicht betroffen. (Foto) Suche
Auch die Wuppertaler Schwebebahn gehört zum Tarifgebiet des VRR. Sie ist von der hier gemeldeten Störung allerdings nicht betroffen. Bild: Adobe Stock/Bernd

Diese Meldung des VRR kündigt keine Verspätung und keinen Zugausfall an, sondern eine Ausweitung des Angebots. Der Verkehrsverbund Rhein-Ruhr verbessert kurzfristig sein Angebot. Vom 18.05.2024 bis zum 21.05.2024 fahren zusätzliche Züge. Das geht aus einer Meldung des Verkehrsverbunds Rhein-Ruhr hervor. Der Verbund, der seinen Sitz in Gelsenkirchen hat, informiert regelmäßig über Einschränkungen oder auch Zusatzangebote, die den Eisenbahnverkehr in seinem Gebiet betreffen. Berichtet werden auch Ereignisse, die außerhalb des VRR stattfinden, wenn davon der Eisenbahnverkehr im Verbundgebiet betroffen ist.

Aktuelle Infos zum Zugangebot in NRW im Überblick

Das Thema der Meldung lautet: Zusätzliche Fahrten des Schienenersatzverkehrs zur Mendener Pfingstkirmes.

TypDatumUhrzeit
Beginn:18.05.202409.00 Uhr
Ende:21.05.2024,02.00 Uhr
Letzte Aktualisierung:12.04.202404.16 Uhr

Zusätzliche Fahrten des Schienenersatzverkehrs zur Mendener Pfingstkirmes: Das meldet der VRR

Die zuständigen Bahnunternehmen in Nordrhein-Westfalen haben noch weitere Informationen für die Fahrgäste veröffentlicht. Im Wortlaut heißt es:
"Zur Mendener Pfingstkirmes vom 18.05.2024 bis zum 21.05.2024 werden zusätzliche Fahrten des Schienenersatzverkehrs eingesetzt."
Sobald weitere Informationen veröffentlicht werden, werden wir von news.de Sie informieren.

Was gehört zum VRR-Gebiet?

Fast das gesamte Ruhrgebiet ist Teil des Verkehrsverbundes Rhein-Ruhr, daneben auch Düsseldorf sowie die Orte und Landkreise des Niederrhein sowie das Bergische Land.
Daneben sind neben Düsseldorf zahlreiche Großstädte wie Duisburg, Dortmund, Essen und Gelsenkirchen zum VRR. Weil auch Wuppertal Teil des Verkehrsverbundes ist, darf mit dem VRR-Ticket auch die legendäre Schwebebahn benutzt werden.

+++ Redaktioneller Hinweis: Diese Meldung wurde basierend auf vom Verkehrsverbund Rhein-Ruhr veröffentlichten Daten erstellt und wird ständig automatisch aktualisiert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++

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/roj/news.de

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