Zu einer bestehenden Hochwasserwarnung für das Einzugsgebiet der Bodenseezuflüsse Seefelder-, Stockacher-, Radolfzeller Aach wurde am Dienstag, den 23.01.2024 eine Entwarnung herausgegeben. Informationen zur aktuellen Lage sowie wichtige Hinweise, die es eventuell zu beachten gilt, finden Sie hier bei uns.
Bedingt durch Wetter und Klima bestehen an Flüssen, Bächen und an den Küsten Deutschlands oft kritisch hohe Wasserstände und die Gefahr für Hochwasser. Auch in diesem Winter ergeben die Modellberechnungen der Hochwasserzentralen der Länder immer wieder Warnstufen durch Hochwasser. In der kalten Jahreszeit sind die Niederschlagsmengen - ob Regen oder Schnee - bekanntlich groß. So kann es vorallem bei schwankenden bzw. plötzlich steigenden Temperaturen auch in diesem Januar zur Schneeschmelze und infolge dessen zu einem gravierenden Anstieg von Bächen und Flüssen kommen. Allen voran in den Gebirgsregionen und flussabwärts droht dann Hochwasser und Beschädigungen durch Überschwemmungen.
Hochwasser Einzugsgebiet der Bodenseezuflüsse Seefelder-, Stockacher-, Radolfzeller Aach aktuell: Wann und wo gilt die Entwarnung?
Ereignis | Hochwasser-Entwarnung |
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Region | Einzugsgebiet der Bodenseezuflüsse Seefelder-, Stockacher-, Radolfzeller Aach, Landkreis Konstanz, Bodenseekreis |
Gültig von | 23.01.2024, 01:00 Uhr |
Gültig bis | 23.01.2024, 01:59 Uhr |
Entwarnung! Amtliche Meldung der Hochwasserzentrale vom Dienstag, 23. Januar 2024
Für das Einzugsgebiet der Bodenseezuflüsse Seefelder-, Stockacher-, Radolfzeller Aach wurde von HVZ Baden-Württemberg am 23.01.2024 um 01:23 Uhr eine Entwarnung veröffentlicht, die von Dienstag, 23.01.2024 um 01:00 Uhr bis 01:59 Uhr am gleichen Tag gilt.
Die offizielle Meldung des Hochwasservorsorgedienstes lautet:
Im Einzugsgebiet der Bodenseezuflüsse Seefelder-, Stockacher- und Radolfzeller Aach besteht gemäß Modellberechnung nur noch eine geringe Hochwassergefährdung.
Diese Hochwasser-Meldung bezieht sich auf die Landkreise Konstanz und Bodenseekreis.
Landkreis Konstanz und Bodenseekreis: Was müssen Betroffene bei Hochwasser beachten?
Wenn Sie Anlieger in unmittelbarer Nähe eines Gewässers in einer der betroffenen Regionen sind, nehmen Sie die amtlichen Hochwasserwarnungen ernst. Beachten Sie die offiziellen Mitteilungen und Vorhersagen der örtlichen Wetterdienste, Kommunen sowie der Feuerwehr. Verfolgen Sie vorallem die Situation in Ihrem Umkreis auf den Seiten der regionalen Hochwasserzentrale.
+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Artikel basiert auf aktuellen Meldungen des Hochwasserportals der Bundesländer (LHP) und wurde computergestützt generiert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++
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roj/news.de