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Arbeitslosigkeit in Bochum aktuell im März: Arbeitslosigkeit fällt im März um 0,1 Prozent

Die Bundesagentur für Arbeit hat neue Zahlen zur Arbeitslosigkeit vorgelegt. So sieht der Arbeitsmarkt in Bochum im März aus!

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Statistiken Bild: Adobe Stock / LunaKate

Wie viele Arbeitslose gibt es aktuell in Bochum?

Positive Meldungen von der Bundesagentur für Arbeit. Die Arbeitslosigkeit in Bochum sank im März leicht. Die Zahl der Arbeitslosen ging um 10 Personen und damit 0,1 Prozent auf 17.401 zurück.

Arbeitslosenquote in Bochum im März 2024

Die Arbeitslosenquote blieb unverändert bei 8,8 Prozent. Damit liegt die Quote über dem Landesdurchschnitt von 7,5 Prozent. Typischerweise liegt die Arbeitslosigkeit in kreisfreien Städten und Stadtkreisen etwas höher als in Landkreisen.

41 Prozent der Erwerbslosen sind bereits seit mindestens einem Jahr ohne Arbeit. Die Zahl dieser sogenannten Langzeitarbeitlosen sank gegenüber dem Vormonat um 14 oder 0,2 Prozent auf insgesamt 7.138 Personen.

Arbeitslosigkeit in Bochum niedriger als im Vormonat, aber höher als vor einem Jahr

Im Vergleich zum März des Vorjahres lag die Arbeitslosigkeit in Bochum um 668 Personen höher. Das entspricht einem Anstieg um 4,0 Prozent. Die Arbeitslosenquote erhöhte sich um 0,2 Prozentpunkte. Vor einem Jahr hatte sie noch 8,6 Prozent betragen.

Wer ist von Arbeitslosigkeit in Bochum besonders betroffen?

Für einige Bevölkerungsgruppen lag die Arbeitslosenquote über, für andere unter der allgemeinen Quote von 8,8 Prozent.
Menschen ohne deutsche Staatsbürgerschaft sind besonders häufig arbeitslos. Mit 22,8 Prozent lag ihre Arbeitslosenquote mehr als doppelt so hoch wie im Durchschnitt. Auch Männer sowie Ältere waren mit Arbeitslosenquoten von 9,3 Prozent sowie 10,1 Prozent überdurchschnittlich oft arbeitslos. Frauen und unter 25-Jährige waren dagegen mit Quoten von 8,3 Prozent sowie 6,0 Prozent seltener ohne Arbeit.

Bürgergeld in Arbeitslosenstatistik

Von den 17.401 Arbeitslosen in Bochum beziehen 13.112 Bürgergeld. Das entspricht einem Anteil von 75,4 Prozent an allen Arbeitslosen. Die Zahl der Arbeitslosen mit Bürgergeldbezug lag um 2 höher als im Vormonat, was einer Zunahme von 0,0 Prozent entspricht.
Bürgergeld ist seit dem 1. Januar 2023 die neue Bezeichnung für das Arbeitslosengeld 2 und das Sozialgeld, oft auch als "Hartz IV" bezeichnet. Mit der Umbenennung einher ging auch eine Erhöhung der Zahlungen sowie einige weitere Änderungen.
Allerdings ist ein großer Teil der Bürgergeld-Beziehenden nicht arbeitslos gemeldet. Teilweise handelt es sich dabei um Beschäftigte oder Selbständige, die zwar mindestens 15 Stunden arbeiten und daher nicht arbeitslos sind, deren Einkommen aber nicht ausreicht und die daher ergänzend Sozialleistungen beziehen. Auch Schülerinnen und Schüler sowie Eltern mit kleinen Kindern können Bürgergeld beziehen, ohne Arbeit zu suchen. Aus diesem Grund beziehen weiter mehr Menschen Bürgergeld, als Bürgergeldempfänger arbeitslos gemeldet sind.

Wer erhält in Bochum Bürgergeld?

Im März bezogen Schätzungen der Bundesagentur für Arbeit zufolge in Bochum 41.770 Menschen Bürgergeld. Davon waren 29.281 Personen zumindest grundsätzlich erwerbsfähig. Das bedeutet, dass sie mindestens 15 Jahre alt und noch nicht in Rente (einschließlich Erwerbsunfähigkeitsrente) sind. Bei den nicht-erwerbsfähigen Bürgergeld-Beziehern handelt es sich überwiegend um Kinder.
Die Zahl der Menschen mit Bürgergeldbezug erhöhte sich gegenüber dem Vormonat um 41 Personen. Das entspricht einem Anstieg von 0,1 Prozent. Verglichen mit dem Vorjahr lag die Zahl der Menschen, die diese Form der Unterstützung beziehen, um 4 Menschen niedriger, ein Minus von 0,9 Prozent.
Bei den erwerbsfähigen Bürgergeld-Empfängern stieg die Zahl der Betroffenen verglichen mit dem Vormonat um 2 Personen, was einem Zuwachs von 0 Prozent entspricht. Verglichen mit dem Vorjahr fiel die Zahl der erwerbsfähigen Leistungsbezieher um 2 Personen und damit 0 Prozent.

Wer zählt in die Arbeitslosenstatistik?

Um als arbeitslos gezählt zu werden, müssen mehrere Kriterien erfüllt sein. Zunächst müssen die Personen bei einer Agentur für Arbeit, einem Jobcenter oder einem kommunalen Arbeitsamt gemeldet sein. Außerdem dürfen sie maximal 15 Stunden arbeiten und müssen an einer Arbeitsstelle von mindestens 15 Stunden interessiert sein. Wer eine Beschäftigung von zehn Stunden sucht, gilt also nicht als arbeitslos, wer eine Teilzeitbeschäftigung von 14 Stunden hat und seine oder ihre Arbeitszeit auf 20 Stunden erhöhen will dagegen schon. Allerdings gibt es eine Reihe von gesetzlichen Einschränkungen. So werden beispielsweise Teilnehmende an Weiterbildungsmaßnahmen der Arbeitsämter nicht als arbeitslos gezählt. Der Bezug von Arbeitslosengeld oder Arbeitslosengeld 2 ist dagegen keine Voraussetzung, um als arbeitslos gezählt zu werden.
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+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Text wurde auf Basis von Daten der Bundesagentur für Arbeit erstellt. Er wird monatlich automatisch aktualisiert. Die letzte Aktualisierung erfolgte am 28.03.2024. Weitere Informationen zu den Grundlagen der Arbeitslosenstatistik erhalten Sie bei der Statistikabteilung der Bundesagentur für Arbeit. Feedback und Anmerkungen nehmen wir unter hinweis@news.de entgegen. +++

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roj/news.de

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