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Arbeitslosigkeit im Landkreis Konstanz aktuell im März: Arbeitslosigkeit sinkt um 5,2 Prozent

Mehr Menschen als vor einem Jahr beziehen im Landkreis Konstanz Bürgergeld. Die Zahl der Leistungsempfänger stieg um 1,1 Prozent. Lesen Sie mehr zu Arbeitslosen und Bürgergeldempfängern in der Region.

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Statistiken Bild: Adobe Stock / LunaKate

Wie viele Arbeitslose gibt es aktuell im Landkreis Konstanz?

Der Arbeitsmarkt im Landkreis Konstanz ist in Bewegung. Im März gab es nach Zahlen der Bundesagentur für Arbeit deutlich weniger Arbeitslose als noch einen Monat zuvor. Die Arbeitslosigkeit sank um 358 Personen oder 5,2 Prozent auf 6.541 Menschen.

Arbeitslosenquote im Landkreis Konstanz im März 2024

Die Arbeitslosenquote sank um 0,2 Prozentpunkte auf 4,0 Prozent. Damit liegt die Quote unter dem Landesdurchschnitt von 4,2 Prozent.

23,1 Prozent der Erwerbslosen sind bereits seit mindestens einem Jahr ohne Arbeit. Die Zahl dieser sogenannten Langzeitarbeitlosen sank gegenüber dem Vormonat um 7 oder 0,5 Prozent auf insgesamt 1.512 Personen.

Arbeitslosigkeit in der Konstanz niedriger als im Vormonat, aber höher als vor einem Jahr

Im Vergleich zum März des Vorjahres lag die Arbeitslosigkeit im Landkreis Konstanz um 494 Personen höher. Das entspricht einem Anstieg um 8,2 Prozent. Die Arbeitslosenquote erhöhte sich um 0,3 Prozentpunkte. Vor einem Jahr hatte sie noch 3,7 Prozent betragen.

Wer ist von Arbeitslosigkeit im Landkreis Konstanz besonders betroffen?

Nicht alle Bevölkerungsgruppen sind gleichermaßen von Arbeitslosigkeit betroffen. Teilweise kann die Arbeitslosenquote deutlich vom Durchschnittswert von 4,0 Prozent abweichen.
Wer keine deutsche Staatsbürgerschaft hat, ist besonders häufig arbeitslos. Mit 9 Prozent lag ihre Arbeitslosenquote mehr als doppelt so hoch wie im Durchschnitt. Auch Männer sowie Ältere waren mit Arbeitslosenquoten von 4,3 Prozent sowie 4,5 Prozent überdurchschnittlich oft arbeitslos. Frauen und unter 25-Jährige waren dagegen mit Quoten von 3,7 Prozent sowie 2,7 Prozent seltener ohne Arbeit.

Bürgergeld in Arbeitslosenstatistik

Von den 6.541 Arbeitslosen im Landkreis Konstanz beziehen 3.675 Bürgergeld. Das entspricht einem Anteil von 56,2 Prozent an allen Arbeitslosen. Ihre Zahl lag um 88 niedriger als im Vormonat, was einem Rückgang von 2,3 Prozent entspricht.
Bürgergeld ist seit dem 1. Januar 2023 die neue Bezeichnung für das Arbeitslosengeld 2 und das Sozialgeld, oft auch als "Hartz IV" bezeichnet. Mit der Umbenennung einher ging auch eine Erhöhung der Zahlungen sowie einige weitere Änderungen.
Allerdings ist ein großer Teil der Bürgergeld-Beziehenden nicht arbeitslos gemeldet. Teilweise handelt es sich dabei um Beschäftigte oder Selbständige, die zwar mindestens 15 Stunden arbeiten und daher nicht arbeitslos sind, deren Einkommen aber nicht ausreicht und die daher ergänzend Sozialleistungen beziehen. Auch Schülerinnen und Schüler sowie Eltern mit kleinen Kindern können Bürgergeld beziehen, ohne Arbeit zu suchen. Deshalb sind viele Empfänger von Bürgergeld nicht arbeitslos. Denn Voraussetzung dafür ist das Interesse an einer Arbeitsstelle.

Wer erhält im Landkreis Konstanz Bürgergeld?

Insgesamt bezogen im März 13.805 Menschen Bürgergeld im Landkreis Konstanz. Das ergab eine erste Schätzung der Bundesagentur für Arbeit. 9.162 Personen davon gelten als erwerbsfähig. Das bedeutet, dass sie mindestens 15 Jahre alt und noch nicht in Rente (einschließlich Erwerbsunfähigkeitsrente) sind. Bei den übrigen, nicht erwerbsfähigen Leistungsempfängern handelt es sich dagegen überwiegend um Kinder bis 15 Jahre. Wer die Regelaltersgrenze von aktuell rund 66 Jahren erreicht hat oder wegen schwerer Krankheit oder Behinderung nie wieder arbeiten kann, bezieht dagegen Sozialhilfe nach dem zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII).
Die Zahl der Menschen mit Bürgergeldbezug sank gegenüber dem Vormonat um 6 Personen. Das entspricht einem Rückgang von 0,0 Prozent. Verglichen mit dem Vorjahr lag die Zahl der Menschen, die diese Form der Unterstützung beziehen, um 183 Menschen höher, ein Plus von 1,1 Prozent.
Bei den erwerbsfähigen Bürgergeld-Empfängern sank die Zahl der Betroffenen im Vergleich zum Vormonat um 7 Personen, ein Rückgang von 0,1 Prozent. Gegenüber dem März des vergangenen Jahres stieg die Zahl der erwerbsfähigen Leistungsbezieher um 7 Personen und damit 0,1 Prozent.

Wer zählt in die Arbeitslosenstatistik?

Um als arbeitslos gezählt zu werden, müssen mehrere Kriterien erfüllt sein. Zunächst müssen die Personen bei einer Agentur für Arbeit, einem Jobcenter oder einem kommunalen Arbeitsamt gemeldet sein. Außerdem dürfen sie maximal 15 Stunden arbeiten und müssen an einer Arbeitsstelle von mindestens 15 Stunden interessiert sein. Wer eine Beschäftigung von zehn Stunden sucht, gilt also nicht als arbeitslos, wer eine Teilzeitbeschäftigung von 14 Stunden hat und seine oder ihre Arbeitszeit auf 20 Stunden erhöhen will dagegen schon. Allerdings gibt es eine Reihe von gesetzlichen Einschränkungen. So werden beispielsweise Teilnehmende an Weiterbildungsmaßnahmen der Arbeitsämter nicht als arbeitslos gezählt. Der Bezug von Arbeitslosengeld oder Arbeitslosengeld 2 ist dagegen keine Voraussetzung, um als arbeitslos gezählt zu werden.
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+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Text wurde auf Basis von Daten der Bundesagentur für Arbeit erstellt. Er wird monatlich automatisch aktualisiert. Die letzte Aktualisierung erfolgte am 28.03.2024. Weitere Informationen zu den Grundlagen der Arbeitslosenstatistik erhalten Sie bei der Statistikabteilung der Bundesagentur für Arbeit. Feedback und Anmerkungen nehmen wir unter hinweis@news.de entgegen. +++

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roj/news.de

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