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Lieferengpass bei ROXITHROMYCIN-RATIOPHARM® 150 MG: Das sind die Ursachen für die aktuelle Knappheit des Medikaments

Wie das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) zuletzt im Jahr 2024 mitteilte, kommt es beim Arzneimittel ROXITHROMYCIN-RATIOPHARM® 150 MG weiterhin zu Lieferengpässen. Bereits am 29.01.2024 war bekannt gegeben worden, dass es bei der Lieferung des Medikaments Probleme gibt. Wieso es zu Einschränkungen kommt und wofür das Arzneimittel gebraucht wird, erfahren Sie hier auf news.de!

Derzeit sind die Apotheken stark gefordert und müssen clever auf die Lieferengpässe reagieren. (Foto) Suche
Derzeit sind die Apotheken stark gefordert und müssen clever auf die Lieferengpässe reagieren. Bild: AdobeStock_Axel Bueckert

Lieferengpässe bei Medikamenten sind auch in Deutschland inzwischen ein zunehmend besorgniserregendes Problem. Immer mehr Patienten müssen auf wichtige Medikamente verzichten oder auf alternative Behandlungen umsteigen, da die benötigten Arzneimittel nicht verfügbar sind. Manche fehlen bereits seit einigen Monaten, andere können recht schnell wieder geliefert werden. Davon betroffen ist aktuell auch ROXITHROMYCIN-RATIOPHARM® 150 MG.

Erhöhte Nachfrage nach ROXITHROMYCIN-RATIOPHARM® 150 MG

Aktuell ist die Lieferengpassmeldung für das Medikament, vertrieben von ratiopharm GmbH, im Zeitraum vom 29.01.2024 bis zum 31.05.2024 gültig. Ob das Medikament eine besondere Relevanz für Krankenhäuser besitzt, ist derzeit nicht bekannt. Ein alternativ wirkendes Präparat für ROXITHROMYCIN-RATIOPHARM® 150 MG wurde vom Bundesinstitut nicht vorgeschlagen. Wenn Sie das Medikament dringend brauchen, sollten Sie gemeinsam mit Ihrem Apotheker eine Lösung suchen. Unzweifelhaft ist aber: Von der Suche nach Alternativen im Ausland ist absolut abzuraten.

Knappheiten bei der Medikamentenversorgung können auf verschiedene Faktoren zurückgeführt werden. Diese reichen von Verunreinigungen in den Arzneimitteln bis zur Einstellung der Produktion durch Hersteller. Dennoch liegt die vorrangige Ursache des Problems darin, dass für die meisten Wirkstoffe nur eine begrenzte Anzahl von Herstellern existiert, von denen viele ihren Sitz in Ländern wie China und Indien haben, die oft weit entfernt liegen. Im vorliegenden Fall teilt das BfArM als Begründung für die aktuellen Lieferschwierigkeiten eine erhöhte Nachfrage mit. Weitere Details gab das Bundesinstitut dazu nicht bekannt.

ROXITHROMYCIN-RATIOPHARM® 150 MG: Die Details zum Arzneimittel

ROXITHROMYCIN-RATIOPHARM® 150 MG ist ein verschreibungspflichtiges Arzneimittel und vor allem wegen seines Wirkstoffes Roxithromycin von Bedeutung.
Das Arzneimittel wird beispielsweise bei folgenden Diagnosen verschrieben:

  • Akute Sinusitis, nicht näher bezeichnet
  • Akute Pharyngitis, nicht näher bezeichnet
  • Keuchhusten, nicht näher bezeichnet
  • Chlamydieninfektion des unteren Urogenitaltraktes
  • Otitis media, nicht näher bezeichnet
  • Erysipel [Wundrose]
  • Infektionen durch Chlamydia psittaci
MedikamentROXITHROMYCIN-RATIOPHARM® 150 MG
Herstellerratiopharm GmbH
PZN01409961
WirkstoffRoxithromycin
Gültigkeitszeitraum29.01.2024 bis 31.05.2024
relevant im Krankenhausnein
Alternativpräparatkeine Angaben
Begründung für den LieferengpassErhöhte Nachfrage

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Lieferschwierigkeiten in Deutschland aktuell - Ein Ende in Sicht?

Da der Engpass im Fall ROXITHROMYCIN-RATIOPHARM® 150 MG möglicherweise länger anhält, bleibt unklar, ob der derzeitige Geltungszeitraum beibehalten wird.

Gerade jetzt sind die Apotheken besonders gefragt und müssen mit viel Geschick auf die aktuellen Engpässe reagieren. Unter Umständen ist es möglich, von der Standardpackungsgröße abzuweichen oder Alternativen anzubieten. Obwohl dies derzeit eine gute Lösung darstellt, sollte dieses Provisorium kein Dauerzustand werden.
Die Bemühungen zur Eindämmung der Lieferengpässe von Arzneimitteln bestehen bereits seit einiger Zeit. Das im Juli 2023 in Kraft getretene "Gesetz zur Bekämpfung von Lieferengpässen bei Arzneimitteln und zur Verbesserung der Versorgung" hat das Ziel, Abhilfe zu schaffen. Dieses sieht der unter anderem Sicherheitspuffer bei den Herstellern vor und beinhaltet Sonderregelungen bei Mitteln für Kinder. Die Folgen der neuen Regelungen für das Problem werden nun aufmerksam verfolgt.

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+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Daten des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) generiert. Datenupdates gibt es, sobald sich Neuigkeiten ergeben (zuletzt am 30.04.2024, 12:00 Uhr). Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de.+++ +++

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