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Lieferengpass bei ROXITHROMYCIN ABZ 150 MG: Wie lange wird die Knappheit anhalten?

Bereits im Jahr 2024 wurde vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) gemeldet, dass es anhaltend auch beim Medikament ROXITHROMYCIN ABZ 150 MG Lieferengpässe gibt. Wieso es zu Einschränkungen kommt und wofür das Arzneimittel gebraucht wird, erfahren Sie hier auf news.de!

Lieferengpässe bei Medikamenten sind auch in Deutschland inzwischen eine zunehmende Herausforderung für das Gesundheitswesen. (Foto) Suche
Lieferengpässe bei Medikamenten sind auch in Deutschland inzwischen eine zunehmende Herausforderung für das Gesundheitswesen. Bild: Adobe Stock / USeePhoto

Lieferengpässe bei Medikamenten sind auch in Deutschland inzwischen ein zunehmend besorgniserregendes Problem. Immer mehr Patienten müssen auf wichtige Medikamente verzichten oder auf alternative Behandlungen umsteigen, da die benötigten Arzneimittel nicht verfügbar sind. Manche fehlen bereits seit einigen Monaten, andere können recht schnell wieder geliefert werden. Davon betroffen ist aktuell auch ROXITHROMYCIN ABZ 150 MG.

Lieferengpass beim Medikament ROXITHROMYCIN ABZ 150 MG: "Erhöhte Nachfrage"

Für das Medikament vom Pharmazeuten AbZ-Pharma GmbH (D) ist die Meldung zum Lieferengpass aktuell für den Zeitraum vom 29.01.2024 bis zum 30.04.2024 gültig. Ob das Medikament eine besondere Relevanz für Krankenhäuser besitzt, ist derzeit nicht bekannt. Ein alternativ wirkendes Präparat für ROXITHROMYCIN ABZ 150 MG wurde vom Bundesinstitut nicht vorgeschlagen. Es kann sich dennoch empfehlen, in der Apotheke nach Alternativen zu fragen. Unzweifelhaft ist aber: Die Konsultation von Fachpersonal ist vor dem Kauf von Produkten unerlässlich.

Ob Qualitätsprobleme bei der Produktion bis hin zu Verpackungsproblemen: die Ursachen für die Lieferengpässe sind vielfältig. Im vorliegenden Fall teilt das BfArM als Begründung für die aktuellen Lieferschwierigkeiten eine erhöhte Nachfrage mit. Weitere Details gab das Bundesinstitut dazu nicht bekannt.

ROXITHROMYCIN ABZ 150 MG: Die Details zum Medikament

Bei ROXITHROMYCIN ABZ 150 MG handelt es sich um ein verschreibungspflichtiges Arzneimittel, das vor allem wegen seines Wirkstoffes Roxithromycin von Bedeutung ist.
Das Arzneimittel wird beispielsweise bei folgenden Leiden verschrieben:

  • Keuchhusten, nicht näher bezeichnet
  • Infektionen durch Chlamydia psittaci
  • Chlamydieninfektion des unteren Urogenitaltraktes
  • Otitis media, nicht näher bezeichnet
  • Erysipel [Wundrose]
  • Akute Sinusitis, nicht näher bezeichnet
  • Akute Pharyngitis, nicht näher bezeichnet
MedikamentROXITHROMYCIN ABZ 150 MG
HerstellerAbZ-Pharma GmbH - Geschäftsanschrift -
PZN00094225
WirkstoffRoxithromycin
Gültigkeitszeitraum29.01.2024 bis 30.04.2024
relevant im Krankenhausnein
Alternativpräparatkeine Angaben
Begründung für den LieferengpassErhöhte Nachfrage

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Verfügbarkeit und Ausblick

Die Möglichkeit einer Verlängerung des Geltungszeitraums besteht im Fall ROXITHROMYCIN ABZ 150 MG aufgrund des anhaltenden Engpasses.

Derzeit sind die Apotheken stark gefordert und müssen clever auf die vorhandenen Engpässe reagieren. In bestimmten Fällen können sie beispielsweise von der vorgegebenen Packungsgröße abweichen oder Alternativen bereitstellen. Obwohl dies derzeit gut funktioniert, ist das jedoch langfristig keine Lösung.
Die Bemühungen zur Eindämmung der Lieferengpässe von Arzneimitteln bestehen bereits seit einiger Zeit. Das im Juli 2023 in Kraft getretene "Gesetz zur Bekämpfung von Lieferengpässen bei Arzneimitteln und zur Verbesserung der Versorgung" hat das Ziel, das Problem der Lieferengpässe einzudämmen. Dieses sieht der unter anderem Sicherheitspuffer bei den Herstellern vor und beinhaltet Sonderregelungen bei Mitteln für Kinder. Ob, wann und wie sich die neuen Regelungen auf die Lieferengpässe auswirken, ist aktuell noch nicht einzuschätzen.

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+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Daten des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) generiert. Datenupdates gibt es, sobald sich Neuigkeiten ergeben (zuletzt am 29.01.2024, 12:00 Uhr). Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de.+++ +++

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