Zuletzt wurde im Jahr 2024 vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) eine Änderungsmitteilung herausgegeben, die sich auf die Angaben zum Lieferengpass beim Medikament CISPLATIN NEOCORP 1 MG/ML INFUSIONSLSG.-KONZENTRAT bezieht. Bereits zuvor war bekannt gegeben worden, dass es bei der Lieferung des Medikaments Probleme gibt. Wieso es zu Einschränkungen kommt und wofür das Arzneimittel gebraucht wird, erfahren Sie hier auf news.de!
Auch in Deutschland sind Lieferengpässe bei Medikamenten inzwischen ein zunehmend besorgniserregendes Problem. Immer mehr Patienten müssen auf wichtige Medikamente verzichten oder auf alternative Behandlungen umsteigen, da die benötigten Arzneimittel nicht verfügbar sind. Manche fehlen bereits seit einigen Monaten, andere können recht schnell wieder geliefert werden. Das gilt aktuell auch für CISPLATIN NEOCORP 1 MG/ML INFUSIONSLSG.-KONZENTRAT.
Erhöhte Nachfrage nach CISPLATIN NEOCORP 1 MG/ML INFUSIONSLSG.-KONZENTRAT
Derzeit betrifft die Lieferengpassmeldung das Medikament von Hexal AG und ist für den Zeitraum vom 22.01.2024 bis zum 05.06.2024 wirksam. Schwierig zu bewältigen ist das Lieferdefizit vor allem, weil das Medikament eine hohe Relevanz für Krankenhäuser hat. Ein alternativ wirkendes Präparat für CISPLATIN NEOCORP 1 MG/ML INFUSIONSLSG.-KONZENTRAT wurde vom Bundesinstitut nicht vorgeschlagen. In jedem Fall kann es aber von Nutzen sein, in der Apotheke nach Alternativen zu suchen. In jedem Fall gilt hier: Es ist dringend davon abzuraten, im Ausland nach Ersatzlösungen zu suchen.
Ursachen für Lieferengpässe können insgesamt vielfältig sein und reichen von Produktionsproblemen bis hin zu regulatorischen Hindernissen. Im vorliegenden Fall teilt das BfArM als Begründung für die aktuellen Lieferschwierigkeiten eine erhöhte Nachfrage mit. Weitere Details gab das Bundesinstitut dazu nicht bekannt.
CISPLATIN NEOCORP 1 MG/ML INFUSIONSLSG.-KONZENTRAT: Die Details zum Arzneimittel
Bei CISPLATIN NEOCORP 1 MG/ML INFUSIONSLSG.-KONZENTRAT handelt es sich um ein verschreibungspflichtiges Arzneimittel, das vor allem wegen seines Wirkstoffes Cisplatin von Bedeutung ist.
Das Arzneimittel wird beispielsweise bei folgenden Erkrankungen verschrieben:
- Neubildung unsicheren oder unbekannten Verhaltens: Hoden
- Neubildung unsicheren oder unbekannten Verhaltens, nicht näher bezeichnet
- Bösartige Neubildung des Ovars
- Bösartige Neubildung: Bronchus oder Lunge, nicht näher bezeichnet
- Bösartige Neubildung ungenau bezeichneter Lokalisationen: Kopf, Gesicht und Hals
- Bösartige Neubildung: Hoden, nicht näher bezeichnet
- Sekundäre bösartige Neubildung nicht näher bezeichneter Lokalisation
Medikament | CISPLATIN NEOCORP 1 MG/ML INFUSIONSLSG.-KONZENTRAT |
---|---|
Hersteller | H e x a l Aktiengesellschaft |
PZN | 02139417 |
Wirkstoff | Cisplatin |
Gültigkeitszeitraum | 22.01.2024 bis 05.06.2024 |
relevant im Krankenhaus | ja |
Alternativpräparat | keine Angaben |
Begründung für den Lieferengpass | Erhöhte Nachfrage |
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Lieferprobleme in Deutschland aktuell - Ein Ende in Sicht?
Da der Engpass im Fall CISPLATIN NEOCORP 1 MG/ML INFUSIONSLSG.-KONZENTRAT möglicherweise länger anhält, bleibt unklar, ob der derzeitige Geltungszeitraum beibehalten wird.
Derzeit sind die Apotheken stark gefordert und müssen clever auf die vorhandenen Engpässe reagieren. In bestimmten Fällen können sie beispielsweise von der vorgegebenen Packungsgröße abweichen oder Alternativen bereitstellen. Obwohl dies derzeit gut funktioniert, ist das jedoch langfristig keine Lösung.
Schon seit einiger Zeit sind Schritte notwendig, um die Problematik der Arzneimittellieferengpässe anzugehen. Sowohl auf nationaler als auch auf europäischer Ebene gibt es inzwischen Gesetze und Strategiepapiere. Darin sind sowohl Sofortmaßnahmen als auch langfristige Strategien festgehalten worden. Jetzt bleibt die Frage, wie die Umsetzung der neuen Regelungen das Problem beeinflusst.
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+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Daten des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) generiert. Datenupdates gibt es, sobald sich Neuigkeiten ergeben (zuletzt am 22.01.2024, 12:00 Uhr). Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de.+++ +++
ths/roj/news.de