Erstellt von - Uhr

Lieferengpass bei TOPIRAMAT HORMOSAN 50 MG: Nach wie vor ist auch dieses Medikament von der Knappheit betroffen

Zuletzt wurde im Jahr 2023 vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) eine Änderungsmitteilung herausgegeben, die sich auf die Angaben zum Lieferengpass beim Medikament TOPIRAMAT HORMOSAN 50 MG bezieht. Schon vor längerer Zeit war bekannt gegeben worden, dass es bei der Lieferung des Medikaments Schwierigkeiten gibt. Wie lange es vermutlich noch zu Einschränkungen kommt und wofür das Arzneimittel gebraucht wird, erfahren Sie hier auf news.de!

Derzeit sind die Apotheken stark gefordert und müssen clever auf die Lieferengpässe reagieren. (Foto) Suche
Derzeit sind die Apotheken stark gefordert und müssen clever auf die Lieferengpässe reagieren. Bild: AdobeStock_Axel Bueckert

Lieferengpässe bei Medikamenten sind auch in Deutschland inzwischen ein zunehmend besorgniserregendes Problem. Immer mehr Patienten müssen auf wichtige Medikamente verzichten oder auf alternative Behandlungen umsteigen, da die benötigten Arzneimittel nicht verfügbar sind. Manche fehlen bereits seit einigen Monaten, andere können recht schnell wieder geliefert werden. Auch TOPIRAMAT HORMOSAN 50 MG ist aktuell betroffen.

Details zum Lieferengpass beim Medikament TOPIRAMAT HORMOSAN 50 MG

Derzeit betrifft die Lieferengpassmeldung das Medikament von HORMOSAN Pharma GmbH und ist für den Zeitraum vom 08.12.2023 bis zum 30.09.2024 wirksam. Ob das Medikament eine besondere Relevanz für Krankenhäuser besitzt, ist derzeit nicht bekannt. Ein alternativ wirkendes Präparat für TOPIRAMAT HORMOSAN 50 MG wurde vom Bundesinstitut nicht vorgeschlagen. Trotz allem kann es sinnvoll sein, in der Apotheke nach Alternativen zu fragen. In jedem Fall gilt hier: Vom Kauf anderer Präparate ohne die Beratung von entsprechendem Fachpersonal wird dringend abgeraten.

Ursachen für Lieferengpässe können insgesamt vielfältig sein und reichen von Produktionsproblemen bis hin zu regulatorischen Hindernissen. Im vorliegenden Fall können vom BfArM jedoch aktuell keine genauen Angaben gemacht werden.

TOPIRAMAT HORMOSAN 50 MG: Die Details zum Arzneimittel

TOPIRAMAT HORMOSAN 50 MG ist ein verschreibungspflichtiges Arzneimittel und vor allem wegen seines Wirkstoffes Topiramat von Bedeutung.
Das Arzneimittel wird beispielsweise bei folgenden Diagnosen verschrieben:

  • Lokalisationsbezogene (fokale) (partielle) symptomatische Epilepsie und epileptische Syndrome mit einfachen fokalen Anfällen
  • Sonstige generalisierte Epilepsie und epileptische Syndrome
  • Migräne, nicht näher bezeichnet
  • Generalisierte idiopathische Epilepsie und epileptische Syndrome

Zum Medikament und seiner Anwendung kann entsprechend zusammengefasst werden:

  • Topiramat gehört zu einer Gruppe von Arzneimitteln, die „Antiepileptika" genannt werden. Es wird angewendet:
    • zur alleinigen Behandlung der Epilepsie bei Erwachsenen und Kindern über 6 Jahren
    • mit anderen Arzneimitteln zur Behandlung der Epilepsie bei Erwachsenen und Kindern im Alter von 2 Jahren und älter
    • um Migränekopfschmerzen bei Erwachsenen vorzubeugen
MedikamentTOPIRAMAT HORMOSAN 50 MG
HerstellerHormosan Pharma Gesellschaft mit beschränkter Haftung - Geschäftsanschrift -
PZN05395693
WirkstoffTopiramat
Gültigkeitszeitraum08.12.2023 bis 30.09.2024
relevant im Krankenhausnein
Alternativpräparatkeine Angaben
Begründung für den Lieferengpasskeine Angaben

Lesen Sie auch bei uns: Lieferengpass bei INSUMAN® INFUSAT 100 I.E./ML: Wie lange wird die Knappheit anhalten?

Verfügbarkeit und Ausblick

Es ist unklar, ob im Fall TOPIRAMAT HORMOSAN 50 MG der derzeitige Geltungszeitraum beibehalten wird, da der Engpass möglicherweise länger anhält.

Derzeit sind die Apotheken stark gefordert und müssen clever auf die vorhandenen Engpässe reagieren. In bestimmten Fällen können sie beispielsweise von der vorgegebenen Packungsgröße abweichen oder Alternativen bereitstellen. Obwohl dies derzeit gut funktioniert, ist das jedoch langfristig keine Lösung.
Immer wieder gibt es Vorschläge, um die Lieferengpässe bei Arzneimitteln zu reduzieren. Das im Juli 2023 in Kraft getretene "Gesetz zur Bekämpfung von Lieferengpässen bei Arzneimitteln und zur Verbesserung der Versorgung" hat das Ziel, Abhilfe zu schaffen. Dieses sieht der unter anderem Sicherheitspuffer bei den Herstellern vor und beinhaltet Sonderregelungen bei Mitteln für Kinder. Es bleibt nun abzuwarten, wie die Umsetzung der neuen Regelungen sich auf das Problem auswirkt.

Folgen Sie News.de schon bei Facebook, Twitter, Pinterest und YouTube? Hier finden Sie brandheiße News, aktuelle Videos und den direkten Draht zur Redaktion.

+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Daten des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) generiert. Datenupdates gibt es, sobald sich Neuigkeiten ergeben (zuletzt am 17.04.2024, 12:00 Uhr). Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de.+++ +++

/roj/news.de

Themen:
Bleiben Sie dran!

Wollen Sie wissen, wie das Thema weitergeht? Wir informieren Sie gerne.