Wie das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) zuletzt am 07.12.2023 mitteilte, kommt es aktuell auch beim Arzneimittel RAPIBLOC 20 MG/2 ML KONZENTRAT ZUR HERSTELLUNG EINER INJEKTIONSLÖSUNG weiterhin zu Lieferengpässen. Schon zuvor war bekannt gegeben worden, dass es bei der Lieferung des Medikaments Probleme gibt. Wieso es derzeit zu Einschränkungen kommt und wofür das Arzneimittel gebraucht wird, erfahren Sie hier auf news.de!
Lieferengpässe bei Medikamenten sind in Deutschland zwar kein neues Phänomen, doch in letzter Zeit hat sich die Versorgungssituation weiter verschärft. Immer mehr Patienten sind gezwungen, auf lebenswichtige Medikamente zu verzichten oder auf alternative Behandlungen umzusteigen. Davon betroffen ist aktuell auch RAPIBLOC.
Lieferengpass beim Medikament RAPIBLOC:"Behördlich angeforderte Rückruf"
Die Meldung bezüglich des Lieferengpasses für das Medikament der Firma Amomed Pharma GmbH hat aktuell eine Gültigkeit für den Zeitraum vom 25.07.2023 bis zum 17.11.2023. Schwierig zu bewältigen ist das Lieferdefizit vor allem, weil das Medikament in Krankenhäusern dringend benötigt wird. Ein alternativ wirkendes Präparat für RAPIBLOC wurde vom Bundesinstitut nicht vorgeschlagen. Trotz allem kann es sinnvoll sein, in der Apotheke nach Alternativen zu fragen. Zu beachten ist hier in jedem Fall: Kaufen Sie keine Produkte ohne die Beratung von entsprechendem Fachpersonal.
Es gibt verschiedene Ursachen für Knappheiten bei der Versorgung mit Medikamenten: Von Verunreinigungen in den Arzneimitteln bis hin zur Einstellung der Produktion durch Hersteller. Dennoch ist die hauptsächliche Wurzel des Problems darin zu finden, dass für die meisten Wirkstoffe nur noch eine begrenzte Anzahl von Herstellern existiert, von denen viele ihren Hauptsitz in China und Indien haben, was oft weit entfernt ist. Für RAPIBLOC können vom BfArM jedoch aktuell keine genauen Angaben gemacht werden. Desweiteren ergänzt das Bundesinstitut dazu: "Behördlich angeforderte Rückruf".
RAPIBLOC: Die Details zum Arzneimittel
Bei RAPIBLOC handelt es sich um ein zugelassenes Medikament, das vor allem wegen seines Wirkstoffes Landiololhydrochlorid von Bedeutung ist.
Medikament | RAPIBLOC |
---|---|
Hersteller | Amomed Pharma GmbH |
PZN | 13251324 |
Wirkstoff | Landiololhydrochlorid |
Gültigkeitszeitraum | 10.07.2023 bis 30.06.2024 |
relevant im Krankenhaus | ja |
Alternativpräparat | keine Angaben |
Begründung für den Lieferengpass | keine Angaben |
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Verfügbarkeit und Ausblick
Es ist unklar, ob im Fall RAPIBLOC 20 MG/2 ML KONZENTRAT ZUR HERSTELLUNG EINER INJEKTIONSLÖSUNG der derzeitige Geltungszeitraum beibehalten wird, da der Engpass möglicherweise länger anhält.
Die Apotheken sind derzeit besonders gefordert und müssen mit viel Weitblick auf die entsprechenden Engpässe reagieren. In manchen Fällen ist es beispielsweise möglich, von der vorgeschriebenen Packungsgröße abzuweichen oder Alternativen auszugeben. Zwar scheint dies im Großen und Ganzen gut zu funktionieren, es ist jedoch auf lange Sicht keine Lösung des Problems.
Es wird bereits seit geraumer Zeit versucht, die Lieferengpässe von Medikamenten zu bewältigen. Nach Verabschiedung eines neuen Gesetztes für Deutschland durch die Ampel im Juli 2023 hat die Europäische Kommission im Oktober 2023 ein Dokument zur Bewältigung des Medikamentenmangels vorgelegt. Das formulierte Hauptziel ist die Verlagerung der Produktion zurück nach Europa. Jetzt bleibt die Frage, wie die Umsetzung der neuen Regelungen das Problem beeinflusst.
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+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Daten des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) generiert. Datenupdates gibt es, sobald sich Neuigkeiten ergeben (zuletzt am 07.12.2023, 12:00 Uhr). Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de.+++ +++
ths/roj/news.de