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Lieferengpass bei ALFACALCIDOL ARISTO® 0,25 MIKROGRAMM: Wie steht es um die Verfügbarkeit des Medikaments?

Zuletzt wurde im Jahr 2023 vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) eine Änderungsmitteilung herausgegeben, die sich auf die Angaben zum Lieferengpass beim Medikament ALFACALCIDOL ARISTO® 0,25 MIKROGRAMM bezieht. Schon zuvor war bekannt gegeben worden, dass es bei der Lieferung des Medikaments Probleme gibt. Wieso es zu Einschränkungen kommt und wofür das Arzneimittel gebraucht wird, erfahren Sie hier auf news.de!

Derzeit sind die Apotheken stark gefordert und müssen clever auf die Lieferengpässe reagieren. (Foto) Suche
Derzeit sind die Apotheken stark gefordert und müssen clever auf die Lieferengpässe reagieren. Bild: AdobeStock_Aliaksandr

Auch in Deutschland sind Lieferengpässe bei Medikamenten inzwischen ein zunehmend besorgniserregendes Problem. Immer mehr Patienten müssen auf wichtige Medikamente verzichten oder auf alternative Behandlungen umsteigen, da die benötigten Arzneimittel nicht verfügbar sind. Manche fehlen bereits seit einigen Monaten, andere können recht schnell wieder geliefert werden. Auch ALFACALCIDOL ARISTO® 0,25 MIKROGRAMM ist aktuell betroffen.

Ursachen für Lieferschwierigkeiten bei ALFACALCIDOL ARISTO® 0,25 MIKROGRAMM

Derzeit betrifft die Lieferengpassmeldung das Medikament von Aristo Pharma GmbH und ist für den Zeitraum vom 27.10.2023 bis zum 29.03.2024 wirksam. Ob das Medikament eine besondere Relevanz für Krankenhäuser besitzt, ist derzeit nicht bekannt. Als Alternativpräparat für ALFACALCIDOL ARISTO® 0,25 MIKROGRAMM wird jedoch vom Bundesinstitut Alfacalcidol Aristo 0,25 Mikrogramm Weichkapseln vorgeschlagen, was die Lage etwas entspannen könnte. Zu beachten ist hier in jedem Fall: Auf die Suche nach Alternativen im Ausland sollte verzichtet werden.

Es gibt verschiedene Ursachen für Knappheiten bei der Versorgung mit Medikamenten: Von Verunreinigungen in den Arzneimitteln bis hin zur Einstellung der Produktion durch Hersteller. Dennoch ist die hauptsächliche Wurzel des Problems darin zu finden, dass für die meisten Wirkstoffe nur noch eine begrenzte Anzahl von Herstellern existiert, von denen viele ihren Hauptsitz in China und Indien haben, was oft weit entfernt ist. Im vorliegenden Fall teilt das BfArM als Begründung für die aktuellen Lieferschwierigkeiten "Probleme beim Wirkstoffhersteller" mit. Desweiteren ergänzt das Bundesinstitut dazu: "neue Ware befindet sich im Chargenfreigabeprozess".

ALFACALCIDOL ARISTO® 0,25 MIKROGRAMM: Die Details zum Arzneimittel

Bei ALFACALCIDOL ARISTO® 0,25 MIKROGRAMM handelt es sich um ein verschreibungspflichtiges Arzneimittel, das vor allem wegen seines Wirkstoffes Alfacalcidol von Bedeutung ist.
Das Arzneimittel wird beispielsweise bei folgenden Diagnosen verschrieben:

  • Hypoparathyreoidismus, nicht näher bezeichnet
  • Familiäre hypophosphatämische Rachitis
  • Sonstige Störungen des Phosphorstoffwechsels und der Phosphatase
  • Floride Rachitis
  • Hyperparathyreoidismus, nicht näher bezeichnet
  • Sonstige Osteomalazie im Erwachsenenalter: Nicht näher bezeichnete Lokalisation
  • Vitamin-D-abhängige Rachitis
MedikamentALFACALCIDOL ARISTO® 0,25 MIKROGRAMM
HerstellerAristo Pharma GmbH
PZN11228338
WirkstoffAlfacalcidol
Gültigkeitszeitraum27.10.2023 bis 29.03.2024
relevant im Krankenhausnein
AlternativpräparatAlfacalcidol Aristo 0,25 Mikrogramm Weichkapseln
Begründung für den LieferengpassProbleme beim Wirkstoffhersteller

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Verfügbarkeit und Ausblick

Da der Engpass im Fall ALFACALCIDOL ARISTO® 0,25 MIKROGRAMM möglicherweise länger anhält, bleibt unklar, ob der derzeitige Geltungszeitraum beibehalten wird.

Besonders gefordert sind derzeit die Apotheken, die mit viel Köpfchen auf die entsprechenden Engpässe reagieren müssen. Bei manchem Medikament ist es etwa möglich, von der Packungsgröße abweichen oder Alternativen ausgeben. Im Großen und Ganzen scheint das zwar gut zu funktionieren, langfristig ist das aber natürlich keine Lösung.
Die Bemühungen zur Eindämmung der Lieferengpässe von Arzneimitteln bestehen bereits seit einiger Zeit. Das im Juli 2023 in Kraft getretene "Gesetz zur Bekämpfung von Lieferengpässen bei Arzneimitteln und zur Verbesserung der Versorgung" hat das Ziel, Abhilfe zu schaffen. Laut der offiziellen Website des Bundesgesundheitsministeriums zielt es darauf ab, die Produktion von Medikamenten vermehrt in Europa anzusiedeln, um die Herausforderung der Lieferengpässe anzugehen und die Vielfalt der Anbieter zu erhöhen. Die Folgen der neuen Regelungen für das Problem werden nun aufmerksam verfolgt.

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+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Daten des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) generiert. Datenupdates gibt es täglich (zuletzt am 03.03.2024, 12:00 Uhr). Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de.+++ +++

roj/news.de

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