Wie das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) am 30.03.2023 mitteilte, gibt es aktuell auch beim Medikament CARBOSTESIN® 0,25 % Lieferengpässe. Wieso es derzeit zu Einschränkungen kommt und wofür das Arzneimittel gebraucht wird, erfahren Sie hier auf news.de!
Sie haben vom Arzt ein Rezept bekommen, aber Ihre Apotheke schickt sie kopfschüttelnd wieder heim? Seit einiger Zeit erleben das viele Menschen, denn auch in Deutschland sind nun die Medikamente knapp. Immer mehr Patienten müssen deshalb auf wichtige Medikamente verzichten oder auf alternative Behandlungen umsteigen. Das gilt aktuell auch für CARBOSTESIN® 0,25 %.
Lieferschwierigkeiten beim Medikament CARBOSTESIN® 0,25 %: "Probleme in der Herstellung"
Für das Medikament vom Hersteller Aspen Germany GmbH ist die Meldung zum Lieferengpass aktuell für den Zeitraum vom 14.04.2023 bis zum 31.08.2023 gültig. Ob das Medikament eine besondere Relevanz für Krankenhäuser besitzt, ist derzeit nicht bekannt. Als Alternativpräparat für CARBOSTESIN® 0,25 % wird jedoch vom Bundesinstitut Carbostesin 0,25% vorgeschlagen, was die Lage etwas entspannen könnte. In jedem Fall gilt hier: Kaufen Sie keine Produkte ohne die Beratung von entsprechendem Fachpersonal.
Lieferengpässe bei Medikamenten können durch verschiedene Faktoren entstehen. Eine wichtige Ursache sind die Produktion und Verfügbarkeit von Rohstoffen, aus denen die Arzneimittel hergestellt werden. Wenn es hier Defizite gibt, kann es zu einer Unterbrechung in der Lieferkette kommen. Im vorliegenden Fall sind für die derzeitige Knappheit des Medikaments nach Angaben des BfArM Produktionsprobleme verantwortlich, wobei als Detail "Probleme in der Herstellung" angegeben wird.
CARBOSTESIN® 0,25 %: Die Details zum Medikament zur Behandlung des Nervensystems
Bei Carbostesin® 0,25 % handelt es sich um ein verschreibungspflichtiges Arzneimittel, das vor allem wegen seines Wirkstoffes Bupivacainhydrochlorid (Ph.Eur.) von Bedeutung ist.
Das Anatomisch-therapeutisch-chemische Klassifikationssystem (ATC) ermöglicht eine präzisere Einordnung des Medikaments. Die internationale Klassifikation für Arzneistoffe unterteilt diese in 15 Hauptgruppen auf der ersten Ebene, wodurch erkennbar wird, auf welches Organ oder System der Arzneistoff hauptsächlich wirkt. CARBOSTESIN® 0,25 % lässt sich entsprechend nach ATC folgendermaßen einordnen:
- Ebene 1 - Nervensystem
- Ebene 2 - Anästhetika
- Ebene 3 - Lokalanästhetika
- Ebene 4 - Amide
Carbostesin® 0,25 % gehört zur Gruppe N, ist also demnach ein Medikament zur Behandlung des Nervensystems. Die Gruppe N umfasst eine Vielzahl von Arzneimitteln, die bei verschiedenen Erkrankungen des Nervensystems eingesetzt werden können. Dazu gehören Anästhetika, Analgetika, Antiepileptika und Antiparkinsonmittel. Außerdem gibt es verschiedene Psycholeptika (Neuroleptika) und Psychoanaleptika (Antidepressiva), die bei psychiatrischen Erkrankungen eingesetzt werden können.
Das Arzneimittel wird beispielsweise bei folgenden Diagnosen verschrieben:
- Akuter Schmerz
- Anästhesie der Haut
Lieferprobleme und Ursachen in der Übersicht
Medikament | CARBOSTESIN® 0,25 % |
---|---|
Hersteller | Aspen Pharma Trading Limited |
PZN | 01177870 |
Wirkstoff | Bupivacainhydrochlorid (Ph.Eur.) |
Gültigkeitszeitraum | 14.04.2023 bis 31.08.2023 |
relevant im Krankenhaus | nein |
Alternativpräparat | Carbostesin 0,25% |
Begründung für den Lieferengpass | Probleme in der Herstellung |
Verfügbarkeit und Ausblick
Aufgrund des andauernden Engpasses ist es im Fall CARBOSTESIN® 0,25 % unklar, ob der aktuell definierte Geltungszeitraum eingehalten wird.
Die Apotheken stehen derzeit vor einer besonderen Herausforderung und müssen mit klugen Entscheidungen auf die Engpässe reagieren. Bei manchen Medikamenten ist es möglich, von der vorgeschriebenen Packungsgröße abzuweichen oder Alternativen bereitzustellen. Zwar scheint dies aktuell gut zu funktionieren, jedoch sollte dieses Provisorium nicht zur nachhaltigen Lösung der Probleme werden. Nach Beratungen im März 2023 haben die Ministerpräsidenten der Länder entschieden, dass die bisher ergriffenen oder in Aussicht gestellten Vorkehrungen der Bundesregierung zur Sicherung der Arzneimittelversorgung der Bevölkerung nicht ausreichend sind. Als Folge fordern die Bundesländer weitere Maßnahmen zur Bewältigung von Engpässen bei wichtigen Medikamenten.
+++ Redaktioneller Hinweis: Die Daten zur Meldung werden vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) bereitgestellt und von uns mit ergänzendem Recherchematerial automatisiert aufbereitet. Die Meldungen in diesem Artikel werden regelmäßig aktualisiert (zuletzt am 30.03.2023). Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++
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roj/news.de