Wer an diesem Mittwoch in Burg das Gaspedal seines Autos nicht unter Kontrolle hat, kann schnell in eine Radarfalle geraten. Am 15.05.2024 stehen wieder mobile Geschwindigkeitsmesser am Straßenrand. Hier erfahren Sie alle aktuellen Blitzerstandorte in Burg.
In Burg sind aktuellen Informationen zufolge gerade 2 mobile Radarkästen aufgebaut. Der Straßenverkehr unterliegt der ständigen und angepassten Überwachung der Polizei in Sachsen-Anhalt. Mit temporären Geschwindigkeitsmessungen muss deswegen im gesamten Stadtgebiet von Burg gerechnet werden.
Hier stehen aktuell am 15.05.2024 die Blitzer in Burg
Achtung im Bereich Grabower Landstraße (Postleitzahl 39288 in Burg): Wie am 15.05.2024 um 08:58 Uhr gemeldet wurde, wird hier in einer 50 km/h-Zone geblitzt.
Seit 15.05.2024 um 12:48 Uhr ist auch eine mobile Radarfalle am Standort Zerbster Straße (PLZ 39288 in Burg) gemeldet. Halten Sie sich hier an die erlaubten 30 km/h.
(Stand von: 15.05.2024, 13:25 Uhr)
Geblitzt worden? Hier gibt es Hilfe: Geblitzt.de
Mit angepasstem Fahrverhalten schützen Sie nicht nur sich, sondern auch alle anderen Verkehrsteilnehmer. Halten Sie sich daher immer an die vorgegebenen Höchstgeschwindigkeiten und nehmen Sie Rücksicht auf Fahrradfahrer und Fußgänger.
Raser und Drängler müssen mit Bußgeldern und Fahrverbot rechnen
Als Grundlage zur Ergreifung von Maßnahmen bei Geschwindigkeitsüberschreitungen mit Pkw dient in Deutschland die Straßenverkehrsordnung (StVO) in Verbindung mit dem Bußgeldkatalog. Auch Abstandsverstöße und das Überfahren einer roten Ampel sind darin geregelt:
- Bußgelder für Tempoüberschreitungen im Mai 2024
- Bußgeldkatalog für Ampelvergehen im Mai 2024
- Bußgeldkatalog für zu dichtes Auffahren im Mai 2024
Die Regeln für Radarwarner
Neben dem direkten Verhalten der Verkehrsteilnehmer im Straßenverkehr regelt die Straßenverkehrsordnung (StVO) auch den Einsatz sogenannter Radarwarner. Im Auto installierte Radarwarn-Geräte, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind genauso verboten, wie das Betreiben von Echtzeit Warn-Apps auf dem Smartphone. Das Smartphone selbst und auch die Navigations-App muss dazu nicht abgeschalten werden, lediglich die Warnfunktion vor Radarfallen muss deaktiviert sein. Der Paragraf 23, Absatz 1b der Straßenverkehrsordnung lautet hierzu: "Wer ein Fahrzeug führt, darf ein technisches Gerät nicht betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungs-Maßnahmen anzuzeigen oder zu stören."
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+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Bei Anmerkungen und Rückmeldungen können Sie uns diese unter hinweis@news.de mitteilen. +++
bud/roj/news.de