Laut Deutscher Bahn kommt es aktuell zu Fahrplanänderungen in Baden-Württemberg. Was Bahnreisende wissen sollten, erfahren Sie hier.
Ob Sie regelmäßig pendeln oder nur gelegentlich mit dem Zug unterwegs sind: Fahrplanabweichungen sind für alle Fahrgäste eine zumeist unangenehme Herausforderung. Mit unseren aktuellen DB-Verkehrsmeldungen möchten wir Sie rechtzeitig über Änderungen im Bahnverkehr informieren, damit Sie Ihre Reise entsprechend (um-) planen können.
DB-News aktuell: Die Fahrplanänderung auf einen Blick
Ereignis | Kein Zugverkehr zwischen Müllheim(Baden) und Mulhouse Ville |
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Ursache | Kurzfristiger Personalausfall |
Beginn | 25.04.2024 |
Ende | 31.12.2024 |
Kein Zugverkehr zwischen Müllheim(Baden) und Mulhouse Ville
Für Verbindungen im Raum Baden-Württemberg hat die Deutsche Bahn eine aktuelle Mitteilung herausgegeben. Das Unternehmen teilt dazu mit:
"Grund: Fehlendes Personal bei der SNCF. Ein Ersatzverkehr mit Bussen zwischen Müllheim(Baden) und Mulhouse Ville ist eingerichtet. Den Fahrplan finden Sie hier im Anhang."
"Kurzfristiger Personalausfall" - Das sollten Fahrgäste der Deutschen Bahn in Baden-Württemberg wissen
Als Grund für die Änderungen im Fahrplan wurde "Kurzfristiger Personalausfall" angegeben. In Bezug auf die aktuelle Meldung hat die Deutsche Bahn weitere Hinweise für Fahrgäste veröffentlicht. Sollten Sie von den Änderungen im Fahrplan betroffen sein, beachten Sie bitte auch folgende Information:
"Betroffene Linien:
RB 28 Müllheim(Baden) - Mulhouse Ville
Bitte berücksichtigen Sie die Änderungen im Zugverkehr bei Ihrer Reiseplanung und rechnen Sie für die Dauer der Störung mehr Reisezeit ein."
Diese Meldung wurde am 25.04.2024 um 13.56 Uhr aktualisiert.
Ergänzende Links und Downloads
Was tun bei Verspätung?
Damit Sie Ihr Reiseziel im Nahverkehr so schnell wie möglich erreichen, sind Sie bei einer absehbaren Verspätung Ihres Zuges von mindestens 20 Minuten berechtigt, Ihre Fahrt auf einer anderen Route fortzusetzen. Dies kann auch ein Zug des Fernverkehrs sein, solange er nicht reservierungspflichtig ist oder es sich um eine Sonderfahrt handelt. Bei erheblich ermäßigten Fahrkarten gelten Sonderregelungen.
+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Text wurde auf Basis aktueller Daten (Quelle: bahn.de) erstellt und wird regelmäßig aktualisiert. Feedback und Anmerkungen nehmen wir unter hinweis@news.de entgegen. +++
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kns/roj/news.de