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Rentensteuerklage abgewiesen: Millionen Rentnern in Deutschland blüht Steuer-Schock

Auf den nächsten Finanzminister kommt nach der Bundestagswahl Arbeit zu: Denn nach der geltenden Praxis dürften viele Rentner in den nächsten Jahren zu hoch besteuert werden, warnt der Bundesfinanzhof.

Millionen Rentnern droht ein Steuer-Schock. (Foto) Suche
Millionen Rentnern droht ein Steuer-Schock. Bild: AdobeStock/ bilderstoeckchen (Symbolbild)

Der Bundesfinanzhof in München hat eine vom Bund der Steuerzahler unterstützte Klage gegen die Rentenbesteuerung abgewiesen. Das hat der X. Senat des höchsten deutschen Finanzgerichts in einem am Montag (31.05.2021) verkündeten Urteil entschieden. "Die Revision ist unbegründet, weil keine doppelte Besteuerung vorliegt", sagte die Vorsitzende Jutta Förster.

Bundesfinanzhof weist erste Rentensteuerklage ab

In diesem ersten Fall hatte ein ehemaliger Steuerberater aus Baden-Württemberg geklagt, der dem Fiskus eine rechtswidrige doppelte Besteuerung seiner Rente vorwarf. Dabei geht es um die seit 2005 laufende Umstellung der Rentenbesteuerung, die erst 2040 abgeschlossen sein soll. Vor 2005 wurden "vorgelagert" die Rentenbeiträge der Arbeitnehmer besteuert, seither läuft die Umstellung auf eine "nachgelagerte" Besteuerung der ausgezahlten Rente. "Die Übergangsregelung verstößt nicht gegen den Gleichheitsgrundsatz", sagte die Vorsitzende.

Zu hohe Steuerlast für Deutschlands Rentner befürchtet

Der Bundesfinanzhof sieht in den kommenden Jahren eine überhöhte Steuerlast auf viele Rentner in Deutschland zukommen. Auf diese Gefahr weist der X. Senat in einem am Montag verkündeten Urteil hin. Nach Einschätzung des höchsten deutschen Finanzgerichts dürfen weder der Grundfreibetrag noch Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge in die Berechnung des steuerfreien Anteils der Rente mit einbezogen werden.

Unmittelbare Auswirkungen hat dies nicht, in der Zukunft könnten diese jedoch groß sein. Denn der Bundesfinanzhof legt dem Bundesfinanzministerium damit eine Änderung der bisherigen Praxis bei der Rentenbesteuerung nahe. Der Grundfreibetrag diene der Absicherung des Existenzminimums und dürfe nicht noch ein zweites Mal als steuerfreier Rentenbezug herangezogen werden. "Unsere Antwort lautet nein", sagte die Senatsvorsitzende Förster zu dieser Frage, die unter Steuerrechtlerin seit bald 20 Jahren diskutiert wird.

Steuer-Schock für Millionen Rentner droht! Wie wird die Rente in Zukunft besteuert?

Da über 20 Millionen Menschen in Deutschland Rente beziehen, dürften die Urteile große Auswirkungen auf die Staatskasse haben. Seit 2005 läuft eine schrittweise Umstellung der Rentenbesteuerung, die erst 2040 abgeschlossen sein soll. Vor 2005 wurden "vorgelagert" die Rentenbeiträge der Arbeitnehmer besteuert, seither läuft die Umstellung auf eine "nachgelagerte" Besteuerung der ausgezahlten Rente, analog zu den Beamtenpensionen.

Seit 2005 läuft eine schrittweise Umstellung der Rentenbesteuerung, die erst 2040 abgeschlossen sein soll. Vor 2005 wurden "vorgelagert" die Rentenbeiträge der Arbeitnehmer besteuert, seither läuft die Umstellung auf eine "nachgelagerte" Besteuerung der ausgezahlten Rente, analog zu den Beamtenpensionen. Daran hat der Bundesfinanzhof nichts Grundsätzliches auszusetzen: "Die Übergangsregelung verstößt nicht gegen den Gleichheitsgrundsatz", sagte Förster dazu.

Renten-Abzocke durch doppelte Steuern? Rentner wehren sich gegen kompliziertes Prozedere

Strittig ist jedoch die konkrete Ausgestaltung der 35-jährigen Übergangsphase. In dieser Hinsicht hat der Bundesfinanzhof nun steuerliches Neuland betreten. In dieser Zeit steigt schrittweise die Besteuerung der ausgezahlten Rente, während die Steuerlast der Rentenbeiträge während des Arbeitslebens sinkt. Diese werden ab 2025 vollständig steuerbefreit sein, die ausbezahlten Renten müssen ab 2040 voll versteuert werden.

Doch die Beiträge werden zuvor nur 15 Jahre lang voll absetzbar sein. Da ein Arbeitsleben normalerweise sehr viel länger dauert als 15 Jahre, argumentieren Kritiker seit Jahren, dass sich allein aus dieser Tatsache eine verbotene doppelte Besteuerung von Renten und Beiträgen ergebe.

Das vom Bundesverfassungsgericht vorgegebene Verbot der doppelten Besteuerung bedeutet, dass jeder Rentner mindestens so viel Rente steuerfrei erhalten muss wie er zuvor an Beiträgen aus versteuertem Einkommen eingezahlt hat. Und nach den Berechnungsparametern des Bundesfinanzhofs wird das künftig für viele Rentner nicht mehr gewährleistet sein, wie die Senatsvorsitzende Förster erläuterte.

Renten unrechtmäßig doppelt besteuert?

Um die Übergangsphase geht es den beiden Klägern, einem ehemaligen Zahnarzt und einem früheren Steuerberater, die vom Bund der Steuerzahler unterstützt werden. Ein Argument: Nach 2040 müssen die ausgezahlten Renten voll versteuert werden. Doch die Beiträge werden zuvor nur 15 Jahre lang voll absetzbar sein. Da ein Arbeitsleben normalerweise sehr viel länger dauert als 15 Jahre, argumentieren Kritiker, dass sich allein aus dieser Tatsache eine verbotene doppelte Besteuerung von Renten und Beiträgen ergebe.

Frage nach steuerlichem Grundfreibetrag muss vor Gericht geklärt werden

In einer der beiden mündlichen Verhandlungen spielte ein anderer Aspekt eine große Rolle: Die Frage, ob der steuerliche Grundfreibetrag bei der Berechnung des steuerfreien Anteils der Rente mitzählen soll. Vom Grundfreibetrag profitieren alle Steuerzahler, nicht nur Rentner. Analog gilt dies auch für Kranken- und Pflegeversicherung. In früheren Urteilen hat der Bundesfinanzhof die Umstellung von vor- auf nachgelagert grundsätzlich bestätigt und auch die Einbeziehung des Grundfreibetrags nicht moniert.

Im konkreten Einzelfall scheiterte jedoch der Kläger, ein ehemaliger Steuerberater aus Baden-Württemberg. Ihn persönlich trifft nach Einschätzung des BFH keine doppelte Besteuerung. 

Bundesfinanzhof weist auch zweite Klage zur Rentenbesteuerung ab

Der Bundesfinanzhof in München hat auch eine zweite vom Bund der Steuerzahler unterstützte Klage gegen die Rentenbesteuerung abgewiesen. Die Kläger würden in ihren Rechten nicht verletzt, entschied der X. Senat des höchsten deutschen Finanzgerichts in einem am Montag verkündeten Urteil.

Geklagt hatten ein ehemaliger Zahnarzt aus Hessen und seine Frau, die dem Fiskus eine rechtswidrige doppelte Besteuerung ihrer Renten vorwarfen. Kurz zuvor hatte der Bundesfinanzhof bereits in einem ersten Parallelverfahren die Klage eines ehemaligen Steuerberaters abgewiesen. Die Gefahr einer doppelten Besteuerung in nennenswertem Umfang sieht der BFH nicht bei den Klägern, die seit über einem Jahrzehnt in Rente sind, sondern in der Zukunft.

Dabei geht es um die seit 2005 laufende Umstellung der Rentenbesteuerung, die erst 2040 abgeschlossen sein soll. Vor 2005 wurden "vorgelagert" die Rentenbeiträge der Arbeitnehmer besteuert, seither läuft die Umstellung auf eine "nachgelagerte" Besteuerung der ausgezahlten Rente. Nach Maßgabe des Bundesverfassungsgerichts muss jeder Rentner mindestens so viel Rente steuerfrei erhalten, wie er zuvor an Beiträgen aus versteuertem Einkommen eingezahlt hat.

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/news.de/dpa

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