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Bundesverfassungsgericht: Notbremse verfassungswidrig? Karlsruhe könnte Ausgangssperre kippen

Bereits bis Freitag sind mehrere Klagen gegen die Corona-Notbremse beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eingegangen. Die Tendenz steigend. Wird die umstrittene Ausgangssperre nun gekippt?

Beim Bundesverfassungsgericht sind knapp 30 Klagen gegen die Corona-Notbremse eingegangen. (Foto) Suche
Beim Bundesverfassungsgericht sind knapp 30 Klagen gegen die Corona-Notbremse eingegangen. Bild: dpa

Seit Samstag ist die umstrittene Notbremse in alle Landkreise und Städte, in denen am vergangenen Dienstag, Mittwoch und Donnerstag eine Sieben-Tage-Inzidenz von 100 überschritten wurde, in Kraft. In Kommunen, in denen die Notbremse greift, dürfen Menschen von 22 Uhr bis 5 Uhr die Wohnung in der Regel nicht mehr verlassen. Alleine Spazieren gehen und Joggen sind bis 0 Uhr erlaubt. Bei Verstößen droht ein Bußgeld von bis zu 25.000 Euro.

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Bislang herrscht in 354 von 412 Landkreisen und kreisfreien Städten die Ausgangssperre. Laut Gesetz entfällt sie erst wieder, wenn die Inzidenz an mehreren Tagen hintereinander unter 100 fällt. Doch auch das Bundesverfassungsgericht könnte die Ausgangssperre kippen. Wie die "Bild" schreibt, sind dort bislang 25 Klagen gegen das neue Bundesinfektionsschutzgesetz eingegangen.Allein am Donnerstag und Freitag wurden rund zwei Dutzend Verfahren registriert, die sich gegen das verschärfte Infektionsschutzgesetz richteten - und es gehe laufend mehr ein, sagte ein Gerichtssprecher in Karlsruhe auf Anfrage. Der überwiegende Teil der Klagen richtet sich demnach gegen das gesamte Maßnahmenpaket.

Nun müssen die Verfassungsrichter entscheiden, ob sie sich in einem Eilverfahren mit dem neuen Infektionsschutzgesetz befassen und den Anträgen auf eine einstweilige Aussetzung der Ausgangssperre stattgeben. Da die Maßnahmen jedoch zeitlich auf den 30. Juni 2021 begrenzt sind, sei ein Eilverfahren wahrscheinlicher.

Freiheitsrechtler reichen Klage in Karlsruhe gegen Ausgangssperre ein

Die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) hat nach eigenen Angaben ebenfalls eine Verfassungsbeschwerde gegen nächtliche Ausgangssperren eingereicht. Das teilte sie am Sonntag mit. Die Gesellschaft und die Beschwerdeführer - unter ihnen Politiker von SPD, FDP, Grünen und Linken - wollten nicht das ganze Corona-Notbremse-Gesetz kippen, "sondern richten sich gezielt gegen die verfassungswidrigen Ausgangssperren", wie es weiter hieß. Statt weitgehend symbolischer Ausgangssperren solle der Gesetzgeber lieber tatsächlich wirksame Maßnahmen zur Pandemie-Bekämpfung einleiten.

Die GFF stehe hinter der Bekämpfung der Corona-Pandemie und sei bisher auch gegen keine Maßnahme eingeschritten, sagte der Vorsitzende Ulf Buermeyer im Vorfeld in Berlin. Die Grenzen der Verfassung müssten aber eingehalten werden. Dies sei nun nicht mehr der Fall.

Berliner Abgeordnete wollen Ausgangssperre in Karlsruhe kippen

Bereits am Freitag kündigten mehrere Mitglieder des Berliner Abgeordnetenhauses an, gegen die Ausgangsbeschränkungen im neuen Bundesinfektionsschutzgesetz Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht einzulegen. "Bei der Ausgangssperre ist die Verhältnismäßigkeit nicht gewahrt", sagte Sven Kohlmeier von der SPD-Fraktion im Abgeordnetenhaus am Freitag. "Es werden pauschal Grundrechte eingeschränkt, ohne dass es Evidenzen gibt, dass das dem Gesundheitsschutz dient." Der Staat müsse aber darlegen, warum die Einschränkung von Grundrechten in diesem Fall verhältnismäßig sei.

Auch der FDP-Abgeordnete Stefan Förster sagte am Freitag, er halte die Maßnahme nicht für verhältnismäßig und schließe sich der Klage an. Zwischen dem Nutzen solcher Maßnahmen und den Einschränkungen von Freiheitsrechten müsse abgewogen werden. Die Fraktionsvorsitzende der Linken in Berlin, Anne Helm, und der rechtspolitische Sprecher der Partei, Sebastian Schlüsselburg, betrachten die umstrittene Regelung ebenfalls als verfassungswidrig.

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/news.de/dpa

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