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Bundes-Notbremse gestoppt: So kann der Corona-Lockdown doch noch verhindert werden

Noch gibt es Möglichkeiten, die vom Bundestag beschlossene Bundes-Notbremse zu stoppen. Sowohl Bundesrat, Bundespräsident als auch Bundesverfassungsgericht haben die Chance, entscheidend einzugreifen - mit diesen Maßnahmen.

Bundespräsident Steinmeier könnte die Corona-Notbremse verhindern. (Foto) Suche
Bundespräsident Steinmeier könnte die Corona-Notbremse verhindern. Bild: dpa

Trotz teils massiver Bedenken von Opposition, Juristen und Epidemiologen hat der Bundestag der sogenannten Bundes-Notbremse zugestimmt. Schülerinnen und Schülern droht der Distanzunterricht, Menschen werden mit einer Ausgangssperre in ihren Grundrechten beschnitten, Kontakte sollen weiter reduziert werden. Derweil dürfen sich Menschen weiter in Bahnen und Busse drängen und ohne Testpflicht auf Arbeit erscheinen.

Da ist es kein Wunder, dass Frank Ulrich Montgomery, Vorsitzender des Weltärztebundes, der "Augsburger Allgemeinen" moniert: "Die Maßnahmen sind richtig, kommen aber deutlich zu spät und gehen in einzelnen Punkten nicht weit genug." Doch es gibt noch Möglichkeiten, wie dieser ganze Wahnsinn gestoppt werden kann.

Corona-Notbremse kann gestoppt werden durch Einspruch von Bundesrat

Die erste theoretische Möglichkeit besteht darin, dass der Bundesrat der Merkel-Notbremse nicht zustimmt. Er könnte Einspruch einlegen und damit Nachverhandlungen notwendig machen, die das Gesetz maximal abschwächen würden. Allerdings erscheint das wohl eher unwahrscheinlich. Mehrere Bundesländer kündigten bereits zuvor an, keinen Einspruch einlegen zu wollen. Für einen Einspruch braucht es 35 von 69 Stimmen. Doch die werden nicht erreicht werden, da von den Parteien der Länderregierungen nur FDP und Linke gegen den Bundes-Lockdown sind.

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Bundespräsident Steinmeier verhindert Bundes-Notbremse

In der zweiten Variante kommt Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier eine tragende Rolle zu. Er könnte die Bundes-Notbremse aufschieben. Wenn das Gesetz durch den Bundesrat ist, muss es von Steinmeier unterschrieben werden. Das könnte er mit dem "formalen Prüfungsrecht" verhindern. Dann würde das Gesetz durch Referenten oder Sachverständige zunächst erneut geprüft. Viermal nutzte Steinmeier das in seiner Amtszeit bislang. Doch die Gesetze wurden danach stets auf den Weg gebracht.

Der Bundespräsident verfügt grundsätzlich auch über ein "materielles" Prüfungsrecht: Wenn ihm ein Gesetz verfassungswidrig erscheint, könnte er es ablehnen. Auch das ist eher unwahrscheinlich, zur Anwendung kam es seit 1949 nur achtmal - und nie unter Steinmeier.

Bundes-Notbremse gestoppt vom Bundesverfassungsgericht

Um die Corona-Notbremse mit ihren drastischen Maßnahmen doch noch zu stoppen, ist der Gang vor das Bundesverfassungsgericht wohl der Schritt, der am erfolgreichsten sein dürfte. Selbst aus den Reihen des Kanzleramtes gab es unter Juristen Bedenken hinsichtlich der Verhältnismäßigkeit der Ausgangssperre. FDP-Generalsekretär Volker Wissing betonte im ZDF-"heute journal" erneut die ablehnende Haltung seiner Partei: "Der Staat muss in einem freiheitlichen Rechtsstaat sehr gut begründen, warum er derart massiv in Grundrechte eingreift. Diese Begründung ist der Bundesrepublik nicht gelungen." Damit sei die Maßnahme eindeutig unverhältnismäßig und verstoße gegen das Grundgesetz.

Von Seiten der Freien Wähler wurde bereits eine Eil-Verfassungsklage angekündigt, ebenso von SPD-Rechtsexperte Florian Post. Falls das Bundesverfassungsgericht den Eilanträgen stattgeben sollte, wäre es denkbar, dass die Bundes-Notbremse in der kommenden Woche von den Karlsruher Richtern zunächst gestoppt werden könnte und eine Überarbeitung nach sich ziehen würde.

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/fka/news.de/dpa

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