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Corona-Regeln in Leipzig aktuell: Kontakte, Tests, Schulen! DIESE Maßnahmen gelten ab April

Die 7-Tage-Inzidenz in Leipzig hat am Donnerstag die kritische 100er Marke geknackt. Deshalb wurden neue Regeln ab dem 1. April in der Messestadt erlassen. Welche Maßnahmen ab heute gelten, erfahren Sie hier.

Ab dem 1. April gelten neue Corona-Regeln in Leipzig. (Foto) Suche
Ab dem 1. April gelten neue Corona-Regeln in Leipzig. Bild: picture alliance/dpa/dpa-Zentralbild | Sebastian Willnow

Bislang hatte Leipzig die kritische Inzidenzmarke von 100 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern noch nicht überschritten. Doch am Donnerstagmorgen meldete das Robert-Koch-Institut (RKI) eine Sieben-Tage-Inzidenz von 103,5. Am Tag zuvor lag der Wert noch bei 99. Aufgrund der angestiegenen Corona-Zahlen wurden die Maßnahmen verschärft. Ab dem 1. April gelten in Leipzig neue Corona-Maßnahmen. Welche neuen Regeln gelten jetzt?

Aktuelle Corona-Regeln in Leipzig ab 1. April: Diese Geschäfte müssen wieder schließen

Bereits einen Tag zuvor, am 31. März, wurde die neue sächsische Corona-Schutzverordnung veröffentlicht. Diese sieht härtere Schritte vor. Diese wurden in Leipzig bereits am Donnerstag umgesetzt. Wie Leipzigs Oberbürgermeister Burkhard Jung auf einer Ratsversammlung am 31.03.2021 verkündete, müssen ab 1. April alle Geschäfte wieder schließen. Ausgenommen sind Läden, die Dinge des täglichen Bedarfs verkaufen. Das bedeutet, Lebensmittelmärkte, Drogerien, Tankstellen, Getränkehändler, Märkte für Tierbedarf, Baumärkte oderReparaturwerkstätten bleiben weiterhin geöffnet.

Doch das ist nur Vorübergehend. Schon ab dem 6. April darf der Einzelhandel wieder öffnen. Kunden müssen aber einen negativen Test vorweisen. Außerdem dürfen Verbraucher immer noch nur mit Termin („Click&Collect“) einkaufen.

Corona-Maßnahmen: Aktuelle Kontaktbeschränkungen in Leipzig

Weiterhin dürfen sich nur zwei Hausstände mit höchstens fünf Personen treffen. Kinder unter 15 Jahren sind von dieser Regel ausgenommen. Diese Maßnahme soll auch nach Ostern und im Falle einer ansteigenden 7-Tage-Inzidenz von 100 in einer Region von fünf Tagen überschritten wird.

Gibt es wieder Ausgangssperren in Leipzig?

Laut der neuen Corona-Schutzverordnung können Städte und Landkreise, die an drei aufeinanderfolgenden Tagen den Inzidenzwert von 100 überschreiten nächtliche Ausgangsbeschränkungen und ein Alkoholverbot in der Öffentlichkeit verhängen. Eine 15-Kilometer-Regelung gibt es nicht. Deshalb sind Tagesausflüge in Sachsen generell möglich. Nur Übernachtungen in Hotels oder Ferienwohnungen sind nicht möglich, weil die Einrichtungen niemanden aufnehmen dürfen.

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Testpflicht erweitert: Hier brauchen Verbraucher ein negatives Corona-Testergebnis

Die Testpflicht wird ausgeweitet, wer jetzt in Leipzig zum Friseur gehen will oder eine andere körpernahe Dienstleistung in Anspruch nehmen will, muss vorher einen negativen Corona-Test vorweisen, sagte das sächsische Sozialministerium. Diesen bieten einige Friseure an oder Kunden testen sich zu Hause per Selbsttest und bringen dann zu ihrem Termin ein Formular mit. Auf dem muss stehen, dass die Person negativ getestet wurde. Das entsprechende Formular gibt es auf der Webseite des Sozialministeriums zum Herunterladen und Ausfüllen.

In Schulen müssen sich Mitarbeiter und Kinder ab der 1. Klasse zweimal pro Woche testen lassen. Wer sich zu Hause testen lässt, muss die Selbstauskunft des Sozialministeriums mitbringen. Schüler, die sich nicht testen lassen werden dann vom Präsenzunterricht ausgeschlossen und müssen zu Hause lernen. Auch bei Eheschließungen und Beerdigungen müssen alle Gäste nun einen negativen Test vorweisen. Erst dann dürfen bis zu 20 Personen an den Veranstaltungen teilnehmen. 

Neue Corona-Regeln in Schulen und Kitas ab 1. April

Nach den Osterferien, geht der Schulbetrieb ab dem ab 12. April weiter. Schüler ab der 5. Klasse müssen dann auch im Unterricht medizinische OP-Masken oder FFP-2-Masken tragen. Auf dem Außengelände gilt diese Regel aber nicht - solange der Mindestabstand und die Hygieneregeln eingehalten werden. Die Masken werden aber nicht von der Schule gestellt. Außerdem müssen Schüler aus allen Jahrgängen nicht mehr am Präsenzunterricht teilnehmen. Dafür reicht eine schriftliche Auskunft aus.

Seit dem 6. April gilt auch eine Testpflicht für die Erzieher:innen. Eltern dürfen ihre Kinder auch nur noch in den Einrichtungen abgeben, wenn sie ein negatives Testergebnis vorweisen können. Ansonsten müssen die Kinder draußen an die Mitarbeiter:innen übergeben werden.

Hier gilt die Maskenpflicht in Leipzig

Wie zuvor gilt auf öffentlichen Plätzen, unter freiem Himmel, auf Sportplätzen, Wochenmärkten, in Banken, Aus- und Fortbildungseinrichtungen und bei der Abholung von Speisen oder waren eine Maskenpflicht von 6 bis 24 Uhr in ganz Leipzig. Wie in Geschäften oder anderen Einrichtungen dürfen nur medizinische Masken oder ein FFP-2-Mundschutz getragen werden.

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/hos/news.de

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