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Corona-Regeln an Ostern 2021: Kontaktbeschränkung, Reisen und Co.! DAS gilt an den Feiertagen

Zwar sind die "Ruhetage" an Ostern gekippt. Dennoch gibt es einige neue Corona-Regeln zu beachten. Welche Beschränkungen an den Feiertagen zwischen Gründonnerstag und Ostermontag gelten, lesen Sie hier.

Welche Corona-Regeln gelten an Ostern? (Foto) Suche
Welche Corona-Regeln gelten an Ostern? Bild: AdobeStock / New Africa

Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU) verteidigte noch am frühen Dienstagmorgen das neue Konzept der "Ruhetage" über Ostern. Für fünf Tage sollte Deutschland heruntergefahren werden, um die Corona-Pandemie abzubremsen. Geschäfte hätten schon am Gründonnerstag schließen müssen, am Karsamstag hätte allenfalls der Lebensmittelhandel öffnen dürfen. Schon einen Tag später ist das Ganze hinfällig: Kanzlerin Angela Merkel (CDU) nennt den Beschluss einen Fehler und entschuldigt sich.

Corona-Regeln an Ostern 2021 im Überblick

Politiker:innen, Intensivmediziner:innen und Epidemiolog:innen appellieren dennoch an die Bevölkerung, ein "ruhiges Osterfest zu feiern". Doch welche Regeln gelten nun überhaupt an Ostern? Bürger:innen sind dringend gebeten, "alle Kontakte auf das absolut notwendige Minimum zu beschränken und insbesondere Zusammenkünfte in Innenräumen zu vermeiden". Sofern keine abweichenden Regelungen beschlossen wurden, gelten die bisherigen Vorgaben weiter. Neuerungen sollen die Länder bis zum 29. März in ihre Verordnungen übernehmen, sie gelten normalerweise vorerst bis zum 18. April.

Oster-Lockdown vom 1. bis 5. April mit Ansammlungsverbot

Zwischen dem 1. und 5. April sind Ansammlungen im öffentlichen Raum verboten. Außerdem muss die Außengastronomie überall schließen.

Corona-Maßnahmen in Deutschland bis 18. April 2021: Notbremse bei Inzident über 100

Bund und Länder betonen, es sei notwendig, die Anfang März vereinbarte "Notbremse" konsequent anzuwenden. Sie soll greifen, wenn die Sieben-Tage-Inzidenz pro 100.000 Einwohner in einem Land oder einer Region an drei aufeinanderfolgenden Tagen über 100 Neuinfektionen liegt. Dann gelten ab dem zweiten darauffolgenden Werktag wieder die Beschränkungen, die bis zum 7. März in Kraft waren - inklusive härterer Kontaktregeln. Weitere Öffnungen soll es nur geben, wenn die Sieben-Tage-Inzidenz unter 100 und stabil ist oder sinkt.

In Landkreisen mit einer Sieben-Tage-Inzidenz über 100 greifen härtere Maßnahmen. Diese können so aussehen:

  • Pflicht zum Tragen besser schützender Masken im Auto für Mitfahrende, die nicht zum Hausstand des:der Fahrer:in gehören
  • Ausweitung einer Schnelltest-Pflicht auf Bereiche, wo Abstandsregeln und konsequentes Maskentragen erschwert sind
  • Ausgangsbeschränkungen
  • verschärfte Kontaktbeschränkungen

Kontaktbeschränkungen an Ostern 2021

Es dürfen sich weiterhin maximal fünf Personen aus zwei Haushalten treffen. Paare sollen generell als ein Hausstand zählen. Kinder bis 14 Jahre zählen extra.

Schnell- und Selbsttests an Schulen und in Unternehmen

So bald wie möglich sollen Beschäftigte in Schulen und Kitas sowie Schüler:innen zwei Mal pro Woche getestet werden.

Arbeitgeber:innen sollen ihren Mitarbeiter:innen weiterhin Homeoffice ermöglichen. Wo das nicht geht, sollen sie regelmäßige Tests anbieten, "mindestens einmal und bei entsprechender Verfügbarkeit zwei Mal pro Woche". Anfang April sollen die Wirtschaftsverbände Bericht erstatten, wie viele Unternehmen sich beteiligen. Die Bundesregierung will dann mögliche schärfere Arbeitsschutzvorschriften prüfen.

Öffnungen von Geschäften und Co. in Modellprojekten

In "zeitlich befristeten Modellprojekten" dürfen die Länder in ausgewählten Regionen ausprobieren, wie sich Bereiche des öffentlichen Lebens "mit strengen Schutzmaßnahmen und einem Testkonzept" öffnen lassen.

Weitere Corona-Hilfen für Unternehmen

Für Unternehmen, die besonders schwer und lange unter Schließungen leiden, will die Bundesregierung weitere Hilfen entwickeln.

Reiseverzicht statt Reiseverbot! Quarantäne und Corona-Tests für Reisende

Bund und Länder appellieren "eindringlich" an die Bürger:innen, auf nicht zwingend notwendige Reisen im In- und Ausland zu verzichten. Für Rückkehrer:innen aus ausländischen Gebieten mit hohen Infektionszahlen oder mit einer starken Verbreitung von Virusvarianten gibt es schon eine Quarantänepflicht. Da insbesondere bei beliebten Urlaubszielen mit einer leichten Verbreitung von Covid-19-Varianten zu rechnen sei, "erwarten" Bund und Länder von allen Fluglinien "konsequente Tests von Crews und Passagieren vor dem Rückflug und keine weitere Ausweitung der Flüge während der Osterferien". Aktuell sucht die Bundesregierung nach Möglichkeiten, touristische Reisen ins Ausland zu unterbinden.

Die Bundesregierung will zudem einen Test vor dem Abflug für die Einreise nach Deutschland vorschreiben - dafür müsste aber der Bundestag einer Änderung des Infektionsschutzgesetzes zustimmen.

Nächster Corona-Gipfel von Bund und Ländern am 12.04.2021

Am 12. April 2021 will sich Bundeskanzlerin Angela Merkel erneut mit den Ministerpräsident:innen über das weitere Vorgehen in der Corona-Pandemie beraten. Bis dahin soll das Robert Koch-Institut einen Bericht vorlegen, ab welchem Zeitpunkt Geimpfte "mit so hinreichender Sicherheit nicht infektiös sind, dass eine Einbeziehung in Testkonzepte möglicherweise obsolet wird".

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/news.de/dpa

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