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Corona-Impfstoff-Zulassung ab 29. Dezember: Geht ohne "Normales-Leben-Pass" bald gar nichts mehr?

Der erste Corona-Impfstoff steht ihn den Startlöchern. Schon Ende Dezember sollen die ersten Menschen geimpft werden. Doch wie geht es dann weiter? Bekommen Geimpfte Sonderrechte durch einen "Normales-Leben-Pass"?

Brauchen Corona-Geimpfte künftig einen Nachweis, um wieder ein normales Leben führen zu können? (Foto) Suche
Brauchen Corona-Geimpfte künftig einen Nachweis, um wieder ein normales Leben führen zu können? Bild: picture alliance/dpa | Friso Gentsch

Im Kampf gegen die Corona-Pandemie rücken mögliche Schutzimpfungen näher. In Deutschland wappnen sich Bund und Länder für einen möglichen Start erster Impfungen noch vor dem Jahreswechsel. Die Firmen BioNTech (Mainz) und Moderna (USA) haben gestern beide bei der EU ihre rettenden Impfstoffe zur Zulassung angemeldet. Verläuft alles nach Plan, dann könnte der erste Corona-Impfstoff bereits ab dem 29. Dezember zugelassen werden. "Wir haben auf Halde produziert und alles, was da ist, kann innerhalb von wenigen Stunden verteilt werden.", erklärte BioNTech-Sprecher im Gespräch mit "Bild".

Corona-Impfstoff-Zulassung schon ab 29. Dezember - Kommt dann der "Normales-Leben-Pass"?

Umso näher rückt nun die Frage danach, wie es nach der Corona-Impfung weitergeht? Müssen sich Geimpfte dann nicht mehr an die aktuell geltenden Corona-Regeln halten? Einen Überblick darüber, wer geimpft oder gar immun gegen Corona ist, könnte künftig ein sogenannter "Normales-Leben-Pass" geben. Englands Premier Boris Johnson habe dies bereits für seine Bürger angekündigt, berichten britische Medien. Gesundheitsminister Jens Spahn erklärte dazu im Gespräch mit Deutschlandfunk, dass man "staatlich keine Unterschiede" zwischen Geimpften und Umgeimpften machen werde, er aber dennoch nicht ausschließen könne, dass auch Deutsche künftig etwa bei Reisen einen Nachweis über eine mögliche Corona-Impfung benötigen werden.

Impf-Nachweis für Reisen: Erste Airline verlangt Corona-Impfung von Passagieren

Dass andere Länder eine Corona-Impfung verlangen, wenn Deutsche einreisen wollen, könne "niemand ausschließen", erklärte Spahn weiter. So steht beispielsweise schon jetzt fest, dass Urlauber, die mit der Airline Quantas nach Australien einreisen wollen, künftig nur noch mit Impfpass ins Land fliegen dürfen.

Konzert- und Restaurantbesuche künftig nur noch mit Corona-Impf-Nachweis?

Mit der Corona-Impfung wächst auch die Hoffnung, dass Restaurants, Konzerte, Sportstudios und Bars bald wieder besucht werden können. Was spricht schon dagegen, wenn sich Gesunde oder Corona-Genesene wieder ganz normal treffen können, wenn sie einen Nachweis haben, dass von ihnen keine Corona-Gefahr ausgeht? CSU-Gesundheitsexperte Stephan Pilsinger glaubt zwar nicht an einen "offiziellen Immunitätsnachweis durch den Staat", dennoch hält er es für möglich, dass etwa Kinos und Clubs einen "Immunitätsnachweis von ihren Kunden einfordern werden". Auch andere Politiker wie etwa Wieland Schinnenburg (62, FDP) fordern für Deutschland: "Menschen, bei denen ausreichend Antikörper gegen Covid-19 festgestellt werden, sollten Restaurants, Kultureinrichtungen und Sportveranstaltungen besuchen dürfen."

Ethikrat warnt vor Sonderrechten für Geimpfte

Der Ethikrat, der Bundestag und Bundesregierung berät, warnt jedoch vor einer voreiligen Entscheidung. Im Gespräch mit "Bild" stellte Ethikrat-Chefin Prof. Alena Buyx (43) klar: Es sei noch nicht endgültig bewiesen, ob Geimpfte tatsächlich keine Viren mehr weitertragen können. Zudem weist sie darauf hin, dass "Sonderrechte oder Ausnahmen für Geimpfte" eine "eine Frage der solidarischen Gerechtigkeit" sei. "Wir als Gesellschaft treten zunächst zurück für diejenigen, von denen wir wollen, dass sie zuerst geimpft werden können. Dann gleichzeitig zuzusehen, wie sich diejenigen ganz anders verhalten können, wäre nicht ausgewogen." Erste Priorität bei der Impfstoff-Verteilung hätten Ältere, Personen mit Vorerkrankungen, Beschäftigte in der Pflege und in Krankenhäusern sowie Menschen, die die öffentliche Ordnung aufrechterhalten, sagte Spahn. Bundesweit stünden zu Beginn voraussichtlich zwischen fünf und acht Millionen Impfdosen zur Verfügung.

Boris Palmer warnt vor Zwei-Klassen-Gesellschaft bei Einführung von "Sonderrechten für Geimpfte"

Auch Tübingens Oberbürgermeister Boris Palmer (48, Grüne), der selbst im Rahmen einer Versuchsreihe bereits geimpft wurde, blickt einem "Sonderrecht für Geimpfte" mit Skepsis entgegen. "Das würde zu einer Zwei-Klassen-Gesellschaft führen und dem Impf-Projekt schaden", das auf Freiwilligkeit beruhe, so Palmer zu "Bild". Verwaltungsrechtsexperte Jürgen Linhart (46) kann da nur widersprechen: Er ist der Meinung, dass es "moralisch und rechtlich schwer zu erklären ist, wenn Grundrechte eingeschränkt bleiben für Menschen, die nachweislich keine Gefahr für das Gemeinwesen darstellen." Scheint fast so, als würde uns dieses Thema noch eine Weile beschäftigen.

So läuft die Zulassung eines Corona-Impfstoffs in der EU ab

Die Zulassungsanträge zu den Corona-Impfstoffkandidaten können in einem sogenannten "Rolling-Review"-Verfahren bewertet werden - das ist sowohl bei Moderna als auch beim Vakzin von Biontech/Pfizer der Fall. Das Verfahren soll die Bewertung durch die Ema beschleunigen. Anders als im regulären Verfahren wird die Beurteilung des Impfstoffkandidaten bereits begonnen, bevor alle erforderlichen Daten für einen "normalen" Zulassungsantrag eingereicht wurden.

Im Fall von Biontech/Pfizer will die Ema bis spätestens 29. Dezember über eine Zulassungsempfehlung entscheiden, teilte die Agentur am Dienstag in Amsterdam mit. Zum Antrag des US-Konzerns Moderna auf Zulassung seines Impfstoffs werde eine Entscheidung bis zum 12. Januar erwartet. Sollte die Ema grünes Licht geben, kann die EU-Kommission die Verwendung der Impfstoffe für alle Mitgliedsländer genehmigen. Ein Kommissionssprecher sagte am Dienstag, das Verfahren könnte nach einer Ema-Empfehlung binnen Tagen abgeschlossen sein. Die Kommission folgt in der Regel der Empfehlung.

Im Falle der bisher gestellten Anträge soll es die Empfehlung einer bedingten Zulassung geben. Eine solche Zulassung soll dringliche medizinische Bedürfnisse befriedigen. Den Antragstellern kann im Interesse der öffentlichen Gesundheit eine bedingte Genehmigung erteilt werden, wenn der Nutzen das Risiko, das von weniger als normalerweise erforderlichen Daten ausgeht, überwiegt.

Fehlende Daten beispielsweise zur Langzeitwirksamkeit oder zu bestimmten Subgruppen müssen so schnell wie möglich nachgereicht werden. Eine bedingte Zulassung gilt für ein Jahr und kann verlängert werden.

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/news.de/dpa

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