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Corona-Lockdown bis Januar: Knallhart-Beschlüsse! DIESE neuen Corona-Regeln gelten ab 1. Dezember

Nach stundenlangem Ringen haben Bund und Länder am Mittwochabend die neuen Corona-Maßnahmen verkündet. Welche Regeln ab 1. Dezember auf uns zukommen und welche Beschränkungen es an Weihnachten zu beachten gibt, das lesen Sie hier.

Die neuen Corona-Regeln im Überblick. (Foto) Suche
Die neuen Corona-Regeln im Überblick. Bild: Adobe Stock/ klavdiyav

Seit Mittwochabend ist es offiziell: Der Corona-Lockdown wird mindestens bis zum Januar 2021 verlängert. Doch es gibt auch gute Nachrichten. Mitten im harten Corona-Winter sollen die Weihnachtstage ein wenig Entspannung bringen: Ab dem 23. Dezember und höchstens bis zum 1. Januar sollen zehn Personen im Familien- und Freundeskreis zusammenkommen können, Kinder bis 14 Jahre nicht mitgezählt. Doch davor stehen weitere Einschränkungen an.

Lockdown noch bis Januar! Regierung appelliert an das Verantwortungsbewusstsein der Menschen

"Wir brauchen noch einmal eine Kraftanstrengung", betonte Kanzlerin Angela Merkel (CDU) am Mittwochabend nach mehrstündigen Beratungen mit den Ministerpräsidentinnen und -präsidenten der Länder. "Geduld, Solidarität, Disziplin werden noch einmal auf eine harte Probe gestellt."

Berlins Regierender Bürgermeister Michael Müller appellierte an das Verantwortungsbewusstsein der Menschen. "Dinge zu ermöglichen heißt ja nicht, dass alles genutzt werden muss, was möglich ist", sagte der SPD-Politiker. Noch sei das Ende der Pandemie nicht gekommen. "Wir sind in einer Situation, wo es wirklich auch in vielen Bereichen um Leben und Tod geht." Merkel sagte, man sei sehr davon abhängig, dass die Bürger auch weiterhin "vernünftig und solidarisch" seien. "Es ist überhaupt kein Signal der Entwarnung zu geben, sondern im Gegenteil." Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU) rief ebenfalls zu Zurückhaltung an den Festtagen und Silvester auf. "Jeder kann helfen, wirklich jeder", sagte er.

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Corona-Beschlüsse ab 1. Dezember: Das sind die neuen Regeln, Maßnahmen und Beschränkungen

Weihnachten wollen Bund und Länder die Lage erneut bewerten. Zunächst soll gelten:

TEIL-LOCKDOWN: Kneipen, Restaurants, Kultur- und Freizeiteinrichtungen sollen bis mindestens 20. Dezember geschlossen bleiben. Der Groß- und Einzelhandel bleibt geöffnet, allerdings mit Maskenpflicht nun auch vor Einzelhandelsgeschäften und auf Parkplätzen. In Geschäften mit einer Verkaufsfläche von bis zu 800 Quadratmetern soll sich höchstens eine Person je 10 Quadratmeter Verkaufsfläche aufhalten. Bei Geschäften, die größer sind, darf auf die zusätzliche Fläche dann höchstens eine Person pro 20 Quadratmeter Verkaufsfläche kommen.

KONTAKTBESCHRÄNKUNGEN: Private Zusammenkünfte mit Freunden, Verwandten und Bekannten sind auf den eigenen und einen weiteren Haushalt und in jedem Fall auf fünf Personen zu beschränken, Kinder bis 14 ausgenommen. Schleswig-Holstein hält an seinen eigenen Regeln fest.

MUND-NASEN-SCHUTZ: In geschlossenen Räumen, die öffentlich zugänglich sind, hat jeder eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Das gilt auch für öffentliche Verkehrsmittel und belebte öffentliche Orte - welche das sind, legen die lokalen Behörden fest.

FEUERWERK: Silvesterfeuerwerk auf belebten Plätzen und Straßen wird untersagt. Grundsätzlich wird "empfohlen", zum Jahreswechsel auf Feuerwerk zu verzichten. Sachsen appelliert an die eigenen Bürger, beim Silvesterfeuerwerk besonders auf Mindestabstände zu achten.

BETRIEBSFERIEN: Arbeitgeber werden "dringend gebeten" zu prüfen, ob Betriebsstätten durch Betriebsferien oder großzügige Homeoffice-Lösungen vom 23. Dezember bis 1. Januar schließen können.

SCHULEN UND KITAS: Kinderbetreuung und Schulen sollen offen bleiben. Vereinbart wurde eine Maskenpflicht im Unterricht ab der 7. Klasse, abhängig von den regionalen Corona-Zahlen. Als unscharfe Grenze werden hier im Papier "deutlich mehr" als 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner genannt. Positiv getestete Schüler und ihre Mitschüler sollen sofort in eine fünftägige Quarantäne. Wer dann negativ getestet wird, darf die Quarantäne beenden.

SCHUTZ VON RISIKOGRUPPEN UND SCHNELLTESTS: Der Schutz von Risikogruppen soll verbessert werden. Für Pflegebedürftige in Einrichtungen soll es ab dem 1. Dezember mindestens 30 Schnelltests pro Monat geben.

BAHNVERKEHR: Um den Reiseverkehr sicherer zu machen, soll die "Sitzplatzkapazität" deutlich erhöht werden, um noch mehr Abstand zwischen den Reisenden zu ermöglichen. Die Reservierbarkeit der Sitzplätze soll parallel dazu beschränkt werden. Die "Maskenkontrollen" sollen weiter verstärkt werden, so dass täglich mehr Fernzüge kontrolliert werden.

FINANZHILFEN: Die Novemberhilfen für vom Teil-Lockdown betroffene Firmen und Einrichtungen sollen im Dezember fortgeführt werden. Der Bund plant Finanzhilfen im Umfang von voraussichtlich 17 Milliarden Euro, wie die dpa erfuhr.

Weihnachtsbesuch darf in Berlin im Hotel übernachten

Wer über Weihnachten seine Verwandten in Berlin besucht, darf dabei auch in Hotels übernachten. "Wenn es eine Reise ist, die nicht touristischer Natur ist, dann gibt es auch eine Übernachtungsmöglichkeit in den Hotels", sagte der Regierende Bürgermeister Michael Müller (SPD) am Donnerstag nach einer Senatssitzung.

"Aber der Ausgangspunkt ist ein anderer", fügt er hinzu. "Zu Hause bleiben ist der dringende Appell, nicht herumreisen." Wo es aber doch nötig sei, Familienmitglieder zu besuchen, gehe er davon aus, dass das keine touristische Reise sei, bei der man durch die Stadt gehe, sich Sehenswürdigkeiten anschaue oder Einkaufen gehe.

Wegen der Corona-Pandemie dürfen Touristen momentan nicht in Hotels übernachten. Mit seiner Linie im Hinblick auf Verwandtenbesuche zu Weihnachten schließt sich Berlin den Ländern Hessen und Nordrhein-Westfalen an - entgegen dem Willen von Kanzleramtsminister Helge Braun (CDU).

Maskenpflicht wird in Berlin ausgeweitet

In Berlin wird wegen der anhaltend hohen Corona-Infektionszahlen die Maskenpflicht auf der Straße ausgeweitet. Sie werde künftig auf praktisch allen Straßen gelten, wo es viele Geschäfte und damit Begegnungen und Kontakte gebe, sagte der Regierende Bürgermeister Michael Müller (SPD) am Donnerstag nach einer Sondersitzung des Senats. Details nannte Müller nicht, er sprach von belebteren Straßen. Schon jetzt gilt auf 35 Berliner Straßen und Plätzen eine Pflicht, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen.

Keine Corona-Lockerungen in Berlin über Weihnachten

Die von Bund und Ländern verabredeten Lockerungen bei den Kontaktbeschränkungen für private Treffen über Weihnachten und Silvester sollen in Berlin nicht gelten. Darauf verständigte sich der Senat am Donnerstag nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur. Im Corona-Hotspot Berlin könne es keine derartigen Lockerungen geben, hieß es aus Senatskreisen. Demnach sollen sich in Berlin über die Feiertage maximal fünf Personen zu privaten Zusammenkünften treffen dürfen, hinzu kommen Kinder.

Bund und Länder hatten sich hingegen am Mittwoch für Treffen "im engsten Familien- oder Freundeskreis" vom 23. Dezember bis 1. Januar auf eine Obergrenze von zehn Personen plus Kinder bis 14 Jahren verständigt. Zuvor sollen laut Bund-Länder-Beschluss private Zusammenkünfte mit Freunden, Verwandten und Bekannten wegen der Infektionslage ab 1. Dezember auf fünf Personen des eigenen und eines weiteren Haushalts beschränkt werden, Kinder bis 14 ausgenommen. Ob die Regelung ab 1. Dezember in Berlin gilt, war zunächst unklar.

Lauterbach hält Lockerungen für Weihnachten und Silvester für riskant

Städtetagspräsident Burkhard Jung zeigte Verständnis für die Maßnahmen. "Es schmerzt, dass der Teil-Lockdown fortgesetzt werden muss. Jetzt die Kontakte noch weiter zu reduzieren, verlangt uns viel ab", sagte er den Zeitungen der "Funke Mediengruppe". "Aber die Corona-Lage lässt derzeit nichts anderes zu. Je stärker wir jetzt die Regeln einhalten, desto besser kommen wir hoffentlich durch den Winter." Er hoffe auf Lockerungen, wenn Impfstoffe verfügbar seien.

Der SPD-Gesundheitspolitiker Karl Lauterbach sagte den "Funke"-Zeitungen, die Lockerungen für Weihnachten und Silvester seien riskant. Er hoffe, dass daraus kein "Kickstarter für die Pandemie" entstehe. "Aber die Befürchtung ist, dass schärfere Regeln für diese Zeit von der Bevölkerung auch nicht akzeptiert würden." Er räumte ein: "De facto haben wir keine Möglichkeit, die Erhaltung der Vorschriften wirksam zu kontrollieren. Daher müssen wir an die Bevölkerung appellieren - und schauen, ob es funktioniert oder nicht."

Ärztegewerkschaft unterstützt Appell zum Verzicht auf Silvester-Böller

Die Vorsitzende der Ärztegewerkschaft Marburger Bund, Susanne Johna, unterstützte den Appell zum Verzicht auf das Silvesterfeuerwerk. Die Kliniken seien in der Pandemie ohnehin schon sehr belastet. "Die Ärztinnen und Ärzte in den Notaufnahmen werden es allen danken, die keine Raketen zünden und erst recht auf Chinaböller verzichten. An Silvester müssen jedes Mal schwerste Verletzungen an Händen und Augen behandelt werden, auch Knalltraumata sind häufige Folgen", sagte sie den "Funke"-Zeitungen. Hinzu komme die Belastung von Umwelt und Gesundheit durch Feinstaub. "Das alles sollten wir uns diesmal bitte sparen." In den Zeitungen des Redaktionsnetzwerks Deutschlands verlangte Johna, Bund und Länder müssten endlich dafür sorgen, dass ausreichend Schnelltests für Klinikpersonal zur Verfügung stünden.

Zweifel an Schul-Beschlüssen während der Corona-Pandemie

Die Vorsitzende der Gewerkschaft Bildung und Wissenschaft (GEW), Marlis Tepe, nannte die Beschlüsse für den Schulbereich "enttäuschend und riskant". Sie sagte dem Redaktionsnetzwerk Deutschland, sie hätte sich stärkere Entscheidungen für den Wechselunterricht gewünscht, also die Aufteilung von Klassen in Schülergruppen, die dann abwechselnd zu Hause und in der Schule unterrichtet werden.

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/news.de/dpa

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