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Coronavirus-News aktuell: 17.214 Neuinfektionen! Maas zum 2. Mal in Quarantäne - Kontakt zu Infiziertem

Die Zahl der Coronavirus Neuinfektionen steigt wieder leicht an. Am Mittwoch wurden mehr als 17.000 Fälle vom RKI gemeldet. In Düsseldorf werden Maskenverweigerer jetzt mit einer hohen Geldstrafe zur Kasse gebeten. Das sind die aktuellen Corona-Zahlen.

In Düsseldorf droht Maskenverweigerern ein hohes Bußgeld. (Symbolfoto) (Foto) Suche
In Düsseldorf droht Maskenverweigerern ein hohes Bußgeld. (Symbolfoto) Bild: picture alliance/Sebastian Gollnow/dpa

Die Gesundheitsämter in Deutschland haben dem Robert Koch-Institut (RKI)17.214 neue Corona-Infektionen innerhalb eines Tages gemeldet. Dies geht aus Angaben des RKI vom Mittwochmorgen hervor. Am Mittwoch vor einer Woche hatte die Zahl der gemeldeten Neuinfektionen bei 14.964 gelegen - das waren beinahe doppelt so viele wie am Mittwoch der Woche davor.

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Coronavirus-News aktuell: Zahl der Todesfälle steigt auf über 10.000 Fälle an

Insgesamt haben sich dem RKIzufolge seit Beginn der Pandemie bundesweit 560.379 Menschen mit Sars-CoV-2 infiziert(Stand: 04.11., 00.00 Uhr). Die Zahl der Todesfälle im Zusammenhang mit dem Virus stieg bis Mittwoch um 151 auf insgesamt 10.812. Das RKI schätzt, dass rund 371.500 Menschen inzwischen genesen sind.

Reproduktionszahl R-Wert auf 0,94 gesunken, Sieben-Tage-R liegt laut RKI bei 0,98

Die Reproduktionszahl, kurz R-Wert, lag in Deutschland laut RKI-Lagebericht vom Dienstag bei 0,94 (Vortag: 1,07). Das bedeutet, dass ein Infizierter im Mittel knapp einen weiteren Menschen ansteckt. Der R-Wert bildet jeweils das Infektionsgeschehen etwa eineinhalb Wochen zuvor ab.

Zudem gibt das RKI in seinem Lagebericht ein sogenanntes Sieben-Tage-R an. Der Wert bezieht sich auf einen längeren Zeitraum und unterliegt daher weniger tagesaktuellen Schwankungen. Nach RKI-Schätzungen lag dieser Wert am Dienstag bei 0,98 (Vortag: 1,04). Er zeigt das Infektionsgeschehen von vor 8 bis 16 Tagen.

Alle aktuellen Informationen finden Sie hier im Corona-Ticker

+++ Maas zum zweiten Mal in Quarantäne - Kontakt zu Infiziertem +++

Bundesaußenminister Heiko Maas hat sich zum zweiten Mal innerhalb weniger Wochen wegen eines Kontakts mit einem Corona-Infizierten in Quarantäne begeben. Ein erster Corona-Test sei am Mittwoch aber negativ gewesen, teilte das Auswärtige Amt mit. Maas werde sich erneut in einem Haus in Brandenburg isolieren.

Der Kontakt fand bereits am Montagabend mit einem "ausländischen Delegationsteilnehmer" statt. Staatsminister Michael Roth sei auch dabei gewesen. Von dem positiven Test der Kontaktperson sei das Auswärtige Amt erst am Mittwoch informiert worden. Am Mittwochmorgen nahm Maas noch an einer Kabinettssitzung teil.

+++Kreuzfahrten von und nach Kiel wegen Corona untersagt +++

Im Rahmen der Corona-Eindämmung hat Schleswig-Holstein Kreuzfahrten von und nach Kiel untersagt. Es wäre nicht vermittelbar, dass Touristen am Montag (3. November) aus den Hotels in Schleswig-Holstein abreisen mussten und am Donnerstag Tausende nach Kiel kämen, um mit einem Kreuzfahrtschiff abzulegen, sagte Tourismusminister Bernd Buchholz (FDP) in Kiel.

Die nach den Bund-Länder-Beschlüssen am 2. November in Kraft getretene Landesverordnung sehe vor, dass bis Ende November "touristische Themen nicht mehr stattzufinden haben".

Am Donnerstag hätte eine Kreuzfahrt mit "Mein Schiff 1" in Kiel ablegen sollen. Die Reederei Tui Cruises war davon ausgegangen, Kreuzfahrten fielen nicht unter die strengen Corona-Vorgaben der Landesverordnung, da die Reisen überwiegend in internationalen Gewässern erfolgten, wie eine Sprecherin den "Kieler Nachrichten" sagte. Tui Cruises habe deshalb noch versucht, die "Mein Schiff 1" in einen anderen Abfahrtshafen umzuleiten. Rostock oder Hamburg wären als Ausweichhäfen für Kiel denkbar gewesen.

"Unsere erste Abfrage hat ergeben, dass auch andere deutsche Häfen keinen Kreuzfahrtbetrieb ermöglichen", sagte die Sprecherin. "Vor diesem Hintergrund müssen wir schweren Herzens alle für dieses Jahr geplanten "Blauen Reisen" der "Mein Schiff 1" absagen."

+++ Bremen will kostenlose FFP2-Masken an Risikogruppen verteilen +++

Zum besseren Schutz vor dem Coronavirus sollen Risikogruppen im Bundesland Bremen von Mitte November an kostenlose FFP2-Masken erhalten. "Gedacht sind die Masken für ältere Bürgerinnen und Bürger, also ab 65 Jahre aufwärts, und für Menschen mit Vorerkrankungen", sagte der Sprecher des Senats, Christian Dohle, am Mittwoch der Deutschen Presse-Agentur. "Wir wollen den bürokratischen Aufwand dabei so gering wie möglich halten. Erforderlich sind kein Attest und kein Rezept. Es reicht, den Anspruch glaubhaft vorzutragen."

FFP2-Masken schützen den Träger oder die Trägerin wirksamer vor einer Ansteckung mit dem Virus als eine einfache OP-Maske oder eine Alltagsmaske aus Stoff. Über den Plan des Senats hatte zunächst die Zeitung "Weser Kurier" berichtet. Der Senat stellt dafür zunächst zwei Millionen Euro bereit. Dem Sprecher zufolge reicht das für rund eine Million Masken. Das Land Bremen hat rund 680 000 Einwohner.

+++ SPD dringt auf sicheren Corona-Schutz für Gesundheitspersonal +++

Im Kampf gegen die zweite Corona-Welle dringt die SPD auf einen sicheren Schutz der Mitarbeiter im Gesundheitswesen. "Wir müssen verhindern, dass das Gesundheitssystem dadurch zusammenbricht, dass das Personal der Gesundheitsämter, Pflegeeinrichtungen und Krankenhäuser ausfällt", sagte Fraktionsvize Bärbel Bas am Mittwoch. Mit steigenden Infektionszahlen erhöhten sich die Gefahren, dass dortige Mitarbeiter erkrankten. Notfallkonzepte müssten daher einen Schwerpunkt auf den Schutz des Personals legen.

Nötig sei auch eine schnelle Unterstützung für besonders belastete Krankenhäuser, sagte Bas. Dabei sei eine reine "Bettenpauschale" für frei gehaltene Intensivkapazitäten ungeeignet. Gebraucht würden vielmehr differenzierte und zielgenaue Prämien, mit denen etwa auch Universitätskliniken auskommen könnten. Krankenhäuser und Mediziner fordern erneute "Freihaltepauschalen", die es bis Ende September gab.

+++ FDP wertet Gesetzesgrundlage für Corona-Maßnahmen als "Feigenblatt" +++

Der Versuch der Koalitionsfraktionen, die gesetzliche Grundlage für die Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie zu präzisieren, ist aus FDP-Sicht gründlich schief gegangen. Der geplante neue Paragraf 28a im Infektionsschutzgesetz sei handwerklich "schlampig gemacht" und habe nur einen "Feigenblattcharakter", sagte der Erste Parlamentarische Geschäftsführer der FDP-Bundestagsfraktion, Marco Buschmann, am Mittwoch in Berlin. "Was uns da vorgelegt worden ist, ist besser als nichts. Aber es wird den verfassungsrechtlichen Anforderungen für eine solche Grundlage nicht genügen."

Paragraf 28a enthält eine Liste von Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung wie Kontaktbeschränkungen, Maskenpflicht, Schließung von Freizeiteinrichtungen, Reisebeschränkungen und Veranstaltungsverbote. Es handelt sich im wesentlichen um die Maßnahmen, die während des großen Lockdowns im Frühjahr ergriffen wurden und vielfach nun auch während des Teil-Lockdowns im November gelten. "Schwerwiegende Schutzmaßnahmen kommen insbesondere bei Überschreitung eines Schwellenwertes von über 50 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen in Betracht", heißt es darin weiter. Ab einem 35er Wert kämen "stark einschränkende Schutzmaßnahmen" in Betracht.

Buschmann kritisierte, es bleibe völlig offen, was der Unterschied zwischen "schwerwiegend" und "stark" sei und welche der aufgelisteten Maßnahmen in welche der beiden Kategorien fielen. "Oberhalb eines Sieben-Tage-Inzidenzwertes von 50 ist diese Norm ein vollständiger Blankoscheck." Schon oberhalb von 35 Neuinfektionen sei nicht klar, welche Maßnahmen zulässig sein sollen. "Das bedeutet, dass die Anforderungen des Bestimmtheitsgebotes unserer Meinung nach nicht erfüllt sind." Die eigentlich angestrebte Rechtssicherheit für das Ergreifen von Maßnahmen in der Pandemie werde damit nicht geschaffen.

+++ Virologe Streeck: Für US-Präsident muss Schutz von Leben im Vordergrund stehen +++

Der Bonner Virologe Hendrik Streeck hat angesichts des zunächst unsicheren Ausgangs der US-Präsidentenwahl die zentrale Rolle der USA für die weitere Pandemiebekämpfung betont. Für "jeden" US-Präsidenten müsse der Schutz des Lebens im Vordergrund stehen, sagte Streeck am Mittwoch der Deutschen Presse-Agentur. Die USA seien über Jahrzehnte Spitzenreiter in der Entwicklung von Impfstoffen, Heilmitteln und im technischen Fortschritt gewesen. "Diese Vormachtstellung ist nicht nur ein Privileg aber auch eine Pflicht, die Weltgemeinschaft in diesem Kampf zu vereinen."

Streeck kennt das Land sehr gut, von 2006 bis 2015 lebte er in den Vereinigten Staaten. Unter anderem war er an der Harvard Medical School in Boston tätig. Aktuell gehört er zu den bekanntesten Experten, wenn es um die Corona-Pandemie geht. Unter US-Präsident Donald Trump haben die USA ihren Austritt aus der Weltgesundheitsorganisation (WHO) eingereicht, der im Juli 2021 wirksam wird. Trump warf der Organisation vor, zu spät über die Gefahr des Coronavirus informiert zu haben. Streeck sagte nun: "Bei aller Kritik, die man gegen die WHO vorbringen mag, wir brauchen eine starke WHO und eine, die durch die Vereinigten Staaten gestützt wird."

+++ Neue Gesetzesbasis für Anti-Corona-Maßnahmen sollen schnell kommen +++

Die Menschen in Deutschland sollen nach Angaben der SPD künftig darauf vertrauen können, dass Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie eine fundierte rechtliche Grundlage haben. So eine Grundlage sei nötig und werde zügig kommen, sagte der Parlamentarische Geschäftsführer der SPD-Fraktion, Carsten Schneider, am Mittwoch in Berlin. Er bekräftigte, dass Vorgaben wie das Tragen von Masken nun im Infektionsschutzgesetz benannt werden sollen.

"Unsere Aufgabe als Gesetzgeber ist nicht, über einzelne Maßnahmen zu entscheiden", sagte Schneider. Aber es werde ein Katalog an Maßnahmen erstellt. "Wir können uns darüber hinausgehend weitere Schritte vorstellen", sagte Schneider im Namen der SPD. Dies könne ein Zustimmungsvorbehalt für das Parlament und das Recht sein, Verordnungen per Bundesgesetz wieder aufzuheben. Darüber habe man sich in der Kürze der bisherigen Beratungszeit noch nicht mit der Union einigen können. Die neue gesetzliche Grundlage beziehe sich nur auf Covid 19, nicht auf mögliche weitere Pandemien.

Energisch wies Schneider Kritik der FDP zurück. FDP-Chef Christian Lindner argumentiere in Richtung der Corona-Skeptiker. Vorwürfe, das Parlament sei nicht genügend einbezogen worden, ließ Schneider nicht gelten. Lindner habe seine Rechte wohl nicht gekannt. Ein Antrag sei von der FDP einmal zur Pandemie gestellt worden, nämlich jener, die Maßnahmen aufzuheben. "Da sage ich: Guten Morgen, gut, dass wir das nicht gemacht haben."

An diesem Freitag werde die Regelung erstmals im Plenum des Bundestags beraten, nach einer Anhörung sei der Beschluss in der Woche vom 16. November geplant.

+++ Studie: Mini-Jobber gehören zu den Corona-Verlierern +++

Mini-Jobber gehören zu den größten Verlierern der Corona-Pandemie. Zu diesem Schluss kommt eine am Mittwoch in Berlin veröffentlichte Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW). Demnach lag die Zahl der Mini-Jobber im Juni 2020 um 850.000 oder 12 Prozent niedriger als ein Jahr zuvor. Die Zahl der sozialversicherungspflichtigen Jobs ging im gleichen Zeitraum nur um 0,2 Prozent zurück.

"Gerade in einer Rezession wie derzeit werden Minijobberinnen und Minijobber schnell vor die Tür gesetzt", sagte der Wissenschaftler Markus Grabka. Die Mini-Jobber haben keinen Anspruch auf Kurzarbeitergeld, was zu einer schnelleren Entlassung führe. In den besonders coronageplagten Branchen Gastronomie und Veranstaltungen gibt es überdurchschnittlich viele Mini-Jobs. Von den Menschen, die 2019 ausschließlich einem Mini-Job nachgegangen sind, hatte rund die Hälfte im Frühjahr 2020 gar keine bezahlte Arbeit mehr.

Auch unabhängig von der Corona-Krise sei eine Reform der Minijobs überfällig, sagte Grabka. "Der Bereich der geringfügigen Beschäftigung ist in den vergangenen Jahren sehr groß geworden, und gleichzeitig hat sich oftmals die Hoffnung, Minijobs könnten eine Brücke in normale sozialversicherungspflichtige Jobs sein, nicht erfüllt."

Von 2003 bis 2019 sei die Zahl der Minijobber um 43 Prozent auf 7,6 Millionen angewachsen. Das entsprach fast einem Fünftel (19 Prozent) aller Arbeitnehmer. Das DIW schlägt vor, die Minijob-Schwelle von 450 auf 300 Euro im Monat abzusenken und möglichst viele Tätigkeiten in sozialversicherungspflichtige Arbeitsverhältnisse zu überführen. Nebenjobs sollten nicht mehr von den Sozialabgaben befreit werden.

+++ Generelle Maskenpflicht: Bis zu 25.000 Euro Bußgeld in Düsseldorf +++

Wer gegen die neue praktisch stadtweite Maskenpflicht in Düsseldorf verstößt, kann mit einer Geldbuße in Höhe von bis zu 25.000 Euro belegt werden. Das geht aus der Allgemeinverfügung vor, die Nordrhein-Westfalens Landeshauptstadt am Dienstagabend veröffentlicht hat.

Bislang galt die Maskenpflicht - wie in anderen Städten - in Düsseldorf nur für belebte Wege und Plätze. Die jetzt generelle Maskenpflicht, von der unter anderem Friedhöfe, Wälder und Parkanlagen sowie Rad- und Autofahrer ausgenommen sind, wird mit dem hohen Infektionsgeschehen begründet.

Mit Bezug auf das Infektionsschutzgesetz heißt es in der Verfügung, dass das vorsätzliche oder fahrlässige Weglassen einer Mund-Nasen-Bedeckung "mit einer Geldbuße bis zu fünfundzwanzigtausend Euro geahndet werden" könne. In NRW kostet es bisher 150 Euro, wenn man zum Beispiel im Bus keine Mund-Nasen-Abdeckung trägt.

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/news.de/dpa

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