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Neue Gesetze ab 01.02.2021: Corona, Steuer, WhatsApp! Diese Gesetzesänderungen kommen auf Sie zu

Bereits zu Beginn des neuen Jahres 2021 traten zahlreiche neue Gesetze in Kraft. Doch auch im Februar ändert sich einiges für Verbraucher und Bundesbürger. Alle Gesetzesänderungen inklusive Corona-Regeln ab dem 01.02.2021 finden Sie hier.

Gesetzesänderungen zum 01.02.2021 - diese neuen Gesetze gelten ab 1. Februar 2021 (Foto) Suche
Gesetzesänderungen zum 01.02.2021 - diese neuen Gesetze gelten ab 1. Februar 2021 Bild: (Symbolbild) Aerial Mike/AdobeStock

Zum Beginn des neuen Jahres 2021 trat eine Vielzahl neuer Gesetze in Kraft. Doch auch im Februar gibt es in Deutschland einige Gesetzesänderungen. Was sich ab dem 1. Februar 2021 in Deutschland ändert, erfahren Sie hier, inklusive aller Corona-Regeln für Februar 2021.

Statt 28. Februar: Verlängerte Abgabefrist der Steuererklärung

Die Pläne zur verlängerten Abgabefrist für die Steuererklärung 2019 stoßen im Bundestag auf einhellige Zustimmung. Bei der ersten Lesung des Gesetzentwurfs der großen Koalition signalisierten am Donnerstag auch sämtliche Oppositionsfraktionen ihre Zustimmung. "Die Intention insgesamt ist richtig, die Maßnahme ist sachgerecht, die Haushaltsbelastung marginal", sagte der AfD-Finanzexperte Albrecht Glaser.

Nach dem Gesetzentwurf von CDU/CSU und SPD sollen Steuerberater wegen der Corona-Krise sechs Monate mehr Zeit für die Steuererklärungen ihrer Mandanten bekommen. Die Abgabefrist für die Jahressteuererklärungen 2019 soll demnach vom 28. Februar dieses Jahres bis zum 31. August verlängert werden - allerdings nur in den Fällen, in denen der jeweilige Steuerzahler einen Steuerberater oder einen Lohnsteuerhilfeverein einschaltet.

Die Vorsitzende des Bundestags-Finanzausschusses, Katja Hessel (FDP), erklärte, die Steuerberater bräuchten den "Rückenwind des Parlaments". Wegen der Beantragung von Corona-Hilfen und Kurzarbeitergeld seien sie derzeit überlastet.

Ab 15. Februar: Zwei-Faktor-Authentifizierung bei Kreditkartenzahlungen

Kreditkartenzahlungen im Internet werden sicherer, aber auch etwas komplizierter. Künftig reicht es beim Bezahlen in Onlineshops mit Visa, Mastercard und Co. nicht mehr aus, neben der Kreditkartennummer die Prüfziffer von der Rückseite der Karte einzugeben. Ab dem 15. Januar 2021 müssen Zahlungen ab 250 Euro mit zwei voneinander unabhängigen Faktoren freigegeben werden, ab 15. Februar greift die "Zwei-Faktor-Authentifizierung" dann ab 150 Euro. In vollem Umfang sollen die Regeln ab Mitte März 2021 angewendet werden.

Statt 8. Februar: WhatsApp schiebt Einführung der neuen Datenschutzregeln auf

WhatsApp verschiebt die Einführung seiner neuen Datenschutzregeln nach Kritik und einer Abwanderung von Nutzern um mehr als drei Monate. Bisher musste man bis zum 8. Februar den neuen Bedingungen zustimmen, um den zu Facebook gehörenden Chatdienst weiterhin nutzen zu können. Jetzt soll die neue Datenschutzrichtlinie erst vom 15. Mai an gelten, wie WhatsApp in einem Blogeintrag am Wochenende ankündigte. WhatsApp wolle die Zeit nutzen, um falsche Informationen und Missverständnisse rund um das Update auszuräumen.

Laut WhatsApp geht es bei den Änderungen vor allem darum, bessere Möglichkeiten für Kommunikation mit Unternehmen zu schaffen. An der sogenannten Ende-zu-Ende-Verschlüsselung, mit der Chat-Inhalte nur für die teilnehmenden Nutzer, aber nicht einmal für WhatsApp selbst im Klartext sichtbar sind, werde nicht gerüttelt. Es sei auch keine erweiterte Datenweiterleitung an Facebook vorgesehen. Außerhalb der EU fließen einige WhatsApp-Nutzerdaten an Facebook zu Werbezwecken oder zur Verbesserung von Produkten - allerdings bereits seit dem Jahr 2016.

Zugleich betonte WhatsApp selbst, dass der Nachrichtenaustausch mit Unternehmen anders gestaltet sei als mit Familie oder Freunden. "Wenn du mit einem Unternehmen über Telefon, E-Mail oder WhatsApp kommunizierst, kann es die Informationen aus diesen Interaktionen mit dir für eigene Marketingzwecke verwenden. Dies kann auch Werbung auf Facebook einschließen", hieß es in einer Erläuterung. Unternehmen haben auch die Möglichkeit, Hosting-Dienste von Facebook zu verwenden, um WhatsApp-Chats mit ihren Kunden zu verwalten, Fragen zu beantworten und Informationen wie Kaufbelege zu senden. Für diesen Fall werde es eine eindeutige Kennzeichnung geben.

WhatsApp ist mit mehr als zwei Milliarden Nutzern der weltweit erfolgreichste Chatdienst gefolgt vom Facebook Messenger (1,3 Milliarden). WeChat aus China kommt auf 1,2 Milliarden Nutzer - vor allem dank der starken Position im abgeschotteten Heimatmarkt.

WhatsApp unter Druck geraten: Konkurrenz holte auf

In den vergangenen Wochen hatten WhatsApp-Rivalen wie Telegram, Signal oder Threema einen starken Zulauf gemeldet - weil Nutzer WhatsApp nach der Ankündigung der neuen Datenschutz-Richtlinie verließen.

Dass WhatsApp auch ein Kanal für die Kommunikation zwischen Unternehmen und ihren Kunden werden soll, ist schon seit einiger Zeit eine zentrale Idee dafür, wie Facebook schließlich Geld mit dem Chatdienst verdienen könnte. Das Online-Netzwerk hatte WhatsApp im Jahr 2014 für rund 22 Milliarden Dollar gekauft. Eine weitere Überlegung war Werbung im sogenannten Status-Bereich der App, in dem Nutzer für einen Tag Fotos für ihre Kontakte veröffentlichen können. Dies wurde aber auf Eis gelegt.

Die durch den Verkauf zu Milliardären gewordenen Gründer von WhatsApp, Jan Koum und Brian Acton, verließen Facebook vor einigen Jahren. Laut Medienberichten gab es Meinungsverschiedenheiten mit Facebook-Chef Mark Zuckerberg. Acton ist ein zentraler Geldgeber für die Signal-App - deren Verschlüsselungstechnologie nutzt auch WhatsApp. Nach dem Datenskandal um Cambridge Analytica schloss sich Acton Aufrufen an, Facebook zu verlassen.

Mark Zuckerberg stellte zugleich schon vor einiger Zeit den Plan vor, Facebook insgesamt verstärkt auf komplett verschlüsselte Kommunikation auszurichten. Auch sollen WhatsApp, der Facebook Messenger und die Chatfunktion von Instagram sich eine technische Plattform teilen. Aktuell fordern die US-Regierung und mehr als 40 Bundesstaaten eine Zerschlagung Facebooks mit einer Abspaltung von WhatsApp und Instagram. Eine gemeinsame technische Infrastruktur würde solche Vorhaben erschweren.

Neues Gesetz ab 1. Februar: Verbot von Kunstrasen und Steingärten in Bayern

Am 1. Februar 2021 tritt die Reform der Bayerischen Bauordnung in Kraft. Sie regelt Abstandsflächen zu angrenzenden Grundstücken und Gebäuden, Abstellpflichten sowie Vorgaben zum Bauen mit Holz. Zudem müssen bei Aufstockungen von Gebäuden nicht mehr zwangsläufig Aufzüge gebaut werden, wenn dies unverhältnismäßig hohe Kosten zur Folge hätte.

Besonders spannend an der neuen Verordnung ist die Untersagung von reinen Steingärten und Kunstrasen. Stattdessen soll auf echte Pflanzen gesetzt werden, um den Lebensraum von Insekten und Vögeln zu schützen.

Zahlung der Einfuhrumsatzsteuer bis 26.02.2021

Interessant für Händler: Hat man einen Zahlungsaufschub für die Einfuhrumsatzsteuer beantragt, konnte die Frist zur Zahlung vom 16.01.2021 auf den 26.02.2021 verschoben werden, vorausgesetzt der Antrag wurde bewilligt.

Corona-Regeln in Deutschland: Lockdown-Verlängerung bis 14.02.2021

Die bisher zwischen Bund und Ländern vereinbarten Maßnahmen werden bis zunächst zum 14. Februar verlängert, im Detail justierten Bund und Länder nach:

KONTAKTE: Weiterhin sind Treffen jenseits des eigenen Haushalts nur noch mit einer weiteren Person erlaubt. Geraten wird, den Kreis der beteiligten Haushalte möglichst konstant und klein zu halten.

MASKEN: In öffentlichen Verkehrsmitteln sowie Geschäften sollen besser schützende Masken Pflicht werden. Das können OP-Masken sein, FFP2-Masken oder auch KN95-Masken, die einen vergleichbaren Standard haben. Alltagsmasken aus Stoff reichen dann nicht mehr.

KITAS & SCHULEN: Kitas und Schulen bleiben bis zum 14. Februar grundsätzlich geschlossen beziehungsweise die Präsenzpflicht wird ausgesetzt.

ALTEN- & PFLEGEHEIME: Das Personal muss beim Kontakt mit Bewohnern eine FFP2-Maske tragen. Damit Besucher und Personal mehrmals pro Woche Schnelltests machen können, sollen Bundeswehrsoldaten und Freiwillige einspringen. Auch in Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen soll es genug Tests geben.

GOTTESDIENSTE: Gottesdienste bleiben erlaubt, wenn der Mindestabstand von 1,5 Metern gewahrt ist. Eine Maske mit höherem Schutzstandard ist Pflicht, Singen verboten. Zusammenkünfte mit mehr als zehn Teilnehmern müssen in der Regel spätestens zwei Werktage vorher beim Ordnungsamt angezeigt werden.

ARBEIT & HOMEOFFICE: Arbeitgeber müssen wo immer möglich das Arbeiten zuhause ermöglichen. Eine entsprechende Verordnung soll das Bundesarbeitsministerium befristet bis zum 15. März erlassen.

STEUERFÖRDERUNG FÜR COMPUTER: Wer sich "bestimmte digitale Wirtschaftsgüter" zulegt, soll das noch im Jahr der Anschaffung ganz von der Steuer absetzen können - rückwirkend zum 1. Januar. Es geht um "Computerhardware und Software zur Dateneingabe und -verarbeitung".

HOTSPOTS: In Ländern und Landkreisen, wo sich im Verhältnis zur Einwohnerzahl besonders viele Menschen infizieren, sollen gegebenenfalls härtere Maßnahmen greifen. Auch dort soll es eine realistische Chance geben, das Ziel von 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner binnen sieben Tagen (7-Tage-Inzidenz) bis Mitte Februar zu erreichen.

IMPFUNGEN: Bis spätestens Mitte Februar sollen alle Bewohnerinnen und Bewohner von Pflegeheimen, die das möchten, geimpft werden. Fast die Hälfte ist laut Beschluss schon geimpft worden. Der Bund will versuchen, den Ländern verlässliche Impfstoff-Lieferzeiten für die jeweils kommenden sechs Wochen zu nennen.

VIRUS-MUTATIONEN: Die kursierenden Varianten des Coronavirus sollen laut einer seit Dienstag geltenden Verordnung stärker auf den genauen Virustyp untersucht werden (Sequenzierung). Der Bund soll bis Anfang Februar erste Ergebnisse dazu vorlegen. Hintergrund sind Befürchtungen über die Verbreitung neuer Virusvarianten, wie etwa in Großbritannien oder Irland, die deutlich ansteckender sein könnten.

GESUNDHEITSÄMTER: Studenten sollen für die Semesterferien von Mitte Februar bis Mitte April für die Kontaktnachverfolgung in Gesundheitsämtern gewonnen und geschult werden. Ziel ist, eine Kontaktnachverfolgung mindestens bis zu einer Inzidenz von 50 sicherzustellen.

CORONA-HILFEN: Der Zugang zu staatlicher Unterstützung für Unternehmen und Soloselbständige soll einfacher werden, die Hilfen ausgeweitet. Die Pflicht zur Stellung eines Insolvenzantrags wird für Unternehmen, die Anspruch auf Hilfszahlungen haben und rechtzeitig einen aussichtsreichen Antrag gestellt haben, bis Ende April ausgesetzt.

NÄCHSTE SCHRITTE: Bis Mitte Februar wollen Bund und Länder ein Konzept für eine "sichere und gerechte Öffnungsstrategie" erarbeiten.

WEITER GILT UNTER ANDEREM: Der Einzelhandel bleibt geschlossen. Ausnahmen gelten für Geschäfte, die den täglichen Bedarf decken. Auch Friseure, Massagepraxen oder Kosmetikstudios bleiben zu. Alkoholkonsum im öffentlichen Raum bleibt verboten.

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/bos/news.de/dpa

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