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Messer-Attacke in Bristol: Einarmiger Amokläufer sticht im Alien-Wahn Passanten ab

Am helllichten Tag trieb ein Messer-Angreifer in Bristol sein Unwesen und verletzte drei Menschen. Nun wird dem Amokläufer, der offenbar an Wahnvorstellungen litt und an eine Alien-Verschwörung glaubte, der Prozess gemacht.

Bei einer Messer-Attacke im englischen Bristol wurden drei Personen von einem Amokläufer verletzt (Symbolbild). (Foto) Suche
Bei einer Messer-Attacke im englischen Bristol wurden drei Personen von einem Amokläufer verletzt (Symbolbild). Bild: Adobe Stock / Elvira

Es waren entsetzliche Szenen, die sich Ende Februar 2020 am helllichten Tag im Stadtzentrum von Bristol in England ereigneten. In 38 Jahre alter Mann, der später als Benjamin Bridgeman identifiziert wurde, stach mit einem Messer wahllos auf Passanten ein. Drei Männer metzelte der Angreifer mit einem riesige Küchenmesser nieder. Nun steht der Messer-Angreifer, der mit nur einem Arm geboren wurde, in Bristol vor Gericht.

Einarmiger Messer-Angreifer sticht wahllos Passanten nieder

Dem Gericht liegen Beweismittel in Form von Videoaufnahmen vor, die das von Benjamin Bridgeman angerichtete Blutbad in schaurigen Bildern belegen. Der Täter ist auf den Aufnahmen der Überwachungskameras zu erkennen, wie er mit einem riesigen Küchenmesser in der Hand und mit Rollschuhen an den Füßen durch das Stadtzentrum von Bristol irrt und am helllichten Tag seine wahngesteuerte Tat verübt. Nur wenige Minuten später war die Polizei vor Ort und konnte Bridgeman unter Zuhilfenahme eines Elektroschockers dingfest machen.

Zwangsgestörter Messer-Angreifer glaubte an Alien-Verschwörung

Im Gerichtsprozess wurde bekannt, dass der 38-Jährige an Zwangsstörungen leidet und seinen Amoklauf in einer Art Wahnzustand verübte. Offenbar war Bridgeman davon überzeugt, seine Familie könnte von Aliens entführt oder ermordet werden. Um seine Dämonen zu unterdrücken, habe Bridgeman Drogen wie LSD und Cannabis konsumiert, doch die Wahnvorstellungen ließen nicht nach. Im Prozess plädierte der Angeklagte, dem versuchter Mord in drei Fällen, gefährliche Körperverletzung in drei Fällen und Besitz von gefährlichen Waffen vorgeworfen wird, auf nicht schuldig. Ein Urteil gegen den Messer-Angreifer steht noch aus.

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