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Coronavirus-News aktuell: Wer zahlt die Kosten für Homeoffice und Homeschooling?

Die Coronakrise ist mit einem enormen Kraftakt verbunden. Millionen Menschen arbeiten derzeit im Homeoffice oder betreuen ihre Kinder zu Hause. Dabei entstehen jedoch spürbare Zusatzkosten. Wer zahlt Strom, Druckerpatronen und Co.? 

Wer zahlt die Kosten fürs Homeoffice? (Foto) Suche
Wer zahlt die Kosten fürs Homeoffice? Bild: dpa

Ganze Belegschaften arbeiten wegen der Corona-Pandemie derzeit im Homeoffice. Doch damit nicht genug: Millionen Kinder dürfen nicht in die Schule und müssen den Lehrplan in Heimarbeit weiterführen. Beim Homeschooling müssen unzählige Arbeitsblätter ausgedruckt und erledigte Aufgaben eingescannt werden. Doch wer kommt überhaupt für die ganzen Zusatzkosten auf?

Coronavirus-News aktuell: Wer zahlt die Stromkosten im Homeoffice?

Wer nicht ins Büro fahren kann, verbraucht nun zuhause deutlich mehr Strom. Laut Verivox halten sich die Kosten dafür allerdings im Rahmen. Ein Laptop verbraucht pro Arbeitstag 15 Cent, ein PC mit Monitor ist mit 50 Cent pro Arbeitstag schon deutlich teurer. Je mehr Geräte angeschlossen sind, desto höher werden auch die Stromkosten."Die zusätzlichen Stromkosten durch das Homeoffice dürften in der Regel bei unter einem Euro pro Arbeitstag liegen", sagtValerian Vogel von Verivox gegenüber RTL. In den meisten Fällen werden diese Kosten den Arbeitnehmern jedoch nicht erstattet.

Corona-Homeoffice: Arbeitgeber müssen Arbeitsmittel zur Verfügung stellen

Arbeitgeber müssen ihren Angestellten jedoch alle erforderlichen Arbeitsmittel zur Verfügung stellen, sagt Volker Görzel, Fachanwalt für Arbeitsrecht, gegenüber RTL. Dazu zählen Laptop, Software, Büromaterial, Büromöbel und auch ein Arbeitshandy. "Stellt der Arbeitgeber keine Arbeitsmittel zur Verfügung, besteht grundsätzlich ein Anspruch des Arbeitnehmers auf Erstattung der mit der Einrichtung des Arbeitsplatzes verbundenen Kosten", zitiert RTL den Anwalt. 

Monatliche Aufwandspauschale mit Arbeitgeber vereinbaren

Da es in der Praxis allerdings schwierig ist, die entstandenen Kosten genau zu berechnen, empfiehlt Görzel die schriftliche Vereinbarung einer Aufwandspauschale von 50 Euro pro Monat. Wenn ein Arbeitnehmer seinen privaten Arbeitsmittel zur Verfügung stellt, könne man eine pauschale Summe vereinbaren. Außerdem kann man die Kosten für ein Arbeitszimmer in den eigenen vier Wänden auch von der Steuer absetzen. Pro Jahr kann man 1.250 Euro als Werbungskosten geltend machen.

Mehrkosten für Homeschooling - Wer zahlt Druckerpapier und Co.?

Ob Eltern die Kosten für Homeschooling ebenfalls steuerlich absetzen können ist unklar. Grundsätzlich haben Eltern, die Hartz IV beziehen, jedoch die Möglichkeit, einen internetfähigen Computer zu beantragen. Die Kosten werden vom Jobcenter übernommen.

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/fka/news.de

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