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Gesetzesänderungen zum 01.04.20: Hartz IV, Corona und Co.! Neue Gesetze ab 1. April

Pünktlich zum Beginn des neuen Monats stehen in Deutschland neue Gesetze in den Startlöchern. Was sich zum 01.04.2020 in Sachen Mindestlohn, Hartz IV und Co. ändert, erfahren Sie hier im Überblick.

Auch im April treten neue Gesetze in Kraft. (Foto) Suche
Auch im April treten neue Gesetze in Kraft. Bild: news.de-Montage (AdobeStock Romolo Tavani/Coronavirus, Lothar Drechsel/Hartz IV, blende11.photo/Mindestlohn)

Zum 1. April 2020 ändern sich wieder zahlreiche Gesetze in Deutschland. Folgende Neuregelungen treten im April in Kraft:

Gesetzesänderungen aktuell: Steigende Preise für Flugtickets wegen Steuererhöhung

Die Steuern auf Flugtickets werden aller Voraussicht nach zum April 2020 steigen, wenn die Luftverkehrssteuer angehoben wird. Für Flüge im Inland und in EU-Staaten wird um mehr als 5 Euro auf 13,03 Euro pro Ticket erhöht, für längere Flüge bis 6.000 Kilometer um knapp 10 Euro auf 33,01 Euro. Aktuell dürfte dies den meisten Menschen allerdings herzlich egal sind: Aufgrund der Coronakrise sind Reisen aktuell oftmals aufgrund von Grenzschließungen nicht möglich.

Neue Gesetze zum 01.04.2020: Höherer Mindestlohn im Baugewerbe

Weiterhin soll ab 1. April 2020 der Mindestlohn im Baugewerbe steigen. Laut der "Deutschen Handwerkszeitung" klettert der Mindestlohn in Lohngruppe 1 "zum 1. April 2020 von aktuell 12,20 Euro auf 12,55 Euro pro Stunde in Ost- und Westdeutschland". Bei den Facharbeitern, Lohngruppe 2, "wird die Untergrenze in Westdeutschland von derzeit 15,20 Euro auf 15,40 Euro pro Stunde angehoben, in Berlin auf 15,25 Euro von derzeit 15,05 Euro."

Neue Gesetze aktuell: Gesetzesänderungen zum 01.04.2020 - Corona-Regeln für säumige Mieter

Mitten in der Coronakrise bemüht sich die Regierung, den Menschen unter die Arme zu greifen. So sollen beispielsweise Kündigungen verboten werden, wenn Einkommensausfälle dazu führen, dass man die Miete nicht zahlen kann. Gelten soll dies zunächst für Mietschulden aus dem Zeitraum vom 1. April bis 30. September 2020. Nachweisen soll man das nicht groß müssen: "Der Zusammenhang zwischen Covid-19-Pandemie und Nichtleistung wird vermutet", heißt es im entsprechenden Entwurf. Die Verpflichtung der Mieter zur Zahlung der Miete soll aber im Grundsatz bestehen bleiben.

Mietpreisbremse bis 2025 verlängert

Die bis 2025 verlängerte und verschärfte Mietpreisbremse tritt in Kraft. Wo sie gilt, darf ein Vermieter beim Bewohnerwechsel in der Regel maximal zehn Prozent mehr als die ortsübliche Vergleichsmiete verlangen. Erstmals können Mieter zu viel gezahlte Miete auch nachträglich zurückfordern, für bis zu zweieinhalb Jahre.

Gesetzesänderungen aktuell:Prüfungen bei Hartz IV sollen wegen Coronavirus ausgesetzt werden

Wer wegen der Corona-Krise auf Hartz IV angewiesen ist, soll die Leistungen unbürokratisch und schnell bekommen. Die sonst übliche Vermögensprüfung und die Prüfung der Höhe der Wohnungsmiete sollen für ein halbes Jahr ausgesetzt werden, wie aus einem Entwurf aus dem Bundessozialministerium hervorgeht, der der Deutschen Presse-Agentur in Berlin vorliegt. "Wir sorgen jetzt dafür, dass die aufwendige Vermögensprüfung für sechs Monate ab dem 1. April entfällt", sagte Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) der "Bild am Sonntag".

Neues Gesetz ab 01.04.2020: Adoption von Stiefkindern

Auch unverheiratete Paare können künftig Stiefkinder adoptieren. Voraussetzung ist, dass man seit mindestens vier Jahren eheähnlich zusammenlebt oder bereits ein gemeinsames Kind im selben Haushalt hat. Ist einer der beiden Partner noch mit jemand anders verheiratet, ist die Adoption nur in Ausnahmefällen möglich. Bisher durften Stiefkinder nur adoptiert werden, wenn man mit deren Vater oder Mutter verheiratet ist.

Informationspflicht von Pharmafirmen gegen Lieferengpässe ab April 2020

Im Kampf gegen Lieferengpässe bei Medikamenten können Pharmafirmen künftig von den Behörden verpflichtet werden, über Lagerbestände, Produktion und Absatzmenge bestimmter Arzneimittel zu informieren. Bei Engpässen kann zudem angeordnet werden, dass größere Mengen dieser Präparate auf Vorrat gelagert werden müssen. Sollte es trotzdem zu Lieferschwierigkeiten kommen, dürfen Apotheken in Zukunft auch teurere Arzneimittel mit dem gleichen Wirkstoff ausgeben, ohne dass der Patient mehr dafür zahlen muss. Gerade wegen der Corona-Krise werden Engpässe bei bestimmten Medikamenten befürchtet.

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/bua/news.de/dpa

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