Erstellt von - Uhr

Coronavirus aktuell: DIESE Strafen drohen Ihnen ab sofort bei Quarantäne-Verstößen

Um die Ausbreitung des Coronavirus einzudämmen, sind Quarantäne und ähnliche Sicherheitsvorkehrungen angezeigt. Doch welche Sanktionen drohen, wenn man die häusliche Isolation ignoriert?

Wer die Auflagen einer Quarantäne verletzt, kann sich eine Freiheitsstrafe oder Geldstrafe einhandeln. (Foto) Suche
Wer die Auflagen einer Quarantäne verletzt, kann sich eine Freiheitsstrafe oder Geldstrafe einhandeln. Bild: Curtis Compton / Atlanta Journal-Constitution / AP / picture alliance / dpa

In der aktuellen Corona-Krise gilt es, das grassierende Coronavirus bestmöglich einzudämmen, um die medizinische Versorgung von Schwerkranken abzusichern. Als geeignete Sicherungsvorkehrungen sind bereits Absagen von öffentlichen Veranstaltungen sowie Schulschließungen vollzogen worden. Immer mehr Menschen müssen sich zudem in häusliche Isolation oder Quarantäne, um Mitmenschen nicht anzustecken.

Coronavirus aktuell: Was bedeutet Quarantäne bei Covid-19-Verdacht?

Allerdings dürfte nicht jedem zwingend klar sein, was Quarantäne bedeutet. In der "Bild" gab Kai Wiegand, seines Zeichens Rechtsanwalt, Auskunft darüber, was in der Corona-Krise zu beachten ist. Zur Definition von häuslicher Quarantäne beispielsweise gibt das Infektionsschutzgesetz Auskunft. Dabei handelt es sich um eine "zeitlich befristete Absonderung von absteckungsverdächtigen Personen oder von Personen, die möglicherweise das Virus ausscheiden", teilt das Robert Koch Institut (RKI) mit.

Ausgangssperre wegen Quarantäne - Gesundheitsamt legt Regeln fest

Wer in Quarantäne muss, entscheidet das lokal zuständige Gesundheitsamt. Menschen unter Quarantäne werden in ihrer Bewegungsfreiheit eingeschränkt und dürften ihren Aufenthaltsort nicht verlassen. Im Klartext heißt das: Einkaufen gehen, mit dem Hund eine Gassirunde drehen oder schlichtweg das Haus verlassen ist nicht drin, selbst zu nachtschlafener Zeit. Weitere Details und mögliche Ausnahmen erfahren Patienten vom örtlichen Gesundheitsamt, das auch als Ansprechpartner für Fragen während einer Quarantäne ist.

Quarantäne gebrochen - DIESE Strafen drohen in Deutschland

Wer sich den Anordnungen widersetzt und die Quarantäne bricht, kommt übrigens nicht allein mit einer Verwarnung davon. Über die Einhaltung der Quarantänevorschriften wacht die Polizei. Ebenfalls durch das Infektionsschutzgesetz werden die Strafen geregelt: Quarantänesünder können sich bis zu fünf Jahren Haft einhandeln oder eine Geldstrafe in Höhe von bis zu 25.000 Euro kassieren. Wer einen anderen Menschen absichtlich mit dem Coronavirus ansteckt, macht sich zudem der Körperverletzung schuldig.In anderen Ländern kann der Verstoß gegen Quarantäne-Vorschriften sogar mit einer Mordanklage geahndet werden.

Partner in Quarantäne - muss ich trotzdem zur Arbeit gehen?

Übrigens: Das Gesundheitsamt muss keinesfalls ganze Familien unter Quarantäne stellen. Bisweilen kann ein Ehepartner zu Quarantäne verpflichtet werden, während der andere weiter zur Arbeit darf. Für viele Arbeitnehmer relevant ist auch die Frage, was mit Löhnen passiert, wenn Quarantäne verhängt beziehungsweise seitens des Arbeitgebers das Pensum reduziert oder gänzlich gestrichen wird. In diesem Fall, so formuliert es Rechtsanwalt Kai Wiegand, gäbe es "eine Art Lohnfortzahlung seitens des Arbeitgebers, welcher wiederum selbst eine entsprechende Entschädigung beantragen kann". Auch Kurzarbeitergeld kann eine Lösung sein, sobald ein entsprechendes Gesetz vom Bundesrat verabschiedet wurde.

Job vom Coronavirus bedroht: Was passiert, wenn Arbeitnehmer in Quarantäne müssen?

Demnach sollen Deutschlands Beschäftigte in der Corona-Krise durch öffentlich finanziertes Kurzarbeitergeld vor Arbeitslosigkeit geschützt werden. Dazu sollen unter anderem mehr Unternehmen als bisher die Leistung der Bundesagentur für Arbeit (BA) ab April beantragen können. Betriebe sollen Kurzarbeitergeld schon nutzen können, wenn nur zehn Prozent der Beschäftigten vom Arbeitsausfall betroffen sind - statt wie bisher ein Drittel. "Dass wir innerhalb von einer Woche zwischen Bund und Ländern ein Gesetz verabschieden, das in der Corona-Krise von besonderer Bedeutung ist, das zeigt, dass der Föderalismus wirklich funktioniert", sagte die rheinland-pfälzische Ministerpräsidentin Malu Dreyer.

Regierung: Erleichtertes Kurzarbeitergeld kann bereits jetzt fließen

Das erleichterte Kurzarbeitergeld wegen der Coronavirus-Krise kann bereits kurzfristig fließen. Die Erleichterungen träten rückwirkend zum 1. März in Kraft und würden rückwirkend ausgezahlt, teilte Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) am Montag in Berlin mit. "Das bedeutet, dass Unternehmen jetzt schon die verbesserte Kurzarbeit beantragen können."

Betriebe können nun Kurzarbeitergeld schon nutzen, wenn nur 10 Prozent der Beschäftigten vom Arbeitsausfall betroffen sind - statt wie bisher ein Drittel. Den Arbeitgebern werden zudem die Sozialversicherungsbeiträge, die sie bei Kurzarbeit zu zahlen haben, in voller Höhe erstattet. Auch Zeitarbeitsunternehmen können die Leistung bei der Bundesagentur für Arbeit (BA) anzeigen. "Die Agenturen für Arbeit vor Ort sind für alle Unternehmen der Ansprechpartner", sagte Heil.

"Mein Ziel ist es, dass die Unternehmen in diesen Zeiten ihre Leute an Bord halten", so der Arbeitsminister. Erst am Freitag hatte der Bundestag den Gesetzentwurf für erleichtertes Kurzarbeitergeld im Schnellverfahren beschlossen. Die BA übernimmt beim Kurzarbeitergeld 60 Prozent des ausgefallenen Nettolohns, wenn ein Unternehmen Mitarbeiter in Kurzarbeit schickt. Bei Arbeitnehmern mit Kind sind es 67 Prozent.

Folgen Sie News.de schon bei Facebook und YouTube? Hier finden Sie brandheiße News, aktuelle Videos, tolle Gewinnspiele und den direkten Draht zur Redaktion.

/news.de/dpa

Themen: