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Amoklauf in Hanau: WARUM durfte der Attentäter scharfe Schusswaffen besitzen?

Der Attentäter erschoss in Hanau aus wohl rassistisch motiviertem Hass 10 Menschen und sich selbst. Aber warum durfte der mutmaßliche Amokläufer überhaupt scharfe Schusswaffen besitzen?

Eine Pistole vom Typo Glock 19, Kaliber 9 Millimeter Luger wurde wohl auch vom Hanau-Attentäter für seine Morde verwendet - legal im Internet gekauft. (Foto) Suche
Eine Pistole vom Typo Glock 19, Kaliber 9 Millimeter Luger wurde wohl auch vom Hanau-Attentäter für seine Morde verwendet - legal im Internet gekauft. Bild: Carsten Rehder/ dpa

Wer in Deutschland eine Waffe besitzen will, muss im internationalen Vergleich recht strenge Voraussetzungen erfüllen. Geregelt ist das deutsche Waffenrecht im Waffengesetz. Es unterscheidet zwischen Waffenbesitzkarte und dem Waffenschein, der dazu berechtigt, eine geladene Schusswaffe zugriffsbereit in der Öffentlichkeit zu führen - also außerhalb der eigenen Wohnung, des eigenen befriedeten Besitzes oder der Geschäftsräume.

Attentäter in Hanau war Sportschütze

Der Amokläufer in Hanau, der aus kruder rassistischer Gesinnung beschlossen hatte, 11 Menschen das Leben zu nehmen, war Sportschütze und, wie Medien berichten, auch Jäger. Als solcher durfte er legal Waffen erwerben. Die Tatwaffe kaufte er wohl bereits 2014 im Internet, völlig legal. Da der Mann bislang nicht auffällig geworden war, gab es für die Behörden wohl keinen Grund, ihm die Waffenbesitzkarte zu entziehen.

Die Frage bleibt nach solchen Attentaten aber immer, ob die Prüfung durch die Behörden ausreichend war. Hätte man die verwirrte, rechtsextreme Geisteshaltung des mutmaßlichen Mörder aus Hanau möglicherweise vorher erkennen können? Sollte die Öffentlichkeit nicht besser vor Waffenbesitzern geschützt werden? Eine Debatte über eine weitere Verschärfung des Waffenrechts scheint einmal mehr unausweichlich.

Alle News zu dem Attentat in Hanau in unserem News-Ticker

Waffenbesitzkarte berechtigt zum Erwerb von Schusswaffen

Wer Waffen nur kaufen und besitzen oder auf einem Schießstand nutzen will, wie zum Beispiel Sammler oder Sportschützen, braucht dafür eine Waffenbesitzkarte. Volljährigkeit, Zuverlässigkeit, Sachkunde und ein nachzuweisendes Bedürfnis sind hier Voraussetzung. Sachkunde und Bedürfnis können auch durch eine Jägerprüfung und das Lösen ein Jagdscheins nachgewiesen wurden. Auch Sportschützen erwerben ihre Waffen mit einer Waffenbesitzkarte. Sie dürfen erlaubnispflichtige Waffen aber nur entladen und in einem verschlossenen Behältnis transportieren.

Wie viele scharfe Schusswaffen kursieren in Deutschland?

In Deutschland waren Anfang 2019 nach Angaben der Bundesregierung mehr als 5,4 Millionen Privatpersonen im Besitz von meldepflichtigen Waffen oder Waffenteilen. Der Deutsche Schützenbund zum Beispiel verzeichnete im vorigen Jahr mehr als 1,3 Millionen Mitglieder. Ende 2019 gab es gut 388 000 Jäger und Jägerinnen.

Wer darf scharfe Schusswaffen in der Öffentlichkeit tragen?

Nur wenige Privatpersonen haben zum Selbstschutz - weil sie gefährdete Personen sind - den Waffenschein, auch als «"großer Waffenschein" bezeichnet. Sie müssen gegenüber den Behörden glaubhaft machen, dass sie "wesentlich mehr als die Allgemeinheit durch Angriffe auf Leib oder Leben gefährdet" sind und "geeignet und erforderlich ist, diese Gefährdung zu mindern". Geht es um erlaubnisfrei zu erwerbende Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen, reicht der kleine Waffenschein, um diese in der Öffentlichkeit zu führen.

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/bos/news.de/dpa

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