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Mordfall Maria K. auf Usedom: Lebenslängliche Haft und Psychiatrie für Marias Mörder

Auf der Urlaubsinsel Usedom wird eine schwangere junge Frau umgebracht - aus reiner Mordlust. Das Verbrechen sorgte für Entsetzen. Die Strafen, die das Landgericht Stralsund nun verhängte, fielen hoch aus.

Für den Mord an der schwangeren Maria K. auf Usedom sind die Täter zu langen Haftstrafen und einer Unterbringung in der Psychiatrie verurteilt worden. (Foto) Suche
Für den Mord an der schwangeren Maria K. auf Usedom sind die Täter zu langen Haftstrafen und einer Unterbringung in der Psychiatrie verurteilt worden. Bild: Stefan Sauer / picture alliance / dpa

Für den grausamen Mord an der 18-jährigen Maria aus Zinnowitz hat das Landgericht Stralsund für den 19 Jahre alten Haupttäter die Unterbringung im Maßregelvollzug in einer Psychiatrie angeordnet. Zusätzlich wurde er zu einer zwölfjährigen Jugendhaftstrafe verurteilt. Dieses Strafmaß bedeutet nach Angaben des Gerichts automatisch die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld. Der andere Täter, ein 21 Jahre alter Mann, erhielt eine lebenslange Haftstrafe. Auch bei ihm stellte das Gericht am Freitag die besondere Schwere der Schuld fest. Eine vorzeitige Haftentlassung ist damit so gut wie ausgeschlossen.

Mord an schwangerer Maria K. auf Usedom: Killer bekommen lange Haftstrafen

Laut Anklage wollten die beiden einen Menschen sterben sehen. Sie suchten sich dafür die im dritten Monat schwangere Maria, mit der sie befreundet waren. Sie wohnte alleine. "Es gab nicht den geringsten Anlass dafür, Wut oder Rachegedanken zu hegen", sagte die Richterin. Der Tod des Fötus wurde als Schwangerschaftsabbruch gewertet und floss in das Strafmaß mit ein. "Wieder gutzumachen ist der Tod Marias unter keinen Umständen" betonte das Gericht. Es sei einfacher gewesen, das Mordvorhaben umzusetzen als bei einem anderen jungen Mann in der Clique, der ebenfalls in ihrem Visier stand, hatte der 19-jährige Haupttäter im Prozess gesagt.

So perfide wurde der Mord an Maria K. aus Zinnowitz geplant

Er hatte die Anklage zum großen Teil bestätigt. Danach haben die beiden Angeklagten zusammen den Mordplan gefasst. Er habe er sich dann neben einem Messer auch Ersatzkleidung besorgt, um sie später gegen die mit Blut beschmierte auszutauschen. Unter einem Vorwand waren sie in die Wohnung Marias gekommen. Dort habe der Haupttäter aus dem Hinterhalt seinem Opfer einen heftigen Stich in den Hals versetzt.Sie hätten wohl nicht damit gerechnet, dass sich Maria nach dieser Verletzung noch wehren konnte, betonte die Richterin.

Maria habe "Aua" und "Hör auf" gerufen. Dann habe er sich auf die am Boden liegende Frau gesetzt und ihr zahlreiche weitere Stiche am Kopf und Hals zugefügt, während der Mittäter ihre Beine festgehalten habe. Der 21 Jahre alte Mann bestritt dies. Allerdings wurde seine DNA im unteren Bereich von Marias Hose gefunden, was der Staatsanwalt als ein starkes Indiz für seine Beihilfe wertete. Vier Wochen nach der Tat waren die beiden Männer festgenommen worden.

Marias Mörder als extrem gefährlich eingeschätzt - Maßregelvollzug!

Ein psychiatrischer Gutachter hatte dem Jüngereneine dissoziale Persönlichkeitsstörung und eine extrem hohe Gefährlichkeit attestiert. Bei ihm sei ein völliger Mangel an Empathie festzustellen, sagte der Psychiater. Er sei extrem aggressiv und impulsiv. "Das sind Leute, um die man sich Sorgen machen muss." Der Täter hatte auch angekündigt, eine solche Tat wiederholen zu wollen. Er empfahl die Unterbringung im Maßregelvollzug. Dort werden Therapieversuche unternommen, Experten gehen bei dem Täter aber von einer sehr langen Zeit in der Psychiatrie aus. Die verhängte zwölfjährige Jugendstrafe wird mit der Zeit in Psychiatrie teilweise verrechnet.

Die Gutachterin des zweiten Angeklagten sah bei diesem keine Hinweise auf eine Persönlichkeitsstörung oder eingeschränkte Steuerungsfähigkeit. Die Mutter Marias zeigte sich mit den Strafen ebenso zufrieden wie der Anwalt des Haupttäters. Der Verteidiger des 21-Jährigen, der in seinem Plädoyer eine Bestrafung nur wegen Beihilfe geforderte hatte, sagte, dass er mit seinem Mandanten eine Revision prüfen wolle.

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/news.de/dpa

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