Erstellt von Thomas Jacob - Uhr

Berufungsprozess in Memmingen: Aus Hunger geklaut! Vier Monate Haft für "Oma Ingrid" (85)

Eine 85-jährige Rentnerin muss sich am Dienstag erneut vor Gericht verantworten, weil sie mehrfach beim Ladendiebstahl erwischt wurde. Als Motiv gab sie an, dass ihre Rente nicht zum Leben reicht.

In Memmingen muss sich eine Seniorin erneut vor Gericht verantworten (Symbolbild). (Foto) Suche
In Memmingen muss sich eine Seniorin erneut vor Gericht verantworten (Symbolbild). Bild: Stephanie Pilick/dpa

Weil eine Rentnerin mehrfach Kosmetik und Lebensmittel gestohlen hat, muss sie sich am Dienstag (10.00 Uhr) vor dem Landgericht Memmingen in einem Berufungsverfahren verantworten. Die 85-Jährige hatte in einem Supermarkt in Bad Wörishofen im Allgäu Waren in einem Gesamtwert von knapp 18 Euro eingesteckt.

"Oma Ingrid" erneut vor Gericht! Prozess gegen Rentnerin wegen Ladendiebstahl

Die Wiederholungstäterin war im August 2018 vom Amtsgericht Memmingen zu einer Gefängnisstrafe von vier Monaten ohne Bewährung verurteilt worden. Sowohl der Verteidiger als auch die Staatsanwaltschaft haben dagegen Berufung eingelegt. Der Rechtsanwalt verweist auf das hohe Alter seiner Mandantin und fordert ein milderes Urteil. Die Staatsanwaltschaft will eine höhere Haftstrafe erreichen.

Angeklagte behauptet: Rente reicht nicht zum Leben

Die Seniorin war bereits mehrfach wegen Ladendiebstahls vor Gericht. Als Motiv gab die Witwe an, dass ihre Rente zu gering sei, um davon leben zu können: "Das habe ich getan, weil ich sonst verhungert wäre."Bundesweite Bekanntheit erlangte der Fall im Jahr 2017, als das Amtsgericht die Rentnerin bereits einmal zu einer dreimonatigen Haftstrafe verurteilt hatte. Nach 55 Tagen im Gefängnis wurde sie kurz vor Weihnachten vorzeitig entlassen. Zu dem erneuten Diebstahl kam es noch während der Bewährungszeit.

Urteil vom 09.04.2019: Vier Monate Haft für 85-Jährige wegen wiederholten Ladendiebstahls

"Die Justiz hat sehr viel Geduld mit Ihnen gehabt", so der Richter am Dienstag. Damit wurde das Urteil aus erster Instanz bestätigt: Vier Monate Gefängnis für die Seniorin. "Immer wieder probiert die Angeklagte, sich die Sache schön zu reden, dass sie aus Hunger Nahrung geklaut hat. Aber es wurden nicht nur Lebensmittel, sondern auch Kosmetik geklaut", sagte der Staatsanwalt in seinem Plädoyer.

Bei dem Berufungsprozess ging es um Artikel in einem Gesamtwert von 18,73 Euro - darunter Puder, Wimperntusche, Haarklammern, Reinigungscreme und Sahnesteif. Die Angeklagte bestritt die Tat: "Ich habe nichts entwendet. Das ist mir von irgendeinem Menschen zugetragen worden." Mehrere Zeugen belasteten die Seniorin hingegen.

Rentnerin Ingrid Millgramm gilt als armutsgefährdet

Millgramm habe ihr halbes Leben lang gearbeitet, heißt es. Mit ihrem zweiten Mann lebte sie im Wohlstand - elegante Landhausmöbel und gutes Essen gehörten dazu. Doch dann habe sie Investitionen verloren. Und im selben Jahr ihren Mann.

Heute bekommt sie mit Witwenrente etwa 725 Euro. Grundsicherung erhält sie nicht. Millgramm gehört zu den drei Millionen Rentnern in Deutschland, die als "armutsgefährdet" gelten. In Bayern fallen alle darunter, die monatlich weniger als 1025 Euro erhalten. Monatlich blieben ihr nach eigenen Angaben weniger als 100 Euro zum Leben.

Die Diebstähle von Oma Ingrid

Beim ersten Diebstahl beobachtete eine Verkäuferin, wie Millgramm Gulasch aus der Fleischtheke in einen Gefrierbeutel füllte. Das preisreduzierte Fleisch kostete sie nach einem Urteil des Amtsgerichts Memmingen 1800 Euro Strafe. Weitere Ladendiebstähle folgten: Fertigsuppen, eine Flasche Rum. Später: Tabletten, Mascara, Feuchtigkeitscreme, Pflaster, Eyeliner, Puder, Wimperntusche. Nach dem fünften Delikt musste sie im Oktober 2017 erstmals ins Gefängnis.

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jat/news.de/dpa

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