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Nekrophilie-Prozess vor Gericht: Einbrecher hat Sex mit Leiche in Bestattungsunternehmen

Einen solchen Fall dürfte das Gericht in Birmingham nicht alle Tage verhandeln: Ein 23-Jähriger muss sich wegen Störung der Totenruhe verantworten, nachdem er in ein Bestattungsunternehmen einbrach und Sex mit einer Leiche hatte.

Ein Mann aus dem englischen Birmingham soll in ein Bestattungsunternehmen geschlichen sein und eine Leiche geschändet haben (Symbolbild). (Foto) Suche
Ein Mann aus dem englischen Birmingham soll in ein Bestattungsunternehmen geschlichen sein und eine Leiche geschändet haben (Symbolbild). Bild: Daniel Karmann / picture alliance / dpa

Vor Gericht werden tagtäglich unzählige Verbrechen verhandelt und Täter ihrer gerechten Strafe zugeführt. Ob Einbruch, Diebstahl, Verkehrsdelikte oder schwere Körperverletzung, der Justiz ist kaum eine Straftat fremd. Doch womit die Richter in Birmingham derzeit betraut sind, ist alles andere als gewöhnlich. Angeklagt ist der 23 Jahre alte Khurum Shazada, der sich unter anderem des Einbruchs schuldig gemacht haben soll, wie in der "Sun" zu lesen ist.

Mann (23) bricht bei Bestatter ein und hat Sex mit Leiche

Doch das Einbruchsdelikt ist nicht die einzige Straftat. Der 23-Jährige aus dem mittelenglischen Birmingham ist auch der Leichenschändung angeklagt - Khurum Shazada soll sich nämlich dem Bericht der "Sun" zufolge unerlaubt in ein Bestattungsunternehmen geschlichen haben, um seine niederen Triebe zu befriedigen. Der 23-Jährige, der vor Gericht als arbeitslos und ledig identifiziert wurde, soll die abscheuliche Tat am 11. November diesen Jahres in Great Barr nordwestlich von Birmingham begangen haben.

Nekrophilie in Birmingham: Mann durch DNA-Spuren der Leichenschändung überführt

Die Ermittler, die mit dem Fall von Nekrophilie betraut wurden, sollen Khurum Shazada durch am Tatort zurückgelassene DNA-Spuren auf die Schliche gekommen sein. Die Angehörigen der verstorbenen Person, die zum Opfer der Sexualstraftat wurde, seien über den erschreckenden Vorfall informiert worden, heißt es. Ob sich der Angeklagte schuldig bekennt, wird der weitere Verlauf der Gerichtsverhandlung zeigen. Gegenwärtig befindet sich der der Leichenschändung und des Einbruchs angeklagte Arbeitslose in Polizeigewahrsam.

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/fka/news.de

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