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GEZ-Urteil des EuGH: Wegweisendes Urteil! EuGH entscheidet über Rundfunkbeitrag

Für die öffentlich-rechtlichen Sender ist er die wichtigste Einnahmequelle. Aber ist der Rundfunkbeitrag auch rechtens? Darüber hat heute das höchste EU-Gericht entschieden.

Höchstes EU-Gericht urteilt über Rechtmäßigkeit des Rundfunkbeitrags. (Foto) Suche
Höchstes EU-Gericht urteilt über Rechtmäßigkeit des Rundfunkbeitrags. Bild: dpa

Der Europäische Gerichtshof hat am Donnerstag (9.30 Uhr) darüber entschieden, ob die Erhebung des deutschen Rundfunkbeitrags rechtmäßig ist. Die Luxemburger Richter beschäftigten sich unter anderem mit der Frage, ob es sich dabei um eine verbotene staatliche Beihilfe handelt, die gegen EU-Recht verstößt (Rechtssache C-492/17).

Ist der Rundfunkbeitrag rechtswidrig?

Der Rundfunkbeitrag ist die wichtigste Einnahmequelle für ARD, ZDF und Deutschlandradio. 2017 kamen knapp acht Milliarden Euro zusammen. Seit 2013 wird der Beitrag pauschal für jede Wohnung kassiert - egal, wie viele Leute dort leben und ob sie überhaupt einen Fernseher oder ein Radio haben. Aktuell beträgt er 17,50 Euro pro Haushalt im Monat.

GEZ Rundfunkbeitrag nicht mehr geräteabhängig sondern pro Haushalt

Früher war die Rundfunkgebühr noch geräteabhängig, Kontrolleure zogen von Haus zu Haus, um Nichtzahler aufzuspüren. Mehrere Beitragszahler klagten vor deutschen Gerichten gegen die geänderten Regeln, nach denen auch diejenigen zahlen müssen, die kein Rundfunkgerät haben. Dabei ging es vor allem um die Art und Weise, wie der Beitrag von säumigen Zahlern eingetrieben wird. Das Landgericht Tübingen rief daraufhin den EuGH zur Klärung mehrerer Fragen an.

GEZ-Urteil am Landgericht Tübingen: EuGH soll Rundfunkbeitrag beurteilen

Dabei vertrat es die Ansicht, die Neuregelung stelle eine wesentliche Umgestaltung des Einzugssystems dar und hätte der EU-Kommission deshalb mitgeteilt werden müssen. Zudem habe das Beitragsaufkommen seitdem deutlich zugenommen. Außerdem befanden die Tübinger Richter, den Rundfunkanbietern werde eine staatliche Beihilfe gewährt, weil sie säumige Zahlungen selbst eintreiben dürften - und nicht ordentliche Gerichte anrufen müssten. Vom EuGH möchten die Richter unter anderem wissen, ob der Rundfunkbeitrag eine verbotene staatliche Beihilfe für den Südwestrundfunk (SWR) und das ZDF sei, und somit gegen EU-Recht verstoße.

EU-Gutachter befindet: Rundfunkbeitrag ist rechtens

Ein wichtiger EU-Gutachter hatte im September betont, die Erhebung des Rundfunkbeitrags sei rechtens. Diese Einschätzung ist für die EuGH-Richter zwar nicht bindend, häufig folgen sie ihr aber. Über die einzelnen Fälle in Deutschland müssen letztlich die nationalen Gerichte urteilen. Dabei richten sie sich jedoch nach der EuGH-Entscheidung als höchstem EU-Gericht.

In Deutschland leisten Kritiker seit Jahren heftigen Widerstand gegen die Zahlung des Rundfunkbeitrags - früher "GEZ-Gebühr". Sie lehnen ihn aus verschiedenen Gründen ab. Einige aus Prinzip, andere finden, sie würden zu stark zur Kasse gebeten. Wer etwa allein lebt, zahlt unterm Strich mehr als jemand in einer WG. Nach Ansicht der Sendeanstalten soll der Beitrag sicherstellen, dass sie nicht von politischen oder wirtschaftlichen Interessen abhängig werden.

Urteil gefällt! Deutscher Rundfunkbeitrag laut EuGH rechtens

Der deutsche Rundfunkbeitrag ist nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs rechtmäßig. Der Beitrag sei keine unerlaubte staatliche Beihilfe und verstoße nicht gegen EU-Recht, urteilten die Luxemburger Richter am Donnerstag (Rechtssache C-492/17).

Die Luxemburger Richter urteilten nun, der Beitrag sei mit EU-Recht vereinbar. Daran habe auch das neue, seit 2013 geltende Beitragsmodell nichts geändert. Schon das Bundesverfassungsgericht hatte den Rundfunkbeitrag im Juli nicht grundsätzlich beanstandet und das Beitragsmodell für verfassungsgemäß erklärt. Menschen mit zwei oder mehr Wohnungen dürfen diesem Urteil zufolge künftig jedoch nur noch einmal zur Kasse gebeten werden.

ARD und ZDF begrüßen Urteil zum Rundfunkbeitrag

Die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zum Rundfunkbeitrag hätte nach Einschätzung des ARD-Vorsitzenden Ulrich Wilhelm nicht klarer ausfallen können. "Sie schafft nun auch europarechtlich Rechtssicherheit", sagte Wilhelm laut einer Mitteilung.

Nach Ansicht des ZDF-Intendanten Thomas Bellut schafft das Urteil "Rechtssicherheit auf allen Ebenen". Laut einer ZDF-Mitteilung sagte Bellut: "Nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts im Juli ist der Rundfunkbeitrag jetzt auch in der Europäischen Union abgesichert."

Hermann Eicher, Justitiar beim Südwestrundfunk (SWR) und innerhalb der ARD federführend bei juristischen Fragen, sagte, der Rundfunkbeitrag habe auch die europarechtliche Hürde eindrucksvoll genommen. "Man kann dem Einzelrichter am Landgericht Tübingen geradezu dankbar sein für diese Vorlage, die nun für Klarheit gesorgt hat."

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/jat/news.de/dpa

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