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Heimbewohner gequält: Senf-Folter im Behindertenheim bringt Pflegerin vor Gericht

Mit grausamen Fessel- und Foltermethoden soll eine Pflegerin im sächsischen Torgau zwei geistig Behinderte in einem Pflegeheim gequält haben. Jetzt muss sich die Frau vor Gericht verantworten.

Eine Pflegerin aus Sachsen musste sich vor Gericht verantworten, nachdem sie geistig Behinderte mit Senf zwangsgefüttert haben soll (Symbolbild). (Foto) Suche
Eine Pflegerin aus Sachsen musste sich vor Gericht verantworten, nachdem sie geistig Behinderte mit Senf zwangsgefüttert haben soll (Symbolbild). Bild: Fotolia / Daniel Vincek

In Pflegeheimen sollen behinderte Mitmenschen eigentlich gepflegt und umsorgt werden - doch der Alltag in einer Einrichtung im sächsischen Torgau sah anders aus. Zwei der geistig behinderten Heimbewohner wurden von einer Pflegerin auf perfide Art und Weise gequält und gefoltert - nun muss sich die Brutalo-Pflegerin vor Gericht verantworten, wie die "Bild" berichtet.

Behinderte mit Senf zwangsgefüttert! Pflegerin wegen Misshandlung vor Gericht

Über mehrere Monate hinweg soll die 46-Jährige ihre Schützlinge im Alter von 36 und 37 Jahren misshandelt haben. Vor Gericht kamen die grausamen Details ans Licht: Die Pflegerin habe ihre Patienten Tee vom Fußboden auflecken lassen und sie an Stühle gefesselt, wenn sie nicht still sitzen wollten. Doch besonders grausam ging die Frau vor, wenn die Heimbewohner die Nahrungsaufnahme verweigerten: Angeblich habe die Pflegerin die Behinderten in den Schwitzkasten genommen und ihnen gewaltsam esslöffelweise Senf eingeflößt. Für ihre "Bestrafungen" soll die 46-Jährige sogar mit den Initialen ihrer renitenten Patienten beschriftete Senf-Eimer parat gehabt haben!

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Pflegeheim-Mitarbeiter schwiegen aus Angst um ihren Job

Vor Gericht äußerte sich die Angeklagte nicht zu den Misshandlungsvorwürfen. Allerdings gaben ehemalige Kollegen der Frau, die Ende 2016 fristlos entlassen wurde, zu den Foltermethoden der ehemaligen Führungskraft Aussagen ab. Aus Angst um ihren Job hätten die Mitarbeiter ihre herrische Vorgesetzte nicht verpfiffen, sondern die Quälerei der Heimbewohner mitangesehen.

8 Monate auf Bewährung für Bewährung für Behinderten-Folter

Inzwischen ist das Urteil gefallen: Die einstige Pflegekraft wurde zu acht Monaten Haft auf Bewährung verurteilt, zudem muss sie 1.000 Euro an eine Wohltätigkeitsorganisation zahlen.

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