Erstellt von Thomas Jacob - Uhr

JVA Burg: Freiheitsberaubung! Gefangener im Knast vergessen

Eigentlich sollte der Gefangene Andre B. bereits 2014 aus dem Gefängnis entlassen werden, doch die Behörden machten einen Fehler. Erst im Juni 2016 durfte er gehen. Nun ermittelt die Staatsanwaltschaft wegen Freiheitsberaubung.

In der JVA Burg soll ein Häftling unrechtmäßig festgehalten worden sein. (Foto) Suche
In der JVA Burg soll ein Häftling unrechtmäßig festgehalten worden sein. Bild: Rochus Görgen/dpa

Nach erfolgreicher Resozialisierung sollte ein Häftling in der JVA Burg bereits nach der Hälfte seiner Haftzeit entlassen werden. Dennoch kommt er erst zwei Jahre später wieder in die Freiheit. Nun will er auf Freiheitsberaubung klagen.

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Gefangener in JVA Burg "vergessen"?

Der 43-jährige Andre B. war wegen Drogendelikten zu einer Haftstrafe verurteilt worden. Im Gefängnis bessert er sich und beginnt eine Suchttherapie. Wegen guter Führung entscheiden die Richter, dass er nur die Hälfte seiner Strafe absitzen muss, der Rest wird auf Bewährung ausgesetzt. Obwohl der Beschluss bei der zuständigen JVA Burg eingereicht wurde, muss der Häftling dennoch die volle Haftzeit absitzen. Warum er nicht entlassen wurde, ist momentan noch unklar.

Im Gefängnis vergessen! Häftling klagt auf Freiheitsberaubung

Gegenüber der "Bild" berichtet der Gefangene, dass sich in der JVA Burg niemand für ihn zuständig fühlte. Er habe sogar aus der Anstalt bei der Polizei angerufen und Anzeige wegen Freiheitsberaubung erstattet. Doch die Leiter des Gefängnisses sollen den Beamten versichert haben, dass alles korrekt sei. Nachdem B. nun erst zwei Jahre später wieder auf freiem Fuß ist, hat sein Anwalt Strafanzeige gegen die JVA Burg gestellt. Der Vorwurf: Freiheitsberaubung. Jetzt hofft der Geschädigte, dass die Verantwortlichen endlich zur Rechenschaft gezogen werden.

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jat/boi/news.de

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