Von news.de-Redakteurin Mara Schneider - Uhr

Edda Schönherz: Ihre Verhöre mit den Mitarbeitern der Staatssicherheit erlebte Edda Schönherz ganz unterschiedlich. Mal war ihr der Vernehmer freundlich, fast väterlich gesonnen, dann wieder feindlich. Die Hände musste sie während der gesamten Vernehmung unter die Oberschenkel klemmen. Eine Taktik, erklärt Schönherz, um die Häftlinge müde zu machen, ihnen die Konzentration zu rauben. Am 23. Dezember 1974 machte die Staatssicherheit der ehemaligen Moderatorin des DDR-Fernsehens ein ihren Worten zufolge besonderes Weihnachtsgeschenk: Im Namen des Volkes sollte ein Richter das Urteil über Edda Schönherz fällen. «Ich fragte den Richter damals, wo denn das Volk sei. Die Verhandlung fand unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt.» Gegen Edda Schönherz wurden folgende Anklagepunkte hervor gebracht: Vorbereitung zum ungesetzlichen Grenzübertritt im schweren Fall (ihre Kinder waren dabei), staatsfeindliche Verbindungsaufnahme sowie zoll- und devisenrechtliche Vergehen. Das Strafmaß wurde auf drei Jahre festgesetzt. Erst aus ihren Akten konnte sie später ersehen, dass sich der Minister für Staatssicherheit Erich Mielke persönlich mit ihrem Fall befasst hatte. «Ich hab gar nicht gewusst, dass ich so wichtig war.» Nach einem halben Jahr U-Haft in Hohenschönhausen verbrachte sie zwei weitere Wochen in der Untersuchungshaftanstalt in der Berliner Keibelstraße. «Das war so dreckig dort, ich hab mich richtig geekelt und war froh, als ich da endlich raus kam. Angekettet ging es dann zum Berliner Ostbahnhof, dort bildeten wir eine Menschenkette im wahrsten Sinne des Wortes. Wir sind alle zusammen angekettet über den Ostbahnhof gelaufen, die Menschen haben das scheinbar gar nicht für voll genommen, uns nicht bemerkt.»

Edda Schönherz verbrachte drei Jahre im Gefängnis, weil sie die DDR verlassen wollte. (Foto) Suche
Edda Schönherz verbrachte drei Jahre im Gefängnis, weil sie die DDR verlassen wollte. Bild: news.de
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