Im VRR kommt es heute zu Einschränkungen im Bahnverkehr. Grund dafür ist die Erkrankung von Personal. Das teilte der VRR mit. Lesen Sie jetzt weitere Details und Hintergründe.
Im Verkehrsverbund Rhein-Ruhr kommt es am 27.04.2024 zu Einschränkungen im Bahnverkehr auf den Linien RE 12 und RE 22. Ursache dafür ist die kurzfristige Erkrankung von Personal an. Das hat der Verkehrsverbund Rhein-Ruhr mitgeteilt. Die in Gelsenkirchen beheimatete Anstalt des öffentlichen Rechts informiert regelmäßig über Änderungen, die den Bahnverkehr im Gebiet des Verbunds betreffen. Dazu gehören auch Ereignisse außerhalb des VRR, wenn die Züge im Gebiet des Verbundes starten, enden oder diesen durchfahren.
Aktuelle Infos zu Einschränkungen im Bahnverkehr in Köln im Überblick
In der Kurzfassung heißt es: Einschränkungen auf der Linie RE 12 / RE 22 aufgrund kurzfristiger Erkrankung von Personal.
Typ | Datum | Uhrzeit |
---|---|---|
Beginn: | 27.04.2024 | 01.00 Uhr |
Ende: | 27.04.2024, | 07.00 Uhr |
Letzte Aktualisierung: | 27.04.2024 | 10.24 Uhr |
Einschränkungen auf der Linie RE 12 / RE 22 aufgrund kurzfristiger Erkrankung von Personal: Das meldet der VRR
Die von den Bahnunternehmen Nordrhein-Westfalens veröffentlichte Meldung gibt noch genauere Informationen. In der veröffentlichten Fahrgastinformation heißt es:
"Aufgrund kurzfristiger Erkrankung von Personal kommt es auf der Linie RE 12 / RE 22 leider vorübergehend zu Einschränkungen. Es kommt zu Ausfällen auf Teilstrecken sowie zu Ausfällen auf dem gesamten Laufweg. Folgende Fahrten sind betroffen: Köln Messe/Deutz (13:15) - Kall (14:17), Teilausfall Euskirchen (14:00) - Kall (14:17) Köln Messe/Deutz (16:15) - Kall (17:17) Köln Messe/Deutz (18:56) - Euskirchen (19:39) Kall (14:42) - Köln Messe/Deutz (15:44) Kall (17:42) - Köln Messe/Deutz (18:45) Alternative Reisemöglichkeiten: Bitte nutzen Sie den Folgetakt."
Sollten weitere Details bekannt gegeben werden, können Sie diese bei news.de finden.
DB Verspätung: Entschädigung ab wann?
Die Entschädigungen für Bahnreisende sind gesetzlich geregelt. Demnach müssen Bahnverkehrsunternehmen ab einer Verspätung von einer Stunde ein Viertel des Fahrpreises ersetzen. Kostet die Fahrt 20,- Euro, erhalten die Fahrgäste also 5,- Euro zurück. Bei Verspätungen von zwei Stunden oder mehr steigt die Erstattung auf die Hälfte des Fahrpreises.
Wichtig ist, dass die Verspätung immer erst am auf der Fahrkarte angegebenen Fahrtziel berechnet wird.
Wenn bei einem Unterwegshalt keine Weiterreise mehr möglich ist, beispielsweise weil der letzte Zug bereits abgefahren ist, zahlt die Bahn oft auch ein Hotel.
Es läuft nicht alles rund? Lieber news.de lesen statt sich ärgern.
Falls ihre Reise heute länger dauert, nutzen Sie die Zeit doch, um sich auf news.de zu informieren.
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+++ Redaktioneller Hinweis: Diese Meldung wurde basierend auf vom Verkehrsverbund Rhein-Ruhr veröffentlichten Daten erstellt und wird ständig automatisch aktualisiert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++
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wet/roj/news.de